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Kurzarbeit ohne Rechtsgrundlage? Flugbegleiter der Ryanair-Leiharbeitsfirma Crewlink in Deutschland können kaum noch ihre Miete bezahlen
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Aircrew Alliance kritisieren Ryanairs Leiharbeitsfirma Crewlink. Die Leiharbeitsfirma nutze in Deutschland mutmaßlich die Krise, um geltende Tarifverträge und in einigen Fällen sogar das Mindestlohngesetz zu unterlaufen. ver.di liegen mehrere Fälle vor, in denen Nettolöhne von unter 100 Euro ausgezahlt worden seien. Crewlink begründe dies in den Gehaltsabrechnungen der rund 150 Kabinenbeschäftigten mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld. Die Kurzarbeitsfähigkeit von Crewlink ist vom Landessozialgericht Bayern jedoch aberkannt worden. „Obwohl die Voraussetzungen für Kurzarbeit durch Crewlink mutmaßlich nicht erfüllt sind, hält das Unternehmen Teile der tariflichen Vergütung seit Monaten zurück“, betont Susana Pereira Ventura, Gewerkschaftssekretärin für die Low-Cost-Carrier in der ver.di-Bundesverwaltung. „Dieses Verhalten ist untragbar. Crewlink muss umgehend eine Lösung für die Beschäftigten finden.“ (…) „Ein Unternehmen, das ohne rechtliche und vertragliche Grundlage unter Berufung auf angebliche Kurzarbeit Gehälter kürzt und dabei in Kauf nimmt, dass die Beschäftigten noch nicht einmal mehr ihre Miete bezahlen können, handelt verantwortungslos und kommt der Fürsorgepflicht für seine Beschäftigten nicht nach“, so Pereira Ventura. ver.di und die Aircrew Alliance fordern Crewlink und Ryanair auf, die fehlenden Gehälter auszuzahlen und Entgeltverluste, die bis ins vergangene Jahr hineinreichen, unverzüglich auszugleichen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 15. März 2021