DSGVO: Millionenstrafe gegen Online-Händler notebooksbilliger.de wegen Videoüberwachung

Gegen Videoüberwachung“… Der IT-Händler notebooksbilliger.de soll eine der höchsten Datenschutzstrafen zahlen, die in Deutschland je verhängt worden sind. Wegen unrechtmäßiger Videoüberwachung von Angestellten und Kund:innen verhängt die niedersächsische Datenschutzaufsicht ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro. Das teilte die Behörde am Freitag in einer Pressemitteilung externer Link mit. Das Unternehmen mit Sitz in Sarstedt soll mindestens zwei Jahre lang Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche mit Videokameras überwacht haben – ohne rechtliche Grundlage. Darüber hinaus seien die Aufnahmen bis zu 60 Tage lange gespeichert worden – „deutlich länger als erforderlich“, so die Datenschutzbehörde. Der Mitteilung zufolge hatte notebooksbilliger.de argumentiert, dass die Überwachung zum Ziel hatte, Straftaten zu verhindern und aufzuklären sowie den Warenfluss in den Lagern nachzuverfolgen. Zur Verhinderung von Straftaten müssten jedoch zunächst mildere Mittel geprüft werden, etwa stichprobenartige Taschenkontrollen. Wenn Straftaten mit Videoüberwachung aufgeklärt werden, brauche es zunächst einen begründeten Verdacht gegen konkrete Personen. Selbst dann sei nur eine zeitlich begrenzte Überwachung zu rechtfertigen, so die Datenschutzaufsicht. In einer Pressemitteilung externer Link wehrte sich notebooksbilliger.de am Freitag gegen die Vorwürfe. Das Unternehmen nutze Videoüberwachung in erster Linie, „um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen“. Diese sei Branchenstandard bei „Versand- und Logistikunternehmen“. (…) Unternehmen würden immer wieder mit einer angeblich abschreckenden Wirkung von Videoüberwachung argumentieren, doch ein Generalverdacht rechtfertige keinen dauerhaften Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen…“ Beitrag von Ingo Dachwitz vom 08.01.2021 in Netzpolitik externer Link

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