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Pflegereform 2021ff (Spahn: „Pflege ist die soziale Frage der 20er Jahre“)

Dossier

Bündnis für Gute PflegeBundesgesundheitsminister Spahn hat eine umfassende Pflegereform angekündigt: Die Löhne für Pflegekräfte sollen erhöht, Leistungen für die Pflege zu Hause verbessert und die Pflegekosten für Heimbewohner gedeckelt werden. Die Pflegereform wird auf drei Säulen beruhen: Der Eigenanteil für die Pflege im Heim soll gedeckelt werden. Künftig soll niemand für stationäre Pflege länger als 36 Monate mehr als 700 Euro pro Monat zahlen. Der Eigenanteil für Pflege umfasst nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Pflege zu Hause soll verbessert werden und einfacher zu organisieren sein. Deshalb soll ein jährliches Pflegebudget eingeführt werden, mit dem Kurzzeit- und Verhinderungspflege gezahlt wird (gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2). Wer Angehörige zu Hause pflegt, soll außerdem mehr Leistungen bekommen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen sollen kontinuierlich nach festen Sätzen erhöht werden. Pflege soll regelhaft besser entlohnt werden. Dafür sollen nur die ambulanten Pflegedienste und Pflegeheime zugelassen werden, die nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen...“ Ankündigung vom 5. Oktober 2020 beim Bundesministerium für Gesundheit externer Link – klang schön. Siehe dazu:

  • Nun legt auch der AOK-Bundesverband ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege vor mit dem Ziel, die Pflege vor Ort zu stärken New
    Immer mehr Pflegebedürftige, ein anhaltender Fachkräfteengpass, strapaziöse Arbeitsbedingungen – die Herausforderungen für die Soziale Pflegeversicherung (SPV) sind groß. Vor diesem Hintergrund hat der AOK-Bundesverband ein Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen grundlegende Strukturreformen mit dem Ziel, die Pflege vor Ort zu stärken, sie bedarfsgerechter und effizienter zu gestalten. Zu diesem Zweck schlägt die AOK eine Flexibilisierung des Leistungsrechts sowie die Aufhebung der Sektorengrenzen vor und setzt sich für eine stärkere Zusammenarbeit von Kommunen, Kranken- und Pflegekassen ein.
    „Leit- und Grundsatz des Positionspapiers ist es, dass Pflege vor Ort stattfindet. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen möchte in der gewohnten Umgebung versorgt werden und diesen Wunsch gilt es, bei Strukturreformen zu priorisieren“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann. „Damit dies aber vor dem Hintergrund von sich verändernden Familien- und Beziehungsstrukturen und ohne finanzielle Überforderung von Beitragszahlenden und Arbeitgebern, Pflegebedürftigen und Angehörigen möglich wird, müssen die sozialräumlichen Sorgestrukturen vor Ort gestärkt und systematisch Caring Communities etabliert werden.“ Die AOK-Gemeinschaft fordert, die Versorgung pflegebedürftiger Menschen vor Ort neu zu denken. Dabei spielen innovative Wohnformen sowie der gezielte und flächendeckende Aufbau von zuverlässig unterstützenden Netzwerken eine besondere Rolle, die aus An- und Zugehörigen, Ehrenamtlichen sowie Akteuren der Gesundheits- und Pflegeversorgung, einschließlich der Pflegeeinrichtungen bestehen. Dadurch könnten pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung versorgt werden
    …“ Pressemitteilung vom 1.08.2024 des AOK-Bundesverbands externer Link („Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflege“) zu Eckpunkten zur Weiterentwicklung der Pflege externer Link
  • 77 Prozent der Bundesbürger sind für eine einheitliche Pflegeversicherung
    Civey-Umfrage zeigt altersübergreifend große Zustimmung für Zusammenlegung privater und gesetzlicher Pflegeversicherung
    VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Finanzierung der Pflegeversicherung zukunftssicher machen“ (…) Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Sozialverbands VdK zeigt deutlich, dass eine breite Mehrheit der Bundesbürger sich eine Zusammenlegung der privaten und gesetzlichen Pflegeversicherung wünscht: Mehr als drei Viertel aller Befragten (77 Prozent) stimmen bei der Civey-Umfrage im Auftrag des Sozialverbands VdK für die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung. In allen Altersgruppen liegt die Zustimmung bei mindestens 75 Prozent. Lediglich 12,6 Prozent der Befragten sprechen sich gegen eine Zusammenlegung aus. Selbst unter Beamten (42,2 Prozent) und privat Krankenversicherten (44,2 Prozent) befürwortet ein großer Teil der Befragten eine einheitliche Pflegeversicherung. (…) „Die Ergebnisse der Umfrage zeigen eindeutig, dass der Wunsch nach einer einheitlichen Pflegeversicherung in der gesamten Gesellschaft riesengroß ist. Auch unter den Anhängern der FDP, die in der Regierung eine Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung blockiert, ist fast jeder zweite dafür. Das sollte der Partei zu denken geben und sie zum Einlenken bewegen. Von den Studierenden und Auszubildenden spricht sich sogar mit jeweils neun von zehn Befragten eine überaus große Mehrheit für eine Pflegeversicherung für alle aus. Das häufig vorgetragene Argument, dass zukünftige Beitragszahlende eine einheitliche Pflegeversicherung wegen hoher Kosten ablehnen, trifft demnach nicht zu
    …“ VdK-Pressemitteilung vom 03.07.2024 externer Link, siehe auch:

  • Nach dem Balkonapplaus: Pflegereform ohne Weitblick – Ausweg Pflegebürgerversicherung
    Die Probleme in der Altenpflege sind bekanntlich groß und zahlreich – und sie werden weiter wachsen. Daran ändern auch die jüngst beschlossenen Neuregelungen der Pflegefinanzierung kaum etwas. Zu den größten Herausforderungen zählen erstens ein Fachkräftemangel, der sich bei der absehbar steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen noch verstärken wird, und zweitens die hohe finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen selbst. Daher bedarf es eines grundsätzlichen Wandels, um die Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen. Denn der eklatante Fachkräftemangel ist vor allem die Folge schlechter Arbeitsbedingungen in der Branche: Die Beschäftigten klagen über hohe körperliche und psychische Belastungen, über eine starke Arbeitsverdichtung, ungünstige Arbeitszeiten und niedrige Gehälter. Die permanente Unterbesetzung in der stationären und ambulanten Pflege tut ein Übriges, um deren Belastungen zu erhöhen. Zwar sind die Gehälter in der Altenpflege, vor allem aufgrund politischer Interventionen, in den vergangen Jahren stärker gestiegen als in der Gesamtwirtschaft, bleiben aber weit davon entfernt, angemessen oder gar attraktiv zu sein (…) Die unzureichende Bezahlung sagt mehr über die gesellschaftliche Anerkennung der Pflegekräfte aus als der wohlfeile Balkonapplaus und die öffentlichen Lobreden während der Corona-Pandemie. Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass viele Pflegekräfte in ihrer Arbeit eine Sinnkrise erleben und sich mit dem Gedanken an einen Berufsausstieg tragen. (…) Die Bundesregierung steht also vor einem Dilemma: Einerseits sind höhere Ausgaben nötig, um Fachkräfte zu halten und zu gewinnen, wodurch erhebliche Mehrkosten entstehen. Diese wird man andererseits aber kaum den Pflegebedürftigen aufbürden können, die ohnehin schon derart stark belastet sind, dass eigentlich eine Reduzierung des Eigenanteils auf der Tagesordnung stünde. Ein höherer Pflegeversicherungsbeitrag wiederum ist politisch nicht erwünscht, unter anderem weil dadurch die politisch gesetzte Marke eines höchstens 40prozentigen Anteils der Sozialversicherungsbeiträge an den Lohnkosten gefährdet wäre. (…) [Ausweg Pflegebürgerversicherung] Eine solche Reform müsste zweierlei beinhalten: die Einführung einer Pflegebürgerversicherung, die die bisher getrennten Systeme der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung zusammenführt, und die Umstellung auf eine Vollfinanzierung der Pflegekosten. Eine solche Versicherung würde die Langzeitpflege auf eine breitere und solidere finanzielle Basis stellen, denn erstens zahlen privat Versicherte aufgrund ihrer im Durchschnitt deutlich höheren Einkommen auch entsprechend höhere Versicherungsbeiträge und zweitens sind die Pflegequoten bei privat Versicherten durchweg niedriger als bei gesetzlich Versicherten. Zugleich würden bestehende Ungerechtigkeiten abgebaut, wenn Besserverdienende in einen gesamtgesellschaftlichen Solidarausgleich zur Finanzierung der Pflegeversicherung einbezogen würden…“ Artikel von Thomas Gerlinger in den Blättern vom August 2021 externer Link
  • Wenn aus 1,4 Milliarden Euro mehr am Ende 400 Millionen weniger werden. Pflegepolitik am Ende (der Legislaturperiode)
    Die »Betrachtung der Kernelemente der sogenannten „Pflegereform“ zeigt mehr als deutlich: Das ist gesetzgeberische Flickschusterei und im Ergebnis werden wir mit Luftbuchungen abgespeist, hinter der sich eine ausgewachsene Rosstäuscherei verbirgt. Bezahlen werden müssen das wieder einmal Dritte. (…) Auch der Pflegeforscher Heinz Rothgang von der Universität Bremen kritisiert die Reform in einer Stellungnahme scharf. In einem Interview – „Bestenfalls ein Reförmchen“: Bremer Experte kritisiert Pflegereform externer Link – weist er zutreffend auf eine Umkehrung des ursprünglich seiner Meinung nach „völlig angemessenen Vorschlages“ einer Entlastung bei Eigenanteilen für pflegebedingte Kosten bei stationärer Pflege im ursprünglichen Entwurf einer Pflegereform hin, die sich noch bitter rächen wird für die betroffenen Pflegebedürftigen. (…) Aber es kommt noch dreister: Die jetzt im Bundestag beschlossene „Pflegereform“ ist unterm Strich sogar ein Sparprogramm. Man steckt Geld rein und spart an anderer Stelle mehr, als man angeblich für die Pflege „zusätzlich“ ausgibt. Man ahnt schon, dass der Mechanismus, mehr Geld zu „sparen“ als man ausgibt, nicht für die Pflegebedürftigen gilt, denn einer muss immer die Rechnung bezahlen. (…) Sollte sich der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), aber auch die noch mitregierende SPD, in den nächsten Wochen hinstellen und was von einer Entlastung der Pflegebedürftigen faseln und dass man doch mehr Geld für die Pflege zur Verfügung stellen würde, dann sollte jeder an die Weisheit aus dem Buch der Politik-Beobachtungen denken: „Frechheit siegt“. Es sei denn, man legt das offen, wie wir hier an der Nase herumgeführt werden (sollen).Beitrag von Stefan Sell vom 19. Juni 2021 auf seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik externer Link
  • Der pflegepolitische Trick: Die Altenpflege soll besser werden. Das kostet Geld. Doch die jetzt beschlossene Reform ist ein Sparprogramm
    „Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, einen ersten Schritt in Richtung Bürgerversicherung in der Pflege zu gehen: „Zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung wird ein Finanzausgleich eingeführt“, heißt es in ihrem Koalitionsvertrag. (…) [Nun] hat Schwarz-Rot beschlossen, dass die Pflegepauschalen doch nicht generell erhöht werden – und damit nicht einmal der Preisanstieg von 2017 bis 2019 ausgeglichen wird. Lediglich für Sachleistungen in der ambulanten Pflege und für die Kurzzeitpflege soll es ein bisschen mehr Geld geben. Wegen des Verzichts auf eine generelle Anhebung der Pflegeleistungen sparen die Kassen laut Gesundheitsministerium jährlich 1,8 Milliarden Euro. Und siehe da: Dank dieser Einsparung lassen sich die Zuschüsse für Heimbewohner und etwas höhere Gehälter dem Ministerium zufolge zumindest im kommenden Jahr finanzieren. Doch für hilfebedürftige Menschen bedeutet dies unterm Strich ein Kürzungsprogramm. Denn für ihre Pflege sind nunmehr weniger Mittel eingeplant als noch im Dezember 2020: Einerseits erhält die Pflegeversicherung 1,4 Milliarden Euro mehr aus Steuermitteln und Beiträgen. Andererseits gibt es 1,8 Milliarden Euro weniger, weil Kassenleistungen eingefroren werden. „Das bedeutet de facto Leistungskürzungen“, bilanzierte der Sozialverband VdK in einer Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss des Bundestags. Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang von der Universität Bremen, der einer der besten Kenner des Pflegesystems ist, kommt ebenfalls zu dem Schluss: „Pflegebedürftige finanzieren diese Reform.“ Dies gilt gerade für Menschen, die ambulant versorgt werden und deren Pflegegeld stagniert. Doch auch Bewohnerinnen und Bewohner von Altersheimen werden nach Rothgangs Berechnungen nur kurzfristig finanziell entlastet. [Denn] bereits Ende 2023 müssen sie wieder so viel zahlen wie zurzeit, nämlich knapp 900 Euro. In der Folge steigen die Eigenanteile weiter, wenn man davon ausgeht, dass tatsächlich zusätzliches Personal eingestellt wird und die Löhne jedes Jahr etwas steigen…“ Beitrag von Eva Roth vom 17. Juni 2021 bei Makroskop externer Link
  • Das halbherzige Pflege-Reförmchen als letzte gute Tat der GroKo 
    Am 02.06.2021 hat das Bundeskabinett den Gesetzesplänen von Bundesgesundheitsminister Spahn zur besseren Bezahlung von Altenpflegekräften den Weg geebnet. Ziel dieser Gesetzespläne ist es, die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen an eine Tarifpflicht zu binden und so die Vergütung von Pflegenden in Altenpflegeeinrichtungen zu verbessern. Dieser blinde Aktionismus kurz vor dem Ende der Amtszeit vergrößert jedoch nur wieder den Flickenteppich, den es schon jetzt bei der Vergütung von Pflegekräften gibt. „Mit dieser Reform will die GroKo ihr Wahlversprechen von 2017, die Pflege zu stärken und zukunftsfähig zu machen, einlösen. Am Ende der Legislaturperiode versucht sie so das sinkende Schiff doch noch mit einem weiteren Flicken zu retten.“ So Heide Schneider, Vorstandsvorsitzende der Pflegegewerkschaft BochumerBund. „Wenn sie einen Flächentarifvertrag schon nicht verwirklichen können, dann doch wenigstens ein kleines Reförmchen. Dieser blinde Aktionismus kurz vor dem Ende der Amtszeit vergrößert jedoch nur wieder den Flickenteppich, den es schon jetzt bei der Vergütung von Pflegekräften gibt.“ (…)Was das Bundeskabinett jedoch außer Acht gelassen hat: Nicht nur das Gehalt in Pflegeeinrichtungen sollte an feste Bedingungen geknüpft werden. „Pflegende werden fortan nach Tarif oder ortsüblichen Tarifen bezahlt. Was jedoch fehlt, ist eine Regelung hinsichtlich guter Stellenschlüssel in den Einrichtungen. Gute – nicht nur gerade so ausreichende – Stellenschlüssel gekoppelt mit einem sinnvollen Qualifikationsmix müssen ebenfalls verpflichtend werden.“ , betont Schneider…“ PM vom 15. Juni 2021 der Pflegegewerkschaft BochumerBund externer Link
  • Was bringt die Pflegereform?
    Der Bundestag hat die Pflegereform beschlossen – allerdings ist von dem ursprünglich ambitionierten Vorhaben nicht viel übrig geblieben. Ob das nun beschlossene Gesetz unterm Strich überhaupt Verbesserungen bringt, ist umstritten…“ FAQ von Sandra Stalinski vom 11.06.2021 bei tagesschau.de externer Link
  • Eine Pflegereform, die diesen Namen nicht verdient
    Mit dem GVWG wird eine so genannte Pflegereform fünf Minuten vor zwölf auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen (Finanz-)Nenners durchs parlamentarische Verfahren gepeitscht. Kaum wirksame Leistungsverbesserungen, keine spürbare Verringerung des Armutsrisikos durch Pflegebedürftigkeit und zweifelhafte Regelungen zur besseren Bezahlung von Pflegenden verdienen den Reformtitel insgesamt nicht. Mit dem Ziel, das Thema Pflege möglichst aus dem Wahlkampf herauszuhalten, reichte der Großen Koalition nun ein Minimalkonsens im Streit um die Zukunft des Pflegesystems. Statt der umfangreichen Pflegereform, die den Wählerinnen und Wählern im Koalitionsvertrag versprochen wurde, schiebt Spahns Ministerium die Gelder der Versicherten hin und her, um mit minimalem finanziellem Einsatz dennoch den Schein einer echten Reform zu erwecken…“ DGB-Meldung vom 09.06.2021 externer Link
  • Stückwerk, weit unter den Erwartungen, laute Kritik, das grenzt an Betrug. Eine eindeutige Bewertung dessen, was als „Pflegereform“ durch das Parlament bugsiert wird
    „… Auch andere teilen diese nicht einmal in molekularer Größenordnung schmeichelhafte Bewertung dessen, was die in den letzten Zügen liegende „Große Koalition“ im Kontext eines Entwurfs für das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG externer Link ), angereichert mit zahlreichen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen, mit denen die pflegerelevanten Veränderungen in das schon in gesetzgeberischer Behandlung befindliche GVWG implantiert worden sind. Die versprochene finanzielle Entlastung für Heimbewohner ist eine Mogelpackung, so Rainer Woratschka in seiner Kommentierung unter der Überschrift Spahns Reform gaukelt Entlastung nur vor externer Link. »Was die Heimbewohner und ihre Angehörigen jetzt schnell noch mit großem Bohei überreicht bekommen, ist wie ein Geschenk, das man selbst bezahlen soll.« »Es entstehe der Eindruck, dass diese Reform nicht in erster Linie den Pflegekräften und Pflegebedürftigen gelte, sondern vor allem gesichtswahrend für die Bundesregierung sein solle«, so Ann-Kathrin Jeske in ihrem Kommentar Eine Reform, die diesen Namen nicht verdient externer Link. Und andere gehen in ihrer Bewertung noch weiter, wie man dieser Meldung entnehmen kann: VdK-Präsidentin Bentele: „Pflegereform grenzt an Betrug“ externer Link. Und was sagt der zuständige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)? (…) Aber auch die in Aussicht gestellte bessere Vergütung der Pflegekräfte in der Langzeitpflege aufgrund der Einführung einer Tarifbindung durch die Hintertür muss mit einem sehr großen Fragezeichen versehen werden. Bereits am 4. Juni wurde hier nach einer detaillierten Analyse der über die Änderungsanträge zum GVWG transportierten Vergütungsregeleungen bilanziert: »Wenn jetzt wie selbstverständlich davon gesprochen (und an vielen Stellen dem Textbaustein aus der Politik folgend abgeschrieben wird), dass viele Pflegekräfte mit 300 Euro im Monat mehr werden rechnen können, dann ist das gelinde gesagt eine Botschaft der Hoffnung mit einem großen Enttäuschungspotenzial.« (…) Das zeigt einmal mehr, dass die ganze Pflege-Debatte explizit oder implizit die Versorgung vieler Pflegebedürftiger zu Hause als gegeben voraussetzt und man offensichtlich davon ausgeht, auch weiterhin über das, was da tagtäglich geleistet wird, im Sinne einer nicht aufgabenrelevanten Fortschreibung der bestehenden Verhältnisse verfügen zu können. Man sollte sich nie sicher sein. Und schon mal durchdenken und durchrechnen, was passieren würde, wenn nur ein Teil derjenigen, über deren Leben hier so flexibel verfügt wird, in die Verweigerung gehen oder schlichtweg nicht mehr können.“ Beitrag von Stefan Sell vom 9. Juni 2021 auf seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik externer Link
  • Dumping-Tarifverträge: Ver.di warnt Abgeordnete vor Schlupflöchern bei Pflegereform
    Der Brandbrief ging an fast alle Bundestagsabgeordneten: Ver.di fordert Nachbesserungen an der Pflegereform – sonst könnten Dumping-Tarifverträge die bessere Bezahlung von Fachkräften unterlaufen. (…) Nun hat die Gewerkschaft Ver.di nach SPIEGEL-Informationen einen Brandbrief an alle Bundestagsabgeordneten mit Ausnahme der AfD geschickt, in dem sie in den wenigen verbleibenden Tagen »dringende Nachbesserungen« im Gesetzeswerk verlangt – sonst, so ihre Befürchtung, könnten viele Altenpflegekräfte am Ende doch leer ausgehen. »Die darin enthaltenen Regelungen haben entscheidende Strukturfehler und sind ausgesprochen missbrauchsanfällig, sodass die große Gefahr besteht, dass sie für einen großen Teil der Pflegekräfte keine Wirkung entfalten«, heißt es in dem Schreiben von Ver.di-Chef Frank Werneke und der zuständigen Vorständin Sylvia Bühler (…) Konkret sieht Ver.di in der Definition der zulässigen maßgeblichen Tarifverträge ein Schlupfloch für die Arbeitgeber. Gerade privatwirtschaftliche Träger sind bislang nur in den seltensten Fällen tarifgebunden. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass sie sich künftig nach irgendeinem in ihrer Region gültigen Tarifvertrag richten müssen – oder anders ausgedrückt: Sie können sich künftig aussuchen, welche Tariflöhne in ihrer Region für sie gelten. In den meisten Fällen ist mit Region das betreffende Bundesland gemeint…“ Artikel von Florian Diekmann vom 05.06.2021 beim Spiegel online externer Link
  • Kurz vor dem „Nichts geht mehr“: Die „Pflegereform“ auf der Zielgeraden. Anmerkungen zu einem Etikettenschwindel mit Luftbuchungen inmitten von Flickschusterei
    „Zuweilen bringen es die staubtrockenen Beamten auf den Punkt, mit was wir es wirklich zu tun haben: „Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Bundeszuschuss GKV und für Reformschritte in der Pflege“, so wird einer der Tagesordnungspunkte des Bundeskabinetts am 2. Juni 2021 beschrieben. „Reformschritte in der Pflege“ klingt nicht wirklich marktschreierisch, sondern trifft das, was da von den Ministerinnen und Ministern abgenickt wurde, sehr gut. (…) In Zukunft müssen Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlt werden. (…) Hinsichtlich der eben nicht trivialen Frage, welcher „Tarifvertrag“ darf es denn sein vor dem Hintergrund einer weitgehend tariffreien Landschaft außerhalb der Sonderzone der kirchlichen Anbieter, soll hier das Augenmerk gerichtet werden auf die Nr. 2 im neuen Absatz 3b des § 72 SGB XI: Danach müssen Pflegeeinrichtungen ihren Arbeitnehmern eine Vergütung zahlen, wobei »die Höhe der Entlohnung eines Tarifvertrags nicht unterschreitet, dessen fachlicher Geltungsbereich mindestens eine andere Pflegeeinrichtung in der Region erfasst, in der die Pflegeeinrichtung betrieben wird, und dessen zeitlicher und persönlicher Geltungsbereich eröffnet ist.« Das sollte man genau lesen und so verstehen, wie es gemeint ist: Wenn in der Region, in der ein Betreiber einer Pflegeeinrichtung tätig ist, nur ein anderer unterwegs ist, der beispielsweise einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat, dann ist es ausreichend, wenn der andere sich daran orientiert, in dem er die dort normierte Höhe der Vergütung nicht unterschreitet. Die aber kann durchaus erheblich niedriger liegen als das, was beispielsweise nach den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien oder dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zu zahlen wäre. (…) Wenn jetzt wie selbstverständlich davon gesprochen (und an vielen Stellen dem Textbaustein aus der Politik folgend abgeschrieben wird), dass viele Pflegekräfte mit 300 Euro im Monat mehr werden rechnen können, dann ist das gelinde gesagt eine Botschaft der Hoffnung mit einem großen Enttäuschungspotenzial.(…) Aber wenigstens gibt es jetzt doch mehr Pflegekräfte. Auch hier muss man feststellen: Bloß nicht aufs Tempo drücken, gut Ding will offensichtlich Weile haben (…) Erst ab dem Sommer des übernächsten Jahres sollen die Werte, die seit langem ermittelt (und aus fachlicher Sicht durchaus sehr umstritten sind) flächendeckend umgesetzt werden. Damit schiebt man ein Anliegen, das seit Jahren in Form zahlreicher Hilfe- und Notrufe aus den Pflegeeinrichtungen angesichts der heute schon vorhandenen realen Unterbesetzung in den Pflegeheimen immer wieder an die Öffentlichkeit dringt, erneut auf die lange Bank… „ Beitrag von Stefan Sell vom 4. Juni 2021 auf seiner Homepage externer Link
  • Der andere Pflegeskandal
    Die Bundesregierung will die Altenpflege verbessern. Mit den jetzt vorgelegten Vorschlägen wird das kaum gelingen. Dabei hatte die Große Koalition schon einmal einen viel besseren Plan. Fragwürdig, unpopulär, grundfalsch: Das Vorhaben der Bundesregierung, den Pflegebeitrag für Personen ohne Kinder zu erhöhen, hat diese Woche für mächtig Wirbel gesorgt. Nicht in die Schlagzeilen geschafft hat es die Tatsache, dass Millionen Besserverdienende und Staatsbedienstete keinen Zuschlag zahlen müssen. Denn sie sind privat versichert. Dabei ist ein Blick auf diesen Versicherungszweig nützlich, wenn man die Altenpflege tatsächlich verbessern möchte. (…) Zusammen mit den Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten belaufen sich die monatlichen Eigenanteile im Bundesdurchschnitt auf über 2100 Euro. Viele haben das Geld nicht, darum sind rund ein Drittel der in Altenheimen lebenden Menschen auf Sozialhilfe angewiesen. »Wird die Pflegeversicherung an den Zielen gemessen, um derentwillen sie eingeführt wurde, muss eine eklatante Zielverfehlung festgestellt werden«, bilanziert Rothgang. Auch die am Mittwoch beschlossenen Zuschüsse zu den Eigenanteilen würden die Situation nicht grundlegend verbessern. Um die höheren Kosten in der Altenpflege zu finanzieren, will die Bundesregierung den Pflegebeitrag für Versicherte, die keine Kinder haben, um 0,1 Prozentpunkte anheben. Außerdem ist ein Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro geplant. Doch das reicht hinten und vorn nicht, um die höheren Kosten für eine gute Altenpflege zu decken, bemängeln die gesetzlichen Krankenkassen, die auch für die Soziale Pflegeversicherung zuständig sind. Der GKV-Spitzenverband schätzt, dass bereits im nächsten Jahr rund zwei Milliarden Euro fehlen. Nach der Bundestagswahl werde die neue Regierung »eine Reformbaustelle gewaltigen Ausmaßes erben«, erklärte der Vizechef des GKV-Spitzenverbands Gernot Kiefer. Um eine gute Altenpflege zu finanzieren, könnten die Beiträge für alle oder der Steuerzuschuss erhöht werden. Der sozialpolitisch beste Weg wäre für Rothgang jedoch eine Bürgerversicherung. Denn derzeit sind die Risiken zwischen Privater und Sozialer Pflegeversicherung nach seinen Berechnungen extrem ungleich verteilt…“ Artikel von Eva Roth vom 04.06.2021 im ND online externer Link
  • Trostpflaster für Pflege. Kabinett beschließt »Reformpaket«: Keine Sicherheit für ordentliche Tariflöhne, keine Grenze bei steigenden Kosten, Personalschlüssel offen
    „… Vielen geht sie einfach nicht weit genug. Die Arbeiterwohlfahrt hält »die verpflichtende Anbindung an tarifliche Regelungen« für einen richtigen Ansatz. Das »derzeit vorgesehene Verfahren« sei »allerdings sehr kompliziert«, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Jens M. Schubert. Auch die Partei Die Linke hält die Pflegereform für »einen kleinen Fortschritt bei den Tarifverträgen«. Er bedeute aber noch »keine umfassende Aufwertung des Pflegeberufs«, erklärte Kovorsitzende Janine Wissler am Mittwoch. Dabei geht das Pflegepaket die vorherrschenden Probleme gar nicht an. Ab dem 1. September 2022 sollen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die nach Tarifverträgen oder in ähnlicher Höhe bezahlen. Die Unternehmen, die sich bislang Tarifverträgen verweigern und schlecht bezahlen, »können auch in Zukunft tarifungebunden bleiben und sich bei der Bezahlung von Pflegekräften« beispielsweise »auch an Gefälligkeitstarifverträgen von gelben Gewerkschaften« orientieren, sagte Verdi-Sekretär Matthias Gruß am Mittwoch gegenüber jW. Ob in Zukunft mehr Träger von Altenpflegeeinrichtungen ordentliche Tarifverträge abschließen, bleibe zweifelhaft. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS), das genauso für die Pflegereform verantwortlich ist, erklärte auf Anfrage von jW am Mittwoch: »Eine Regelung, die bestimmt, dass alle Pflegeeinrichtungen tarifgebunden sein müssen, wäre aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.« Der Vorteil der Tarifbindung gegenüber der Anwendung eines Tarifvertrags liege darin, dass bei tarifgebundenen Einrichtungen die Gehälter von den Pflegekassen vollständig zu refinanzieren sind. Bei nicht-tarifgebundenen Einrichtungen sieht das anders aus. Dies könne »unter Umständen bedeuten, dass bei nicht-tarifgebundenen Einrichtungen die Löhne für Pflegekräfte nicht vollständig refinanziert werden«…“ Artikel von Susanne Knütter in der jungen Welt vom 03.06.2021 externer Link
  • Trippelschritte statt echter Pflegereform – Spahn bricht sein Versprechen
    Zum Kabinettsbeschluss für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen für Reformschritte in der Pflege sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin: „Für seine Trippelschritte statt einer echten Pflegereform lobt Spahn sich selbst nun über den Klee und findet, man solle bei der Pflege ‚jetzt nicht überdrehen‘. Solche Ansagen müssen in den Ohren der hart arbeitenden Beschäftigten klingen wie Hohn. Für sie ist das Gegenteil wichtig: Jetzt muss voll aufgedreht werden, damit sich endlich etwas verbessert für Pflegebedürftige und Personal. Es ist eben keine große Reform, sondern nur der kleinste gemeinsame Nenner, mit dem sich Spahn um fünf vor Zwölf über die Bundestagswahl retten will – damit ist aber niemandem wirklich geholfen. Die vorgesehene Kostenerstattung von Pflegeleistungen bei Tarifbindung bringt den meisten Beschäftigten nichts, solange nicht bundesweit ein guter allgemeinverbindlicher Tarifvertrag gilt. Eine Tarifbindung ohne diesen Tarifvertrag ist aber ein zahnloser Tiger und zementiert allenfalls das große Lohngefälle zwischen Ost und West, Süd und Nord. Auch ein Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro und der höhere Kinderlosenbeitrag lösen die Probleme nicht; das Armutsrisiko bei Pflegebedürftigkeit bleibt und es gibt keine Garantie, dass Pflegebeschäftigte bundesweit wirklich mehr Geld erhalten. Spahn hat die Chance für eine echte Reform verspielt und sein Versprechen gebrochen. Die Pflegenden aber haben mehr verdient. Jetzt muss die nächste Bundesregierung eine Pflegreform anstoßen, die diesen Namen auch verdient: Die solidarische Pflegebürgervollversicherung muss kommen.““ DGB-PM vom 02.06.2021 externer Link
  • Entlohnung in der Altenpflege: ver.di fordert dringende Nachbesserungen im Gesetzentwurf
    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert dringende Nachbesserungen bei den gesetzlichen Regelungen zur Entlohnung in der Altenpflege, die das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch (2.6.21) auf den Weg gebracht hat. „Es gibt im Gesetzentwurf keinen Mechanismus, der Gefälligkeitstarifverträge zwischen Pseudogewerkschaften und Pflegeanbietern, die weiterhin keine fairen Löhne zahlen wollen, ausschließt. Auch mit solchen Tarifverträgen wäre dann die Voraussetzung für einen Versorgungsvertrag erfüllt“, kritisierte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Andere Arbeitgeber könnten dann ebenfalls auf einen solchen Dumpingtarifvertrag bei der Bezahlung abstellen. Das alles sei mehr als missbrauchsanfällig und müsse abgestellt werden. Deshalb sollte ausschließlich auf relevante Flächentarifverträge Bezug genommen werden. „In der jetzt anstehenden parlamentarischen Beratung müssen entscheidende Nachbesserungen erfolgen, damit es eine Chance gibt, dass die angestrebte Wirkung überhaupt eintritt und in der Altenpflege endlich flächendeckend einigermaßen anständig bezahlt wird“, so Bühler weiter. „Wir brauchen ein Gesetz, das wasserdicht ist gegen die absehbaren Versuche vor allem der kommerziellen Pflegeanbieter, Schutzwirkungen für die Beschäftigten zu umgehen.“ Auch sei es nicht akzeptabel, dass erst Ende 2025 überprüft werden solle, ob die gewünschte Wirkung erzielt werde. „Wer glaubt, dass die Beschäftigten sich noch lange vertrösten lassen, der irrt. Wenn es nicht bald spürbar bessere Arbeitsbedingungen gibt, laufen wir in der Pflege sehenden Auges auf ein Desaster zu.“ Ob und wie die Regelungen wirken, könne niemand mit Sicherheit sagen, so Bühler. „Die schlichte Frage, ob eine examinierte Altenpflegerin künftig mehr verdient als den Pflegemindestlohn, kann nicht beantwortet werden.“ Deshalb sei der Gesetzentwurf allenfalls die zweitbeste Lösung…“ ver.di-PM vom 02.06.2021 externer Link
  • ver.di: Gesetzentwurf zur Entlohnung in der Altenpflege nur zweitbeste Lösung: Kein adäquater Ersatz für einen Tarifvertrag, Sorge um Gefälligkeitstarifverträge
    • Gesetzentwurf zur Entlohnung in der Altenpflege nur zweitbeste Lösung
      Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hält die zwischen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vereinbarten Regelungen zur Entlohnung in der Altenpflege für einen Kompromiss mit vielen offenen Fragen. „Das ist die allenfalls zweitbeste Lösung“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Sonntag. Ob und wie die jetzt vorgelegten Regelungen greifen, könne niemand mit Gewissheit sagen. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist kein adäquater Ersatz für einen Tarifvertrag, dessen Erstreckung auf die gesamte Pflegebranche für hunderttausende Beschäftigte in der stationären und ambulanten Pflege bereits ab August dieses Jahres verlässlich deutlich höhere Löhne gebracht hätte“, ergänzte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. Die ursprünglich geplante Allgemeinverbindlichkeitserklärung war vor einigen Wochen am Widerstand der Caritas gescheitert. Auf Druck von ver.di wird seither nach einer anderen Lösung gesucht: „Der Kompromiss ist zwar besser, als weiterhin ausschließlich auf Pflegemindestlöhne zu setzen“, so Bühler. Allerdings sei völlig offen, ob die vorgesehenen sehr komplexen Reglungen überhaupt auf breiter Front zu dem überfälligen Anstieg der Löhne führen. Dass erst bis Ende 2025 überprüft werden solle, ob überhaupt die erwünschte Wirkung erzielt werde, sei geradezu irrwitzig. „Das ist eine sehr lange Zeit, wenn es um die gesellschaftliche Rolle der Altenpflege und die Attraktivität dieses Berufsfelds geht“, betonte Bühler. Hochproblematisch sei, dass es im geplanten Gesetz keinen Mechanismus gebe, der Gefälligkeitstarifverträge von Pseudogewerkschaften mit kommerziellen Pflegeanbietern ausschließe, damit diese die Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag erfüllten…“ ver.di-Presseerklärung vom 31.05.2021 externer Link, siehe dazu auch:
    • Tarifbindung nicht vorgesehen. Neuer Entwurf für eine Pflegereform bleibt bei Sicherung von höheren Löhnen vage
      Im Streit um die Pflegereform gibt es einen neuen Entwurf. Demnach sollen Versorgungsverträge ab dem 1. September 2022 nur mit Einrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die nach Tarifverträgen oder mindestens in entsprechender Höhe bezahlen. Um Pflegebedürftige von steigenden Zuzahlungen zu entlasten, sind zum 1. Januar 2022 Veränderungen geplant. Zur Gegenfinanzierung ist unter anderem ein Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung von jährlich einer Milliarde Euro ab 2022 vorgesehen. Zudem soll der Zuschlag für Kinderlose beim Pflegebeitrag um 0,1 Punkte angehoben werden. Er liegt bisher bei 0,25 Prozentpunkten. Wie in einem früheren Entwurf bereits vorgesehen war, soll der Eigenanteil für die reine Pflege künftig im zweiten Jahr im Heim um 25 Prozent sinken, im dritten Jahr um 50 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Kritik kam von der Opposition. »Die Pflegereform enthält zwar Verbesserungen, bleibt aber hinter dem Notwendigen zurück«, sagte Linken-Chefin Susanne Hennig-Wellsow der Nachrichtenagentur AFP. »Für die Beschäftigten, deren Arbeitgeber schlechte Tarifverträge mit ihnen hörigen Pseudogewerkschaften abschließen, ändert sich wenig bis nichts«, kritisierte sie. Die geplante Deckelung des Eigenanteils reiche nicht aus, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen würden trotz Reform »weiter enorm belastet«. Die pflege- und altenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Kordula Schulz-Asche nannte den Entwurf »halbherzig«…“ Agenturmeldung in der jungen Welt vom 31.05.2021 externer Link
    • [Tariftreue] Regierung einigt sich auf bessere Löhne für Pflegekräfte
      Union und SPD haben sich laut Medienberichten auf eine Pflegereform verständigt, die Kinderlose mitfinanzieren sollen. Ab Herbst 2022 bekommen Pfleger damit Tariflöhne. Die Bundesregierung hat sich auf eine bessere Bezahlung von Pflegekräften geeinigt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters und die Bild am Sonntag berichten, sollen Altenheime und Pflegedienste ab September 2022 nur noch dann eine Zulassung bekommen, wenn sie Tariflöhne zahlen. Das Kabinett werde die Gesetzesänderung voraussichtlich am Mittwoch beschließen, heißt es. (…) Im bisherigen Gesetzesentwurf zur Pflegereform werde nun eine „Tariftreuepflicht“ für Pflegeeinrichtungen verankert. Kinderlose sollen das Vorhaben mitfinanzieren. Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung soll nach den Plänen ab 2022 um 0,1 Punkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns steigen. Zusätzlich soll der Bund einen jährlichen Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro zahlen. Der Beitragssatz für Eltern bleibt laut dem Gesetzentwurf stabil bei 3,05 Prozent…“ Agenturmeldung vom 30. Mai 2021 in der Zeit online externer Link
  • Pflegenotstand – na und? Jens Spahn verspricht Verbesserungen in der Altenpflege. Doch die Vorschläge aus seinem Ministerium alarmieren nicht nur die Gewerkschaft Verdi 
    „… Inzwischen hat sich die Bundesregierung vorgenommen, die Bezahlung zu verbessern. So heißt es in einem Arbeitsentwurf für eine Pflegereform aus dem Gesundheitsministerium, dass »beruflich Pflegende künftig mindestens nach Tarif entlohnt werden müssen«. Das klingt nach einer Regelung im Sinne der Beschäftigten. Doch die konkreten Vorschläge bergen Überraschungen. Der Entwurf entpuppe sich als Reform, »die sogar die Löhne drücken könnte«, sagt Sylvia Bühler, Mitglied im Vorstand der Gewerkschaft Verdi. Auch Sozialforscher bemängeln die Pläne. (…) Danach müssen Einrichtungen den Angestellten im Pflege- und Betreuungsbereich Tariflöhne zahlen, wenn sie Geld von der Pflegeversicherung haben wollen. Erlaubt sind auch Gehälter nach den kirchlichen Arbeitsregelungen, die für Caritas und Diakonie gelten. Allerdings wird diese Vorschrift wenige Sätze später wieder aufgeweicht: »Im Falle eines Fehlens anwendbarer Tarifverträge (…) ist eine ortsübliche Entlohnung zu zahlen«, heißt es in Paragraf 72 des Papiers. »Dieser Entwurf ist einfach nur dreist«, urteilt Verdi-Vorstandsmitglied Bühler. So werde nicht verhindert, dass Pseudo-Gewerkschaften billige Gefälligkeitstarifverträge abschließen. Wenn zudem eine »ortsübliche Entlohnung« möglich sei, blieben vielerorts die Gehälter auf einem niedrigen Niveau. Damit nicht genug. Das Gesundheitsministerium hat in Paragraf 82 c eine Regelung untergebracht, die Eva Welskop-Deffaa »atemberaubend und völlig indiskutabel« nennt. »Damit würde eine geringe Entlohnung von Pflegekräften gerade in ländlichen Gegenden festgeschrieben«, sagt Welskop-Deffaa, die im Vorstand des Caritasverbands für Sozialpolitik zuständig ist. (…) Nun heißt es in dem Entwurf: Tarifgehälter dürfen nicht abgelehnt werden, »wenn der Tarifvertrag (…) eine nach ortsüblichen Maßstäben wirtschaftliche Entlohnungsstruktur vorsieht«. Das ist eine verschwurbelte Formulierung, plausibel ist jedoch diese Interpretation: In Gegenden mit niedrigem Lohnniveau sollen künftig nur noch Tariflöhne akzeptabel sein, die nahe an diesem Niveau sind. Im Ergebnis könnten dadurch sogar die Entgelte gedrückt werden, fürchtet Verdi. Für den Sozialforscher Stefan Sell von der Hochschule Koblenz zeigen die Überlegungen, dass sich Gesundheitsminister Jens Spahn »um bestimmte Arbeitgeber in der Pflege sorgt. Aber er kümmert sich nicht um Pflegekräfte, vor allem nicht um die, die ganz unten sind.« externer Link. Gerade in einigen Regionen im Norden und Osten Deutschlands sind die Gehälter deutlich niedriger als im Süden. Das würde durch diese Regelung zementiert, so die Befürchtung. (…) Der Reformentwurf sieht überdies vor, dass Einrichtungen nicht mehr nachweisen müssen, dass die Beschäftigten die genehmigten Löhne tatsächlich erhalten, kritisiert Verdi. Dies, obwohl es laut AOK immer wieder Hinweise gab, dass das Geld nicht bei den Leuten ankommt….“ Artikel von Eva Roth vom 09.04.2021 in ND online externer Link
  • Auf einen Blick: Arbeitsbedingungen in der Pflege
    In Deutschland herrscht schon seit Jahren Pflegenotstand. Die Arbeitsbedingungen im  Gesundheitswesen, in der Pflege und Krankenhäusern, sind schon seit langer Zeit schlecht. Während der Corona-Pandemie hat sich daran vieles noch verschärft und leider wenig gebessert…“ Überblick der HBS aktualisiert am 26.03.2021 externer Link
  • ver.di: Gesetzentwurf zur Pflegereform bringt keine höheren Löhne 
    „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert den Arbeitsentwurf für eine Gesetzesänderung zur Pflegeversicherung aus dem Bundesgesundheitsministerium, mit der vorgeblich eine Besserbezahlung von Pflegepersonen erreicht werden soll, als völlig unzureichend. „Dieser Entwurf ist einfach nur dreist. Oberflächlich wird der Eindruck erweckt, als würde der Versorgungsvertrag an faire Löhne gebunden. Tatsächlich wird damit aber weder ein Beitrag zur Verbesserung der Einkommen noch sonstiger Arbeitsbedingungen in der ambulanten und stationären Pflege geleistet,“ kritisierte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, die geplanten Regelungen scharf. „Ein solch unzulängliches Gesetz wäre überhaupt kein Ersatz für den Tarifvertrag, der auf die gesamte Altenpflege erstreckt werden sollte, aber vorerst an der Caritas gescheitert ist.“ Der Regelungsentwurf werfe zudem zahlreiche Fragen und Probleme auf. Damit werde nicht verhindert, dass Pseudo-Gewerkschaften mit Pflegeanbietern billige Gefälligkeitstarifverträge abschließen, wie das auch schon in der Vergangenheit der Fall sei, so Bühler weiter. Der Entwurf sei zudem voller Schlupflöcher; wenn kein Tarifvertrag herangezogen werden könne, solle auf ortsübliche Entlohnung zurückgegriffen werden. „Damit dreht man sich im Kreis, weil vielerorts die Löhne aktuell ja nur auf dem unzulänglichen Niveau des Pflegemindestlohnes liegen,“ so Bühler. Noch dazu sei die gesicherte vollständige Refinanzierung von tarifvertraglich vereinbarten Gehältern sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen gefährdet. Hier soll künftig geprüft werden, ob diese eine nach ortsüblichen Maßstäben wirtschaftliche Entlohnungsstruktur vorsehen. Das sei völlig inakzeptabel. Tariflöhne müssten weiterhin immer als wirtschaftlich gelten, so Bühler. „Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gegenüber den Beschäftigten in der Pflege, die gerade im letzten Jahr seit Ausbruch der Corona-Pandemie alles gegeben haben, jetzt so tut, als würde er eine höhere Bezahlung auf den Weg bringen und in Wirklichkeit die geplanten Regelungen gar keine besseren Arbeitsbedingungen bedeuten und sogar noch gute Tarifverträge unter Druck setzen würden, ist eine verhängnisvolle Botschaft.“…“ ver.di-Pressemitteilung vom 15. März 2021 externer Link

  • Bündnis für Gute Pflege: Pflegereform jetzt! 
    Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, unverzüglich einen Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Langzeitpflege sind endlich zu begrenzen. Bereits Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen eines Interviews mit der „Bild am Sonntag“ eine Pflegereform angekündigt. Passiert ist seitdem jedoch nichts. Damit es noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine tragfähige Lösung gibt, muss die Bundesregierung jetzt handeln. Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform. Zugleich muss die Pflegeversicherung auf solide finanzielle Füße gestellt sowie nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden…“ ver.di-Pressemitteilung vom 09.02.2021 externer Link zum Bündnis für Gute Pflege externer Link – siehe auch unser Dossier: Sozialverbände dringen auf Deckelung von Eigenanteilen in der Pflege
  • Pflegereform 2021: Klappe, die nächste! Auf dem Weg zu einer deutlichen Entlastung der Pflegebedürftigen und der Sozialhilfeträger? Ein Auftragsgutachten gibt Schützenhilfe und ein anderes will den Steuerzahler beunruhigen 
    “… Aber Spahn und sein Ministerium haben das knackig daherkommende „700-Euro-Modell“ mitsamt einiger Beigaben in ein „Eckpunktepapier“ gegossen und in den Ring geworfen: Bundesgesundheitsministerium (2020): Pflegeversicherung neu denken: Eckpunkte der Pflegereform 2021 externer Link, Berlin, 04.11.2020 (…) Nun muss man mit Blick auf die Spiegelstrich-Zielsetzungen im Eckpunktepapier zu der Begrenzung der Eigenanteile (jetzt doch bewusst im Plural) ganz korrekt anmerken: Die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile auf 700 Euro soll maximal 36 Monate gelten. Und danach? Wenn dann der Pflegebedürftige immer noch im Heim und am Leben ist, müsste dieser Eigenanteil eigentlich nach der inneren Logik vollständig entfallen. Es wäre eine zynische Vermutung, dass man auch vor diesem Hintergrund bei der maximalen Begrenzung der Eigenanteile der Betroffenen für pflegebedingten Kosten auf 36 Monate (die eigentlich nach dem damaligen Anspruch vollständig über Leistungen aus der Pflegeversicherung finanziert werden sollten, was am Anfang der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre auch der Fall war und dann durch eine fehlende adäquate Dynamisierung der Leistungen und dem damit verbundenen Realwertverlust sowie den Kostenanstiegen im stationären Bereich verloren gegangen ist) „berücksichtigt“, dass sehr viele Menschen, die heutzutage in einem Pflegeheim versorgt werden, oftmals gar nicht die drei Jahr „durchhalten“, sondern in der Frist versterben. Aber wenn das doch der Fall sein sollte, dann würde eine zweite Entlastung erfolgen durch den vollständigen Wegfall des Eigenanteils für pflegebedingte Kosten. Dafür spricht auch diese Formulierung des Ministeriums externer Link: »Künftig soll niemand für stationäre Pflege länger als 36 Monate mehr als 700 Euro pro Monat zahlen.« Und eine partielle Entlastung ist noch bei einem anderen der drei Eigenanteile vorgesehen – bei den Investitionskosten (vgl. zu diesem „zweiten Heimentgelt“ bereits den Beitrag Eine teure Angelegenheit und eine mehr als problematische Lastenverteilung. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in der stationären Pflege und die Rolle der „Investitionskosten“ externer Link vom 18. Februar 2018). Und hier stellt man sich seitens des Bundesgesundheitsministeriums einen Rückgriff auf die Bundesländer vor: So sollen die Bundesländer »künftig verbindlich zur Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen beitragen: Sie gewähren einen monatlichen Zuschuss zu den Investitionskosten in Höhe von 100 Euro für jeden vollstationär versorgten Pflegebedürftigen.« Im Juli 2020 lag der durchschnittliche Eigenanteil für die Investitionskosten über alle Bundesländer bei 455 Euro pro Monat. Dann würde der Zuschuss der Bundesländer die Pflegebedürftigen um fast 22 Prozent entlasten – wobei anzumerken bleibt, dass die Spannweite dieses speziellen Eigenanteils schon auf der Ebene der Bundesländer erheblich ist, im Juli 2020 variierte das zwischen 288 und 551 Euro pro Monat. Zwischen den einzelnen Pflegeheimen fällt die Streubereite noch beeindruckender aus. Wenn man einen Blick in die Umrisse der Pflegereform 2021 aus dem November 2020 wirft, dann werden hinsichtlich der Finanzierung zwei Schneisen erkennbar: Zum einen enthalten die Eckpunkte ganz offensichtlich ein Förderprogramm für die in Not befindliche Versicherungswirtschaft und zum anderen soll die bislang beitragsfinanzierte Pflegeversicherung geöffnet werden für eine anteilige Finanzierung aus Steuermitteln. Auf der einen Seite geht es um eine „deutliche Erhöhung der staatlichen Zulagenförderung der privaten Pflegevorsorge“, das soll hier nicht weiter betrachten werden. Denn hier geht es um die andere Seite: »Die Pflegeversicherung leistet im Rahmen der sozialen Absicherung elementarer Lebensrisiken einen wichtigen Beitrag. Wie andere Sozialversicherungszweige auch, erbringt sie Leistungen, deren Finanzierung gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist«, so heißt es in den Eckpunkten. Wohl war. Was soll daraus folgen? (…) Mit Blick auf die seit längerem (wieder) geführte Diskussion über den Einsatz von Steuermitteln in der Langzeitpflege kommt der Formulierung, dass es künftig einen „pauschalen Bundeszuschuss“ geben soll, eine „Türöffner-Funktion“ zu – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Nicht mehr, weil eine Konkretisierung des Volumens dieses steuerfinanzierten Bundeszuschusses unterbleibt, nicht weniger, weil noch bis vor kurzem eine auf Dauer gestellte anteilige Steuerfinanzierung in der Langzeitpflege seitens des Bundesgesundheitsministers abgelehnt wurde. (…) Natürlich kann man zahlreiche strategische und taktische Argumente vor allem aus Sicht der Kassen vortragen, die für so ein fokussiertes Vorgehen sprechen. Aber aus einer übergreifenden Perspektive kann man das auch kritisch sehen. Dazu aus dem hier am 1. August 2020 veröffentlichten Beitrag Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen weiter – und damit der Druck, eine Reform der Pflegefinanzierung endlich anzugehen externer Link das damalige Fazit: »In der aktuellen Situation besteht die Gefahr, dass die Diskussion über eine Reform der Pflegefinanzierung auf die „Pflaster-Politik“ eines einmaligen, günstigenfalls eines zwar dauerhaften, aber aus haushalterischen Gründen unterdimensionierten Bundeszuschusses verengt wird. Damit würde vielleicht etwas mehr Geld in ein ansonsten weiterbestehendes fragmentiertes und aus guten Gründen kritisiertes System geben. Die eigentlich erforderliche Finanzierungsdiskussion steht vor einer doppelt schweren Hypothek: Zum einen müssen die strukturellen Umbauarbeiten im Sinne einer Verbreiterung und zugleich gerechteren Verteilung der Finanzierungslasten auf die Tagesordnung gesetzt werden, wie sie im Konzept einer Pflegebürgervollversicherung angesprochen werden. Weitaus bedeutsamer und kaum beachtet könnte aber auch argumentiert werden, dass es nicht mehr Geld für das bestehende System geben sollte, sondern eine Finanzreform müsste im Blick haben, wie man das Gesamtsystem Pflege mit einer klaren sozialräumlichen Ausrichtung auf der kommunalen Ebene und damit deren Stärkung weiterentwickeln kann.«“ Beitrag von Stefan Sell vom 05.01.2021 auf seinem Blog Aktuelle Sozialpolitik externer Link
  • Jens Spahn plant großen Wurf: Das sind die Eckpunkte der Pflegereform
    Die Pflegereform 2021 soll üppiger ausfallen als erwartet. Zur Kasse bitten will Jens Spahn dafür den Bundesfinanzminister, die Länder – und Kinderlose. Die Pflegereform im kommenden Jahr soll üppiger ausfallen als erwartet. Das ist den Eckpunkten von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu entnehmen, die dem Tagesspiegel Background Gesundheit & E-Health vorliegen. So plant der Minister nicht nur, die Eigenbeteiligung für stationäre Pflege auf 700 Euro monatlich zu deckeln. Er möchte die Heimbewohner mit Hilfe der Länder auch bei ihrem Anteil an den Investitionskosten entlasten. Zudem beabsichtigt Spahn, die staatliche Zulage für private Pflegevorsorge von fünf auf 15 Euro im Monat zu erhöhen. Er will, dass ambulante Sachleistungen und Pflegegeld künftig verlässlich mit der Inflationsrate steigen. Pflegekräfte sollen nur noch nach Tarif bezahlt werden. Um all das und noch mehr finanziert zu bekommen, ist – wie vielfach gefordert – ein pauschaler Bundeszuschuss an die Pflegeversicherung vorgesehen. Und um Reserven für die alternde Gesellschaft zu bilden, soll auch der Beitragszuschlag für Kinderlose steigen – um 0,1 Beitragspunkte. (…) Für die beruflich Pflegenden ist nach Spahns Plänen dreierlei vorgesehen: „bessere Bezahlung, mehr Stellen und mehr Verantwortung“. Tarifentlohnung soll künftig für ambulante wie stationäre Einrichtungen „Voraussetzung für die Zulassung zur Versorgung werden“, heißt es in dem Konzept. Gut ausgebildetes Fachpersonal solle – etwa bei Pflegehilfsmitteln – „eigenständige Verordnungsbefugnisse erhalten“. Und man werde auch „ein Modellprogramm für den Einsatz der Telepflege gesetzlich verankern“. Dass es für die Heime ein Sonderprogramm zur Finanzierung von bis zu 20.000 zusätzlichen Pflegehilfskraft-Stellen geben soll, ist bereits aus dem Entwurf für ein Versorgungsverbesserungsgesetz bekannt. Daneben gilt es für den Minister, die ungleich kostengünstigere Pflege in den eigenen vier Wänden zu stärken und hier auch gestiegene Kosten der vergangenen Jahre auszugleichen. Dafür sollen ambulante Pflegesachleistung, Pflegegeld und Mittel für die Tagespflege zum 1. Juli 2021 erstmal in einem Kraftakt um fünf Prozent erhöht werden…“ Artikel von Rainer Woratschka vom 11.11.2020 beim Tagesspiegel online externer Link
  • Bundestags-Petition: Gesundheitsreform für eine bessere Pflege zum Schutz der Pflegebedürftigen
    Wir fordern: endlich bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte: 1. Mehr Zeit für Patient:innen. Verlässliche Arbeitszeiten. Entlastung von Bürokratie. Personalschlüssel nach echtem Bedarf. Sofortiges Handeln bei Unterbesetzung. 2. Aufwertung des Berufsbildes: höhere Gehälter, Zulagen und Entlohnung von Weiterqualifizierung. Mehr Entscheidungsmöglichkeiten an Patient:innen. Bessere Karrierechancen. 3. Konsequente Abkehr von Profitdenken und ökonomischen Fehlanreizen durch eine Gesundheitsreform…“ Petition vom 11.11.2020 externer Link
  • Siehe auch die Pflege-Sonderseite externer Link beim Bundesministerium für Gesundheit und das Bündnis für Gute Pflege externer Link
  • Siehe zum Hintergrund im LabourNet Germany:
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=184709
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