Streik bei Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF): Lufthansa, Air Berlin und Ryanair verlieren Schadensersatzklage

Quelle: Detaillierte Informationen zum Urteil bei Arbeitsrecht.de vom 17.08.2012  externer Link

„Die Fluggesellschaften verlangten vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eine Entschädigung für die Streikaufrufe der GdF im August 2011. Das Gericht wies die Forderungen ab. Die Streiks haben sich gegen die Deutsche Flugsicherung gerichtet und stellten somit keinen betriebsbezogenen Eingriff dar. Die GdF hatte ihre Mitglieder am 2. und am 8. August 2011 jeweils zu Streiks gegen die Betriebe der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) aufgerufen, die nach Durchführung zweier einstweiliger Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main und dem Hessischen Landesarbeitsgericht abgesagt wurden. Die drei klagenden Fluggesellschaften machten in dem Rechtsstreit unter anderem Schadensersatzforderungen wegen der infolge der Streikankündigungen durch ihre Passagiere erfolgten Buchungsstornierungen und der aus ihrer Sicht erforderlichen Flugverschiebungen geltend…

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=6163
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