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Das BAG und die „Rühreitheorie“ – Schadensersatzzahlungen schränken die Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften weiter ein
„Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Gewerkschaft für Flugsicherung (GdF) zum Schadensersatz verurteilt, weil der mehrtägige Streik im Februar 2012 rechtswidrig gewesen sei, da einzelne Forderungen der Gewerkschaft noch der Friedenspflicht unterlegen hätten. (…) In der Vergangenheit hatte die Rechtsprechung die Zulässigkeit gewerkschaftlicher Streiks als zunehmendes Kampfmittel etwa bei Warnstreiks, Solidaritätsstreiks und Flash-Mob-Aktionen gewährt und toleriert. Nun nutzt sie das in anderen westeuropäischen Ländern völlig unbekannte Mittel des Schadensersatzes, um die Handlungsfreiheit der Gewerkschaften gegenüber den Unternehmen massiv zu beschneiden. Viele Gewerkschafter sehen das Urteil des BAG als einen frontalen Angriff auf das in Deutschland sowieso nicht sehr umfassende Streikrecht, als eine massive Drohung an die Gewerkschaften, die wegen jeder Kleinigkeit plötzlich für Schäden in Millionenhöhe aufkommen müssen und sie nicht mehr frei in der Wahrnehmung der Arbeitnehmerinteressen sind. Jetzt muss die GdF auch von den großen Gewerkschaften ermuntert und unterstützt werden, die Auseinandersetzung auch auf anderen Ebenen weiterzuführen.“ Beitrag vom 16. Juni 2017 vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund (basierend auf der Analyse des BAG-Urteils durch Wolfgang Däubler)