Branchentarifverträge für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen werden allgemeinverbindlich

Tarifrunde für Sicherheitspersonal an Flughäfen 2019„Niedriglöhne in den Bodenverkehrsdiensten gehören an deutschen Verkehrsflughäfen seit heute der Vergangenheit an: Nach der Entscheidung des Tarifausschusses beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 11. November 2024 werden die Branchentarifverträge, sowohl Mantel- als auch Entgelttarifvertrag, für Bodenverkehrsdienste an deutschen Verkehrsflughäfen nach dem Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindlich. Die Allgemeinverbindlichkeit bedeutet, dass die Tarifverträge in der verabschiedeten Form für Bodenverkehrsdienste in Deutschland wie ein Gesetz gelten und damit für die Beschäftigten in der Branche eine Absicherung durch die ver.di-Tarifverträge sichergestellt werden konnte. (…) Im Entgelt werden zehn unterschiedliche Stundenlöhne allgemeinverbindlich, je nach ausgeübter Tätigkeit. In der untersten Gruppe sind das aktuell 17,00 Euro…“ ver.di-Pressemitteilung vom 11. November 2024 externer Link

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