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Zu Unrecht entlassen: „Dänisches Bettenlager“ verliert vor Arbeitsgericht Jena
Quelle: Artikel von Tino Zippel in der OTZ vom 26.10.2012
„Seit 1994 arbeitet Tilo Mattasch in der Jenaer Filiale der Handelskette „Dänisches Bettenlager“. Doch am 23. Mai sah er sich mit einer Kündigung konfrontiert. Das 2010 gewählte Betriebsratsmitglied soll unberechtigt Daten weitergegeben und auf seinem Privatcomputer gespeichert haben. Später folgten weitere Kündigungen, da er mit „gefälschten Faxen unzulässige Wahlwerbung für den Betriebsrat“ betrieben habe. Insgesamt vier fristlose Kündigungen liegen heute auf dem Tisch. Der Betriebsrat vertritt die 6800 Mitarbeiter in den 840 Filialen der Kette. Mattasch und weitere vier Mitglieder sollen gehen. (…) Weil die gütliche Einigung scheiterte, hielt der Arbeitnehmer die Klage auf Weiterbeschäftigung aufrecht. Mit Erfolg. Die Kammer um den Vorsitzenden Harald Maiwald erklärte drei Kündigungen für unwirksam. Der Kläger habe keine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten begangen. „Selbst wenn er sich eventuell Verfehlungen als Betriebsrat geleistet hätte, wäre die Sanktion der Ausschluss aus dem Betriebsrat und nicht der Verlust des Arbeitsplatzes gewesen“, begründete der Richter das Urteil, gegen das Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Erfurt möglich ist. Eine weitere Verhandlung steht aber wegen der vierten Kündigung aus dem August an, die gestern nicht Verfahrensgegenstand war. Für diese ist ein Kammertermin am 31. Januar 2013 angesetzt…“