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Sweet home Apotheke: Ein neues Gesetz schwächt DocMorris und Co. – auch zulasten ärmerer Kranker
„In den ersten Tagen des neuen Jahres dürften viele Menschen in Deutschland eine überraschende Nachricht erhalten haben: Sofern sie regelmäßig auf Medikamente angewiesen sind und diese für gewöhnlich über eine Online-Apotheke bestellen, wird der ungewöhnlich hohen Rechnung ein Begleitschreiben beigelegen haben, aus dem hervorgeht, dass die sogenannten Rx-Boni nicht mehr ausgezahlt werden dürfen. Dazu hat die Bundesregierung ein neues Gesetz erlassen. Inmitten der zweiten Covid-Welle, als es überall nur um die neuen Schutzmaßnahmen ging, hat der Bundestag am 29. Oktober 2020 das sogenannte Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) beschlossen, das zum 15. Dezember in Kraft trat. Mit Sätzen wie »Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat« betreibt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in erster Linie Identitätspolitik. Stadt und Land sollen gleichermaßen gestärkt werden, in dem es Online-Apotheken verboten wird, Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Gründe für die vermeintlich notwendig gewordene Stärkung der Vor-Ort-Apotheken sei die »fachkundige Beratung und zuverlässige Versorgung« – eine zentrale und selbstverständliche Aufgabe einer jeden solchen Einrichtung, auch schon vor diesem Gesetz. (…) Eingedenk sämtlicher zusätzlicher Bürden, die mit der Corona-Pandemie auf die Armutsklasse zugekommen sind – seien es Kosten für Masken, Handschuhe, Desinfektionsmittel oder die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes, Kurzarbeit, erhöhte Strom- und Heizkosten durch Tätigkeit im Homeoffice usw. – ist das VOASG in erster Linie ein Katalysator der Klassengesellschaft: So begrüßenswert der Einschnitt bei Milliardenkonzernen wie DocMorris, Shop Apotheke und Co. auch sein mag, deren Angestellten hilft das Ganze ebenso wenig wie den Patientinnen und Patienten in Deutschland, die mit geringen finanziellen Mitteln auskommen müssen. Die einzigen Gewinnerinnen dieser Entwicklung sind die gut situierten Vor-Ort-Apotheken, die diese Unterstützung gar nicht bräuchten. Den schlechter laufenden Filialen wiederum hilft das Gesetz auch nicht aus der Krise.“ Artikel von Riccardo Altieri vom 17. Januar 2021 in neues Deutschland online