- Automobilindustrie
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- Elektrotechnik
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- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
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- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
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- Maschinen- und Anlagenbau
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- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
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- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
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- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
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- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
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- Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen
- Arbeitskämpfe im Gesundheitswesen allgemein
- Ärzteschaft
- Gesundheitswesen allgemein
- Kampf gegen Privatisierung im Gesundheitswesen allgemein
- Kampf gegen Privatisierung im Gesundheitswesen in diversen Kliniken
- Konflikte und Arbeitskämpfe in diversen Kliniken
- Pflegedienste und Care-Arbeit
Massive Personalratsbehinderung beim Bayerischen Roten Kreuz in München – Arbeitsrichter bestätigt die Entlassung eines Rettungssanitäters, der sich gegen Personalknappheit und miese Arbeitsbedingungen wehrte
„… Am 18.10.2018 verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Julian Raphael Burmeister-Bießle am Arbeitsgericht München, dass die Kündigungsschutzklage des Personalratsmitglieds Thomas L. abgewiesen wird. Der Rettungssanitäter könnte damit nach 20 Dienstjahren seinen Arbeitsplatz beim Bayerischen Roten Kreuz (BRK) Kreisverband München verlieren. Der Richterspruch scheint völlig überzogen, er ist skandalös schlecht begründet. (…) Der Gekündigte Thomas L hat sich als gewähltes Mitglied des Personalrats für bessere Arbeitsbedingungen eingesetzt und wurde dadurch zur Zielscheibe für juristische Nachstellungen. So stritt Thomas L. am Abend des 09.01.2017 mit dem Schichtkoordinator und stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Peter M. über den hohen Krankenstand im Münchner Rettungsdienst, chronische Unterbesetzung, sowie fehlende Winterbekleidung. Bei der Rückkehr in den Aufenthaltsraum der Wache soll Thomas L. den stellvertretenden Personalratsvorsitzenden als Arschloch bezeichnet haben, behauptet das BRK München. Die Unverhältnismäßigkeit ist offensichtlich. Thomas L, vertreten durch Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried (Kanzlei Kupka & Stillfried), legte Berufung ein. (…) Der oben geschilderte „Sachverhalt Arschloch“ wurde zur zweiten Kündigung aufgebauscht, zuvor scheiterte ein erster Kündigungsvesuch (wir berichteten am 28.9.2018). Das BRK vertraute offensichtlich nicht darauf, dass die mühsam konstruierten Kündigungsgründe vor Gericht stand halten würden. Am 11.10.2018 bastelte BRK-Anwalt Bernd Wittmann vor der Urteilsverkündung am 18.10. flugs eine dritte Kündigung, über deren Begründung noch nichts bekannt ist…“ Umfangreicher Bericht vom 18. Dezember 2018 bei der Aktion Arbeitsunrecht