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Mitbestimmung als Glaubensfrage
„Das Johannische Sozialwerk will nicht wahrhaben, dass ein Betriebsrat gewählt wurde. Die Betriebsratswahl beim Johannischen Sozialwerk wirft ein Schlaglicht auf ein Grundproblem des deutschen Arbeitsrechts – das Privileg der Kirchen, ihre eigenen Gesetze zu machen…“ Artikel von Jörn Boewe im Neuen Deutschland vom 27.02.2015
- Aus dem Text: „»Wir informieren Sie erneut«, hatte die Leitung Ende Januar per Aushang mitgeteilt, »dass das Betriebsverfassungsgesetz auf das Johannische Sozialwerk e. V. nicht anwendbar ist und daher aufgrund des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage kein Betriebsrat gewählt werden kann.« Dennoch bestimmten die rund 45 Beschäftigten der Sozialstation in Berlin-Grunewald Anfang Februar ihren Betriebsrat. Unterstützt wurden sie dabei von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, deren zuständiger Sekretär Kalle Kunkel umgehend mit Hausverbot belegt wurde. Die Johannische Kirche werde ihm »keinen Zutritt zu unserem Betrieb gewähren«, heißt es in einem dem »nd« vorliegenden Schreiben, »weder am 03. Februar 2015 noch an einem anderen beliebigen Tag«. Zur Begründung dieser harten Haltung beruft man sich auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht…“