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Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II)
„Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eines neuen Begutachtungsassessment (NBA). Einstufung in fünf Pflegegrade auf Basis des NBA – umfassende Erfassung aller relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit, unabhängig davon, ob diese auf körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen beruhen. Maßgeblich für die Einstufung ist der Grad der Selbständigkeit in allen pflegerelevanten Bereichen. Die besonderen Leistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden in das Regelleistungsrecht übernommen. Die Vorschriften zur Sicherung und Entwicklung der Qualität in der Pflege werden ergänzt und neu strukturiert. – Der Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung wird ab 2017 um 0,2 Beitragssatzpunkte erhöht…“ Der Kabinettsentwurf (und Hintergründe) im Portzal Sozialpolitik sowie die Sonderseite zum Pflegestärkungsgesetz und hier (gewerkschaftliche) Bewertungen:
- Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz
„Der Deutsche Bundestag hat heute (Freitag) das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates…“ BMG-Pressemitteilung vom 13. November 2015 , Das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsverfahren. BMG-Übersicht der Gesetzesänderungen- Pflegestärkungsgesetz II: ohne verbindliche Personalvorgaben nur Stückwerk
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert in den Pflegeheimen einen deutlich besseren und verbindlichen Personalschlüssel. Gute Pflege brauche Zeit, doch genau daran mangele es in den meisten Einrichtungen. „Beruflich Pflegende holen oft alles aus sich raus, um wenigstens das Notwendigste zu gewährleisten. Dabei bleibt ihre eigene Gesundheit auf der Strecke. Das Pflegestärkungsgesetz II muss dazu beitragen, die personellen Strukturen nachhaltig zu verbessern. Das ist eine entscheidende Voraussetzung für eine gute Versorgungsqualität pflegebedürftiger Menschen in Deutschland“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Freitag anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Pflegestärkungsgesetzes II im Deutschen Bundestag. ver.di fordert als Sofortmaßnahme einen Personalschlüssel in stationären Einrichtungen von 1:2, das heißt eine Pflegekraft pro zwei Bewohnerinnen und Bewohnern und für den Nachtdienst einen Personalschlüssel von höchstens 1:20…“ ver.di-Pressemitteilung vom 13.11.2015
- Pflegestärkungsgesetz II: ohne verbindliche Personalvorgaben nur Stückwerk
- Pflege muss bezahlbar bleiben
„Die Arbeitgeber dürfen sich nicht aus der solidarischen Finanzierung der Pflege verabschieden“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach zur Reform der Pflegeversicherung (Pflegestärkungsgesetz II), die heute vom Bundeskabinett auf den parlamentarischen Weg gebracht wird. „Allen Beteiligten sollte klar sein, dass gute Pflege ihren Preis hat und bessere Leistungen Geld kosten“. Der DGB fordert: Pflege darf nicht zum Armutsrisiko werden und muss deshalb bezahlbar bleiben. „Die Arbeitgeber sollten hier ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden und sich nicht aus der solidarischen Finanzierung der Sozialpartner verabschieden“, sagte Buntenbach zur Finanzierung der Pflegereform…“ DGB-Pressemitteilung vom 12.08.2015 mit weiteren Kritikpunkten des DGB am Entwurf für das Pflegestärkungsgesetz II
- Pflegestärkungsgesetz II: Bund muss Ländern Vorgaben für genug Fachpersonal machen
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt den heutigen Kabinettsbeschluss zum Pflegestärkungsgesetz II und fordert die Bundesregierung gleichzeitig dazu auf, den Ländern klare Vorgaben zur Personalausstattung in den Pflegeeinrichtungen zu machen…“ ver.di-Pressemitteilung vom 12.08.2015 und die ver.di-Stellungnahme zum Pflegestärkungsgesetz II
- Wem das neue Pflegegesetz wirklich hilft – und wem nicht
„Das Bundeskabinett hat die zweite Stufe der von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angestoßenen Pflegereform beschlossen. Nachdem zum Jahresbeginn einige Leistungen der Pflegeversicherung erhöht worden sind, steht nun eine grundlegende Reform an: Zum 1. Januar 2017 soll das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II in Kraft treten, im Kern geht es um eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs…“ Artikel von Kim Björn Becker vom 11. August 2015 in der Süddeutschen online