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HSK-Service/Rhön-Klinikum unterliegt vor Arbeitsgericht
“Betriebsräte müssen ihre Meinung sagen dürfen. Das ist ihre Aufgabe und das müssen nun auch die Rhön-Kliniken einsehen. Die Kündigung einer HSK-Betriebsratsvorsitzenden, weil sie über Missstände informiert hat, ist vom Tisch. Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat gestern entschieden.
Die HSK-Servicegesellschaft ist zuständig für die Küche und für Reinigungsarbeiten der Dr. Horst-Schmidt-Kliniken, die seit letztem Jahr zum Rhönklinikum gehören. Christina Köhn hatte in einer Betriebsversammlung im April über Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen berichtet. Diese seien von Vorgesetzten aufgefordert worden, sich an der Stechuhr auszutragen und anschließend weiter zu arbeiten. Die Geschäftsführung hatte ihr unterstellt, gelogen zu haben. Angeblich habe es keine Beschwerden über unbezahlte Mehrarbeit gegeben.
Ginge es nach der Geschäftsführung, dann dürften Betriebsräte wohl nur noch mit eidesstattlichen Versicherungen der Beschäftigten in der Tasche über Missstände berichten, kritisierte Andreas König von ver.di Wiesbaden das Verhalten der Arbeitgeber. Natürlich sei es Aufgabe eines Betriebsrats zu berichten. Das Arbeitsgericht bestätigte die Position des Betriebsrats, der schon im Vorfeld der Kündigungsabsicht widersprochen hatte, und verweigerte die Zustimmung.
Parallel werden am Arbeitsgericht Wiesbaden noch weitere Fälle mit dem Betriebsrat verhandelt. Insgesamt zehn Termine stehen an. Überwiegend geht es um die Frage, ob Leiharbeitnehmer/-innen beschäftigt werden dürfen – größtenteils ehemalige Stammbeschäftigte – und um die Eingruppierung in den Tarifvertrag öffentlicher Dienst für rund 200 Beschäftigte. Diese müssen nach Auslaufen des Tarifvertrags Service neu eingruppiert werden. Hier versucht der Arbeitgeber in vielen Fällen eine zu niedrige Entgeltgruppe durchzudrücken. Auch in den Fällen zur Leiharbeit und zu den Eingruppierungen ist ver.di zuversichtlich, dass sich Rhön weitere Niederlagen holen wird.” Meldung bei ver.di vom 12.09.2013
Siehe dazu auch:
- Peinliche Niederlage vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden für die das Rhön Klinikum AG
Gericht lehnt Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zur Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden ab! Pressemitteilung von ver.di Wiesbaden vom 11.09.2013