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Die Unsicherheit bleibt. Über das Streikrecht bei Kirchen sollte das Verfassungsgericht entscheiden. Hat es aber nicht getan. Diakonie und ver.di ziehen daraus ihre eigenen Schlüsse
„»Das Gericht hat für Rechtssicherheit in der Frage des Streikrechts gesorgt.« So frohlockte der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, in der vergangenen Woche. Da hatte das Bundesverfassungsgericht gerade entschieden, die Beschwerde der Gewerkschaft ver.di in bezug auf das Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen nicht zuzulassen (siehe jW vom 3.9.). Doch die Karlsruher Richter haben keineswegs in der Sache entschieden. Sie erteilten ver.di lediglich aus formalen Gründen eine Abfuhr. Die Gewerkschaft betont, dass Arbeitsniederlegungen in den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden für sie weiterhin eine Option sind…“ Artikel von Daniel Behruzi in junge Welt vom 08.09.2015