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Ohne jedwede Vorankündigung tritt das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband aus – Proteste haben begonnen

Tariftreue„Die hauseigene Tradition des konstruktiven Miteinanders wird mit einem Paukenschlag zu Grabe getragen. Kommunikation des Geschäftsführers? Ein Desaster! Motivlage? Fehlanzeige! Folgenabschätzung? Offenbar nicht gegeben. Rechtskenntnisse zum Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsgesetz, nicht erkennbar. Folgekosten des Austritts ermessen? (Betriebliche Altersversorgung (ZVK), Personalflucht, Arbeitskampf, Imageschaden, Personalgewinnung) Vermutlich nicht! Ein Businessplan zur Erhöhung der Erlöse und der Senkung der Defizite? Nicht bekannt! Die Politik steht in der Verantwortung. Sie hat bis zum 30. September Zeit, die Rückkehr in den Kommunalen Arbeitgeberverband zu veranlassen (Wirksam werden des Austritts). Bis zu diesem Termin haben unsere Kolleg*innen auch Zeit, ihre Tarifansprüche durch Gewerkschaftsbeitritt zu sichern…“ Meldung vom 26. Juli 2024 externer Link des FB Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft bei ver.di Bayern und mehr daraus:

  • Weiter aus der Meldung vom 26. Juli 2024 externer Link des FB Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft bei ver.di Bayern: „… Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz des DGB, von ver.di und des MB haben wir klar Stellung bezogen (Statements von Andreas Parr (Betriebsrat) , Stefan Kimmel (ver.di), Björn Wortmann (DGB), Klaus-Martin Bauer (MB) und Dr. Robert Hinke (ver.di). Der Stadtrat von Aschaffenburg hat sich einstimmig hinter unsere Forderung und damit gegen den OB gestellt: Rückkehr in den KAV. Der Landkreis hat sich hierzu bislang nicht durchringen können. Trotz erster Etappenerfolge, das Ziel ist noch nicht erreicht! Alle Beschäftigten fordern wir daher erneut auf, ihre Ansprüche aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zu sichern. Nochmals! Tarifverträge gelten formalrechtlich aber nur für Gewerkschaftsmitglieder. Wer seinen Rechtsanspruch auf den bestehenden Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes sichern will, muss bis zum 30. September ver.di-Mitglied werden. Ein Gewerkschaftsbeitritt nach Wirksamwerden der Kündigung des Tarifvertrages kann die Nachwirkung aber nicht mehr begründen. Wer also erst zum 1. Oktober ver.di-Mitglied wird, kann sich nicht mehr auf die Nachwirkung berufen! Ansprüche sichern, Mitglied werden! Und nichts unterschreiben, was nicht vorher von eurer Gewerkschaft oder Rechtsanwälten durchgesehen wurde!. (…) Austritt aus dem Arbeitgeberverband muss umgehend rückgängig gemacht werden. Falls erforderlich, werden wir mit unseren Kolleg*innen in den Arbeitskampf treten. Gemeinsam stark!“
  • Am 24. Juli fand eine Betriebsversammlung und am 26. Juli eine Demo dazu statt.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=222039
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