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- Gesundheitswesen allgemein
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Marburger Bund und Länder: Tarifkompromiss für ÄrztInnen an Universitätskliniken mit Corona-Sonderzahlung und 3,35 Prozent ab 1. September 2023
„… Die Ärztinnen und Ärzte erhalten eine sofort wirksame einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 4.500 Euro netto und eine lineare Gehaltserhöhung um 3,35 Prozent ab 1. September 2023. Der Tarifabschluss hat eine vergleichsweise kurze Laufzeit bis zum 30. September 2023. (…) Darüber hinaus gilt der Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit ab 1. Januar 2023 auch dann, wenn unterschiedliche Dienste geleistet wurden. Zudem wurde vereinbart, dass zukünftig die Kombination von bestimmten besonders belastenden Dienstarten verboten ist. (…) Diesen positiven Aspekten steht die fortgesetzte Weigerung der TdL gegenüber, die Arbeit an Randzeiten des Tages durch Zeitzuschläge finanziell aufzuwerten und besonders erfahrenen Ärztinnen und Ärzten mit einer weiteren Entgeltstufe zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Das ist nur schwer verdaulich (…) Eine Erklärungsfrist gilt bis zum 19. September 2022 (…) Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten…“ Pressemitteilung des Marburger Bundes vom 26. August 2022