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- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
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Geldforderungen der Lufthansa an Flugbegleiter-Gewerkschaft UFO
“Die Kabinengewerkschaft UFO steckt nach SPIEGEL-Informationen in finanziellen Turbulenzen. Grund sind Geldforderungen der Lufthansa an die Arbeitnehmerorganisation und fragwürdige Abrechnungen des Ex-UFO-Vorsitzenden und heutigen Vorstands Alexander Behrens. Behrens sitzt auch im Aufsichtsrat des Dax-Konzerns. Die Gewerkschaft soll für ihren Chef Nicoley Baublies und einen weiteren UFO-Funktionär der Lufthansa mehr als eine halbe Million Euro erstatten – als Ausgleich dafür, dass die beiden Flugbegleiter zwischen 2015 und 2018 zwar ihr Gehalt bezogen, aber ihrer normalen Tätigkeit an Bord von Lufthansa-Flugzeugen nicht nachkommen konnten, weil sie überwiegend mit Tarifverhandlungen beschäftigt waren. (…) Baublies, der bei der UFO für Tarifpolitik und Finanzen zuständig ist, soll darüber hinaus persönlich seine gesamten in den vier Jahren erhaltenen Bezüge zurückerstatten, insgesamt 206.213,03 Euro. Ein Lufthansa-Sprecher betont, man sei zu Kompromissen bereit, müsse aber aus formalen Gründen die Forderungen geltend machen, da sowohl von der Gewerkschaft, als auch von Baublies versäumt worden sei, Anträge auf Freistellung von der Dienstpflicht zu stellen…“ Artikel von Dinah Deckstein, Martin U. Müller vom 07.12.2018 auf Spiegel online und die Richtigstellung der UFO:
- Richtigstellung der UFO zur Pressemitteilung von Lufthansa
“Lufthansa schreibt in ihrer Pressemitteilung vom 7.12., dass Freistellungen von UFO zu bezahlen sind. Lufthansa bezieht sich darin auf die Vereinbarung für Freistellungen für Gewerkschaftsarbeit aus dem Jahr 2013. Darin wurde vereinbart, dass auch Freistellungen gewährt werden, die nicht für Tarifarbeit bei Lufthansa verwendet werden. Wenn also ein UFO-Mitarbeiter, der bei LH arbeitet, für Ryanair verhandelt, so muss UFO diese Kosten tragen. Dies geschieht auch und wird jährlich abgerechnet. Unerwähnt lässt Lufthansa dabei die Regelung aus dem Manteltarifvertrag zur Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge für Tarifarbeit im Hause Lufthansa, die im MTV § 15 Abs. 2 k) seit vielen Jahren eindeutig geregelt ist. Dementsprechend sind Mitarbeiter für Verhandlungen mit der Lufthansa unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen. Dies inkludiert auch Vor- und Nachbereitungstage. Das bedeutet, dass die von Lufthansa zitierte Vereinbarung bei Gewerkschaftsarbeit nur außerhalb von Verhandlungen mit Lufthansa zum Tragen kommt. Bei den beiden angeschriebenen UFO-Mitarbeitern handelt es sich um die beiden Hauptverantwortlichen für die Tarifarbeit der UFO bei Lufthansa, die in den vergangenen Jahren also völlig zu Recht ihre Bezüge von Lufthansa erhalten haben, ohne dass dafür kostenpflichte Freistellungen hätten beantragt werden müssen.“ Beitrag Pressemitteilung vom 07.12.2018 von und bei bei UFO