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Asklepios Harburg unterliegt beim Arbeitsgericht – Trotz Betriebsübergangs: Beschäftigte werden weiterbeschäftigt
„Beschäftigten der Asklepios Klinik Hamburg-Harburg, die der als „Betriebsübergang“ bezeichneten Aufspaltung in zahlreiche „Servicegesellschaften“ widersprochen und mit Hilfe der Kanzlei RAT & TAT beim Arbeitsgericht Hamburg auf Weiterbeschäftigung beim Mutterkonzern geklagt hatten, war durch Asklepios mit der Begründung gekündigt worden, ihr Arbeitsplatz sei „weggefallen“ und es gäbe keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit...“ Meldung von Rolf Geffken im „RAT UND TAT“ Info Nr. 208 am 25.11.2014