- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
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- Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen
- Arbeitskämpfe im Gesundheitswesen allgemein
- Ärzteschaft
- Gesundheitswesen allgemein
- Kampf gegen Privatisierung im Gesundheitswesen allgemein
- Kampf gegen Privatisierung im Gesundheitswesen in diversen Kliniken
- Konflikte und Arbeitskämpfe in diversen Kliniken
- Rettungsdienste
Pflegedienst wollte Minijobber*innen nicht auszahlen und Gewerkschaft mundtot machen. Gericht entscheidet: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Nachtschichtzuschläge
„Am 28.11.2019 wurde am Arbeitsgericht Halle entschieden, dass auch Minijober*innen aus der Pflege-Branche Anspruch auf Nachtschichtzuschläge haben. Die drei ehemaligen Pflegehilfskräfte hatten mit Hilfe der FAU Halle geklagt, nachdem sie im November 2018 gekündigt wurden. Sie wurden vorrangig nachts eingesetzt, erhielten dafür aber nie einen Ausgleich. Nun muss die Lebensdank Halle GmbH ihnen rund 3500 Euro an Nachtschichtzuschlägen und Urlaubsentgelt nachzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Das Urteil ist gut für Menschen, die in prekären Teilzeitbeschäftigungen schuften und zeigt, dass es sich lohnt, sich zu wehren. Der Prozess hat aber auch offenbart, dass die gesetzlichen Normen die Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten nicht klar verhindern.“, so die Sekretärin der FAU Halle, Lisa Birkigt. Die Lebensdank GmbH hat sich bis zuletzt gegen die Forderungen der Pflegehilfskräfte gewehrt. Unter anderem hatte sie versucht eine einstweilige Verfügung gegen die FAU zu erwirken, um weitere Proteste zu verbieten, war damit aber vor Gericht gescheitert…“ Pressemitteilung vom 29.11.2019 von und bei FAU Halle