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- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
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- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
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- Lebens- und Genussmittelindustrie
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- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
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- Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen
- Arbeitskämpfe im Gesundheitswesen allgemein
- Ärzteschaft
- Gesundheitswesen allgemein
- Kampf gegen Privatisierung im Gesundheitswesen allgemein
- Kampf gegen Privatisierung im Gesundheitswesen in diversen Kliniken
- Konflikte und Arbeitskämpfe in diversen Kliniken
- Rettungsdienste
RISGantes Vorhaben: Beatmungspatienten zukünftig (fast) immer ins Heim oder in eine Intensivpflege-WG?
„… Bislang war diese Form der häuslichen Krankenpflege seit 1988 im § 37 SGB V geregelt (und 1997 wurde die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege als eigenständige Rechtsvorschrift im § 132a SGB V übernommen). Im Absatz 1 des § 37 SGB V heißt es schlicht und unmissverständlich: »Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen neben der ärztlichen Behandlung häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.« Nunmehr soll es einen neuen § 37c SGB V geben (Außerklinische Intensivpflege). (…) Dazu kann man auf der Aktionsplattform Ability Watch , die Teil der modernen Behindertenbewegung in Deutschland ist, die folgende Bewertung lesen : Der »Gesetzentwurf sieht vor, dass die Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden nur noch dann möglich sein soll, wenn keine klinische Versorgung möglich oder zumutbar ist. Diese Formulierung ist bereits bekannt durch andere Gesetze und liefert die Menschen an jene Sachbearbeiter aus, welche die Zumutbarkeit zu prüfen haben; in der Vergangenheit gab es eindrückliche Beispiele dafür, dass die Zumutbarkeitsregelung zum Nachteil behinderter Menschen ausgelegt und in der Praxis gelebt wird. Der Begriff öffnet einer gewissen Willkür die Tür.«...“ Beitrag vom 24. August 2019 von und bei Stefan Sell („Von vermeintlich guten Absichten, monetären Hintergedanken und einem selbstbestimmten Leben“), siehe dazu die Petition dagegen und dazu:
- [Reform des Intensivpflegegesetzes (IPReG)] Schwerkranke sollen in Heime gezwungen werden
“… Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn plant die Reform des Intensivpflegegesetzes (IPReG). Begründet wird das mit Berichten über kriminelle Pflegedienste. Der Hintergrund: Intensivpflegedienste können pro Patient und Monat bis zu 25.000 Euro mit der Kasse abrechnen. Das liegt daran, dass eine 24-Stunden-Versorgung für einen schwerstkranken Patienten besonders viel und besonders gut geschultes Personal vorhalten muss. Doch wie in der regulären ambulanten Pflege häuften sich zuletzt kriminelle Machenschaften in Form von Abrechnungsbetrug. Da Intensivpatienten extrem vulnerabel sind und die Tricks der Pflegedienste hier außerdem finanziell stark zu Buche schlagen, erscheint ein Eingreifen der Politik eigentlich sinnvoll. Jens Spahn aber verschärfte nicht etwa die Kontrollen, sondern gab das Problem an die Patienten weiter: Wenn diese nicht angemessen zuhause versorgt werden könnten, müsse ihre Unterbringung stattdessen in Heimen erfolgen, wo besser kontrolliert werden könne. (…) Sebastian Stegmaier betreibt einen Intensivpflegedienst in Dresden und sagt: „Jens Spahn hat den Einrichtungen 13.000 Pfleger versprochen. Irgendwo muss er die ja herbekommen.“ Der Pflegedienstleiter und Jurist vermutet, die Politik wolle die Gelegenheit nutzen, um die gut ausgebildeten Pfleger aus der häuslichen Pflege zusammen mit ihren Patienten in die Heime zu bewegen – damit sie dort mehr Patienten versorgen könnten. Eben um Kosten zu sparen. (…) Das Problem der Einrichtungen ist lange bekannt; neu ist das Tempo, mit dem Spahn die Gesetzesreform vorantreibt. Gegen den ersten Entwurf im August 2019 formierte sich ungewöhnlich scharfer Protest. Patienten und Pfleger gingen auf die Straße, machten im Netz mobil, versammelten sich vor dem Ministerium und fragten wütend: Was ist mit unserer Selbstbestimmung? Nach ihrer Meinung untergräbt die Reform das Grundgesetz. Nur weil jemand krank ist, kann er nicht automatisch das Recht verlieren, seinen Lebensort zu bestimmen. Spahn musste nachbessern. Ein neuer Entwurf sah vor, dass diejenigen Intensivpatienten zuhause bleiben dürfen, die jetzt schon dort gepflegt werden. Damit hätte Gabriela Richhardt-Pistor mit ihrem Berliner Pflegedienst leben können, der auch den fünfjährigen Jungen mit Atemproblemen betreut. Doch im Februar wurde der sogenannte Bestandsschutz aus dem Entwurf wieder entfernt. Nun heißt es: Die Krankenkassen sollen entscheiden, ob die Pflege zuhause angemessen funktioniere. Wenn nicht, müsse die Pflege im Heim sichergestellt werden. Für Sebastian Stegmaier ist das absurd: „Die Kassen sind aber die Kostenträger und haben damit ein Eigeninteresse an einer für sie günstigeren Versorgung.“ (…) Am heutigen Mittwoch sind wieder Proteste in Berlin geplant, denn der Gesundheitsausschuss tagt zum Intensivpflegegesetz. Eine der letzten Gelegenheiten, die Reform abzumildern, bevor sie vielleicht schon im Juli durch die zweite und dritte und damit letzte Lesung im Bundestag geht. Bis auf die CDU, die mit aller Macht daran festhalte, seien aber alle Parteien dagegen, betont Stegmaier. „Sogar die AfD“. “ Artikel von Ruth Schneeberger vom 16.06.2020 in der Berliner Zeitung online