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ver.di zieht fürs Streikrecht vor das Bundesverfassungsgericht
“ver.di hat gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum kirchlichen Arbeitsrecht Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Weil das Bundesarbeitsgericht beim Arbeitskampfrecht als eine Art Ersatzgesetzgeber fungiert, halten wir es für zwingend notwendig, die vom BAG vorgenommene Einschränkung des Streikrechts für mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Berlin. Das BAG hatte in seinem Urteil im November 2012 das kirchliche Selbstordnungsrecht über das Grundrecht auf Streik gestellt. „Auch wenn ver.di aktuell in kirchlichen Einrichtungen streiken darf, wird uns das Streikrecht bei der Umsetzung der vom BAG festgelegten Bedingungen für den Dritten Weg dauerhaft bestritten“, so der ver.di-Vorsitzende…“ Meldung bei ver.di vom 13.04.2013
Siehe dazu:
- Streikrecht ist Grundrecht
Kampagnenseite von ver.di bei der Diakonie - Streikrecht bei Kirchen: Verdi zieht vors BVerfG
Eine Übersicht über die Hintergründe der Klage findet sich bei Legal Tribune Online vom 15.04.2013