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Durchbruch an der Charité. Ver.di einigt sich mit Uniklinikum in Berlin auf kurzfristige Personalaufstockung
Artikel von Daniel Behruzi, zuerst erschienen in junge Welt vom 5.6.2014
Bei den Tarifverhandlungen über eine bessere Personalausstattung am Berliner Uniklinikum Charité gibt es einen Durchbruch. Wie die Gewerkschaft ver.di am Mittwoch bekanntgab, liegt eine Schlichtungsempfehlung vor, die beiden Seiten akzeptabel erscheint. Demnach sollen bis Ende dieses Jahres zusätzlich 80 Stellen in Pflege- und Funktionsdiensten geschaffen werden. Die Verteilung regelt eine paritätisch besetzte Gesundheitskommission. Der Vertrag hat eine extrem kurze Laufzeit: Bis Jahresende soll evaluiert werden, ob der Stellenaufbau zu einer wirksamen Entlastung der Beschäftigten führt oder weitere Maßnahmen notwendig sind. Auch die Friedenspflicht – also der Ausschluß von Streiks – endet zu diesem Zeitpunkt.
»Am kommenden Dienstag werden die Beschäftigten der Charité über das Erreichte diskutieren. Erst danach wird die ver.di-Tarifkommission ihre endgültige Entscheidung über das Verhandlungsergebnis treffen«, betonte Stephan Gummert, Mitglied der gewerkschaftlichen Verhandlungskommission, am Mittwoch gegenüber junge Welt. »Ich bin aber sehr dafür, auszuprobieren, ob wir mit der nun gefundenen Systematik eine wirkliche Verbesserung der Situation herbeiführen können.« Anders als von ver.di ursprünglich gefordert schreibt die Vereinbarung keine feste Relation zwischen Pflegekräften und Patienten fest. Die Geschäftsleitung der Uniklinik hat aber zugestimmt, zusätzlich zur bisherigen Personalplanung 80 Vollkräfte einzustellen – ohne daß dies an anderer Stelle, beispielsweise durch den Abbau von Leasingkräften, kompensiert werden darf.
Dies könne nur ein erster Schritt zur dringend benötigten Entlastung der Beschäftigten sein, erklärte Gummert. 80 Stellen seien dafür mit großer Sicherheit nicht ausreichend. »Aber aufgrund der sehr kurzen Laufzeit des Vertrags behalten wir alle Handlungsoptionen in der Hand: Zum Jahresende ziehen wir Bilanz und stellen fest, ob die Maßnahmen ausreichen oder weitere Schritte nötig sind.« Im Zweifelsfall wären dann auch Arbeitsniederlegungen möglich. »Das strukturelle Problem der Unterfinanzierung wird durch die Vereinbarung nicht behoben«, stellte Gummert klar. »Landes- und Bundespolitik sind aufgefordert, das Zeitfenster zu nutzen und für eine ausreichende finanzielle Ausstattung zu sorgen – zum Wohle der Beschäftigten und der Patienten.«