- Automobilindustrie
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- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
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- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
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- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
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Bundestag sichert Betriebsratsgründung im Luftverkehr
“Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundestages (30. November 2018), wonach künftig auch fliegendes Personal uneingeschränkt einen Betriebsrat gründen kann. „Die Bedeutung der Betriebsratsgarantie für das fliegende Personal ist nicht zu unterschätzen, weil die deutsche Bundesregierung damit zusammen mit dem Parlament die betriebliche Mitbestimmung per Gesetz verteidigt und schützt und die Tradition der Sozialpartnerschaft stärkt“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Die Gewerkschaft hatte in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach auf die Missstände bei Ryanair hingewiesen und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit Beschäftigten des Lowcosters an den Standorten Berlin und Frankfurt ins Gespräch gebracht. „Das zeigt: Wenn Gewerkschaften Druck machen und Politiker den Menschen zuhören, dann hat arbeitnehmerfreundliche Politik eine Chance. ver.di und die Beschäftigten von Ryanair haben hier einen großen Erfolg errungen“, so Bsirske. Das für den Flugverkehr zuständige ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle betonte: „Flugbegleiter und Piloten können nun unabhängig von Tarifverträgen einen Betriebsrat gründen.“ Die Politik sei damit der Auffassung von ver.di gefolgt und habe mit der Gesetzesänderung eine Betriebsratsgarantie auch für die Luftfahrtbranche ermöglicht. Somit seien die Beschäftigten im Flugverkehr nicht länger der Willkür der Lowcoster ausgeliefert. „Mit dem Aufkommen der Billigflieger haben wir um das Thema Sozialpartnerschaft gerungen, jetzt wurde endlich die Chance für eine geregelte Mitbestimmung im Betrieb eröffnet. Das ist ein großer Erfolg vor allem für die Beschäftigten im Luftverkehr“, so Behle weiter. Ein Wermutstropfen sei allerdings, dass die Gesetzesänderung erst am 1. Mai 2019 in Kraft treten würde…“ Pressemitteilung von ver.di vom 30.11.2018 , siehe Hintergründe:
- ver.di begrüßt Betriebsratsgarantie der Bundesregierung
“Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts (15. November 2018), wonach künftig auch fliegendes Personal uneingeschränkt einen Betriebsrat gründen können soll. (…) Der Kabinettsbeschluss erfolgte wenige Tage nachdem die ver.di-Tarifkommission die vereinbarten Eckpunkte für einen Tarifvertrag mit Ryanair angenommen hatte. Die irische Billigfluggesellschaft hatte dabei allerdings die Einrichtung eines Betriebsrates abgelehnt. (…) Die aus den 70er Jahren stammenden Regelungen im Betriebsverfassungsgesetz sehen Betriebsräte für fliegendes Personal nur dann vor, wenn dies ausdrücklich in einem Tarifvertrag vereinbart wird. Fehlende Kommunikationsmöglichkeiten in Zeiten ohne Tablets und Smartphones, aber auch sehr gute Löhne in mehrheitlich staatlich betriebenen Airlines taten damals ihr Übriges. Mit dem Aufkommen von Billigairlines ist die materielle Basis von fliegendem Personal allerdings drastisch verschlechtert worden und internationale Konzerne respektieren die sozialpartnerschaftliche Tradition in Deutschland meist nicht, so dass Gewerkschaften und Betriebsratsgründungen sehr oft behindert werden. Eine gesetzliche Betriebsratsgarantie, die noch vom Parlament beschlossen werden soll, gibt den Beschäftigten künftig die Chance, auch in diesen Airlines ihre Interessen zu vertreten.” ver.di-PM vom 15.11.2018