- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
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Branchentarifverträge für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen werden allgemeinverbindlich
„Niedriglöhne in den Bodenverkehrsdiensten gehören an deutschen Verkehrsflughäfen seit heute der Vergangenheit an: Nach der Entscheidung des Tarifausschusses beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 11. November 2024 werden die Branchentarifverträge, sowohl Mantel- als auch Entgelttarifvertrag, für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen nach dem Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindlich. Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die Tarifverträge in der verabschiedeten Form für Bodenverkehrsdienste in Deutschland wie ein Gesetz gelten und damit für die Beschäftigten in der Branche eine Absicherung durch die ver.di-Tarifverträge sichergestellt werden konnte. (…) Im Entgelt werden zehn unterschiedliche Stundenlöhne allgemeinverbindlich, je nach ausgeübter Tätigkeit. In der untersten Gruppe sind das aktuell 17,00 Euro…“ ver.di-Pressemitteilung vom 11. November 2024