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Millionenforderung an Ryanair – Billigflieger setzt auf Nötigung und Sozialdumping und ist äußerst gewerkschaftsfeindlich
Die Fluglinie Ryanair muss in Frankreich an Beihilfen zurückzahlen. Nach Meinung der EU-Kommission waren die Vergünstigungen von Provinzflughäfen eine extreme Wettbewerbsverzerrung. Artikel von Ralf Klingsieck, Paris, im Neues Deutschland vom 01.08.2014 Aus dem Text: „(…) Tatsächlich ist es bei Ryanair seit Jahren Praxis, bei den Industrie- und Handelskammern, die in Frankreich zumeist die Betreiber der Provinzflughäfen sind, ermäßigte Abfertigungsgebühren sowie Beihilfen in Millionenhöhe einzufordern und zu drohen, andernfalls werden man den entsprechenden Airport nicht mehr anfliegen. Da solche Subventionen gesetzlich verboten sind, werden sie als »Beitrag zum Werbe- und Marketingaufwand« kaschiert und die so erpressten Flughafenbetreiber »zahlen freiwillig«, wie man bei Ryanair unverfroren versichert. Dagegen urteilte die EU-Kommission, die Fluggesellschaft habe sich »zu Unrecht bessere wirtschaftliche Bedingungen und somit Wettbewerbsvorteile auf dem gemeinsamen Markt verschafft«…“