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BAG zum Kirchenarbeitsrecht: Rausschmiss bei Austritt
„Kritik an der katholischen Kirche ist erlaubt, doch sollte man sie als Sozialpädagoge bei der Caritas nicht gleich durch einen Austritt aus der Kirche manifestieren. Denn dann, so das BAG, ist die rote Linie überschritten, bis zu der man als Mitarbeiter der katholischen Kirche gehen kann, ohne sein Arbeitsverhältnis zu riskieren, erläutert Hermann Reichold…“ Artikel von Prof. Dr. Hermann Reichold auf Legal Tribune vom 26.04.2013