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Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 103/2014 vom 20. November 2014 . Siehe dazu:
- Verfassungsgerichtsurteil: Sieg vor Gericht bringt katholische Kirche in Not
„Das Verfassungsgericht hat der katholischen Kirche rechtgegeben: Sie darf Mitarbeiter entlassen, die ein zweites Mal heiraten. Doch der Druck einer Neuausrichtung bleibt.“ Ein Kommentar von Wolfgang Thielmann in der Zeit vom 20. November 2014. Aus dem Text: „Das Urteil bringt die katholische Kirche in Verlegenheit. Denn die Wirklichkeit ist eine andere. In der Wirklichkeit suchen die Kirche und noch mehr die Caritas, ihr Wohlfahrtsverband, händeringend nach Fachkräften, gleich ob Katholiken, Protestanten oder Muslime. Die Kirche muss sich um Mitarbeiter bewerben und nicht umgekehrt. Dabei findet sie nur noch wenige Katholiken, die ihren Moralansprüchen genügen. Manche katholische Krankenhäuser stellen sogar im Zweifelsfall lieber Protestanten ein. Denn von ihnen müssen sie nicht so viel Loyalität verlangen wie von Katholiken. Tatsächlich aber werden diese kaum wegen ihrer zweiten Ehe entlassen. Dass katholische Einrichtungen deswegen mitunter auf Muslime und Protestanten setzen, das beschreibt ein internes Papier für katholische Bischöfe, die am kommenden Montag über Lockerungen im Arbeitsrecht und über seine inneren Widersprüche beraten wollen. Längst gilt in der Caritas die Einsicht, dass man nur einige Schlüsselstellen mit Katholiken besetzen muss, um das Profil eines Unternehmens zu sichern…“