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Dämpfer für Ryanair: ver.di begrüßt EuGH-Entscheidung zur Anwendung des nationalen Arbeitsrechts
„… „Mit der EuGH-Entscheidung gelten die Regeln der Länder, in denen die Beschäftigten stationiert sind. Das begrüßen wir ganz außerordentlich“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Damit könne in Zukunft auch das deutsche Arbeitsrecht nicht länger unterlaufen werden. ver.di erwarte, dass sich insbesondere Ryanair zukünftig an das deutsche Recht halte und fordert die zuständigen Behörden auf, dieses dementsprechend zu kontrollieren. Hintergrund ist, dass im Jahr 2011 sechs Arbeitnehmer die Gerichte anriefen, weil sie der Ansicht waren, dass Crewlink und Ryanair das belgische Recht beachten und anwenden müssten. Das EuGH stimmte dieser Ansicht zu. (…) Dass Ryanair heute die größte Fluglinie Europas sei, basiere unter anderem auf der Scheinselbstständigkeit von Piloten sowie auf schlechten Arbeitsbedingungen und schlechter Bezahlung der Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter…“ ver.di-Pressemitteilung vom 14. September 2017