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[Schadensersatzklage] Mitgliederinfo der GfD zum LAG-Urteil
„Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute fand vor dem Landesarbeitsgericht Hessen die Berufungsverhandlung in einer Angelegenheit aus dem Jahre 2011 statt. Hier ging es um den Rechtsstreit, in welchem die Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin und Ryanair aufgrund von zwei angekündigten Streiks der Mitarbeiter der DFS insgesamt 3,3 Mio. Schadensersatz von der GdF einfordern.Die Berufungen der Klägerinnen gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt werden auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wurde zugelassen. (…) Erneut ist es den Airlines nicht gelungen die Rechte der Arbeitnehmer in Deutschland zu beschneiden. Langsam muss man sich die Frage stellen ob es hier wirklich noch um Schadensersatz geht oder eher darum Rechtsgeschichte zu schreiben und eine kleine aber unbequeme Gewerkschaft aus dem Weg zu räumen. Uns ist jedoch bewusst, dass den klagenden Airlines der Gang vor das BAG Erfurt als Berufungsverfahren offen steht und dieses Verfahren somit wohl noch nicht letztendlich abgeschlossen sein wird.“ Mitgliederinfo der Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. vom 27.06.2013