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Mitarbeiter des GHB erfolgreich! Weiterbeschäftigung von Gekündigten im Hafenbereich nach Vergleich vor dem Arbeitsgericht
„Die ersten beiden Klagen gegen die Kündigung von Beschäftigten aus dem Bereich Containerpackstationen beim Gesamthafenbetrieb in Bremerhaven waren erfolgreich. Vor dem Arbeitsgericht Bremerhaven einigten sich die von unserer Kanzlei vertretenen Beschäftigten bereits in der Güteverhandlung mit dem GHB auf eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen im Hafenbereich (Autoumschlag). Zunächst hatte sich der Arbeitgeber einen Widerruf des Vergleiches vorbehalten. Kurze Zeit später erklärte er jedoch sein Einverständnis. Den beiden Klägern war im Zuge der beim GHB vollzogenen Massenentlassungen wie zahlreichen ihrer Kollegen aus betrieblichen Gründen gekündigt worden. Der Betriebsrat hatte zuvor einer sog. Namensliste (die Kündigungen erleichtert) im Rahmen eines Interessenausgleichs zugestimmt. An dem Vergleich war der Betriebsrat entgegen anderslautenden Gerüchten in keiner Weise beteiligt. Ob es in weiteren noch anhängigen Verfahren zu einer ähnlichen Einigung kommt, ist noch unklar.“ Pressemitteilung der Kanzlei RAT & TAT vom 1.7.2017. Im Anschreiben dazu wird zur Rolle des Betriebsrats zudem ausgeführt:
- „Da zwischenzeitlich in einigen sozialen Medien (Facebook) das Gerücht aufgetaucht war, daß an der Einigung mit dem Arbeitgeber des GHB Bremerhaven der zuständige Betriebsrat beteiligt gewesen sei, weisen wir nochmals darauf hin, daß dies unzutreffend ist. Die Einigung wurde noch in der Güteverhandlung beim Arbeitsgericht Bremerhaven ohne Kenntnis und Zutun des Betriebsrats nur zwischen den Parteien des Rechtsstreits rzielt. Der Betriebsrat hatte im Gegenteil zuvor einer Namensliste der Gekündigten zugestimmt, wodurch im Gegenteil die Entlassung von Betroffenen grds. erheblich erleichtert wird.“