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[Länder-Tarifrunde für Ärztinnen und Ärzte in Unikliniken] MB: „Ärzte wollen eine Entlastung, die diesen Namen verdient“
Dossier
„„Vor uns liegt ein hartes Stück Arbeit.“ So kommentierte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, die gestrige Auftaktrunde der Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in Hannover. Der Austausch der Positionen habe gezeigt, dass die Arbeitgeberseite falsche Vorstellungen vom Ausmaß der Belastungen hat, denen Ärztinnen und Ärzte in Universitätskliniken ausgesetzt sind. (…) Der Marburger Bund fordert in der Tarifrunde mit der TdL vor allem neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst. So sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen. Zu der angestrebten Reform gehören auch eine generelle Begrenzung der Bereitschaftsdienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeiterfassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Weiterhin fordert der Marburger Bund 6 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr und eine Neuregelung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit. Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätskliniken. Eine Reihe von Unikliniken unterfallen nicht oder nur sehr eingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-Ärzte…“ Pressemitteilung vom 07. November 2019 vom und beim Marburger Bund und die Sonderseite des MB zur Tarifrunde . Siehe dazu:
- BG Kliniken widerrufen Tarifeinigung
„Die BG Kliniken distanzieren sich von der Tarifeinigung, die sie am 19. Februar mit dem Marburger Bund vereinbart haben. Nachdem der Marburger Bund die BG Kliniken über die Zustimmung seiner Großen Tarifkommission unterrichtet hatte, widerrief die Arbeitgeberseite nun die Einigung unter Hinweis auf angeblich unterschiedliche „Lesarten“. Grund dafür ist offenbar der in dem Eckpunktepapier neu geregelte Umgang mit Arbeitsstunden im Anschluss an Bereitschaftsdienste, die wegen der gesetzlichen Pflicht zur Gewährung der Ruhezeit nicht angetreten werden können (sogenannte Minusstundenregelung). (…) Mit dem Widerruf durch die Arbeitgeber ist die gesamte Tarifeinigung vom Tisch, so dass die Verhandlungen erneut von vorn beginnen werden. Es kann kaum ein schlechteres Timing für ein derartiges Verhalten der BG Kliniken geben. Jede Ärztin und jeder Arzt in den Kliniken ist derzeit darauf konzentriert, sich auf eine steigende Anzahl von Patienten mit Covid 19-Erkrankungen vorzubereiten. Überstunden und Zusatzdienste sind an der Tagesordnung. Über einzelne Regelungen einer Tarifeinigung können sich die Betroffenen kaum Gedanken machen. Insofern hinterlässt das beispiellose Vorgehen der BG Kliniken mehr als nur einen faden Beigeschmack.“ Marburger Bund-Pressemitteilung vom 17.3.2020 - Marburger Bund und TdL vereinbaren Tarifabschluss
“In wesentlichen Punkten gibt es die vom Marburger Bund geforderten Verbesserungen. So haben die Ärzte mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 grundsätzlich höchstens vier Bereitschaftsdienste im Kalendermonat zu leisten. Zusätzlich darf einmal im Quartal ein fünfter Dienst angeordnet werden. Wie auch im Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Kliniken sind mehr Bereitschaftsdienste nur dann zu leisten, wenn eine Gefährdung der Patientensicherheit droht. „Eine Ausnahme entwertet nicht die Regel. Durch die neue Höchstgrenze haben Ärztinnen und Ärzte erstmalig einen klaren Anspruch auf zahlenmäßige Begrenzung ihrer Dienste bezogen auf den jeweiligen Kalendermonat“, erklärte Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes. Eine vergleichbare Regelung gilt künftig für Wochenenddienste in der Zeit von Freitag ab 21 Uhr bis Montag 5 Uhr. Sie führt dazu, dass gegenüber Ärztinnen und Ärzten nur an zwei Wochenenden im Monat Arbeitsleistung (Vollarbeit, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft) angeordnet werden darf. Entsprechend der Regelung zur Begrenzung der Bereitschaftsdienste kann darüber hinaus pro Quartal an einem weiteren Wochenende die Anordnung von Arbeitsleistung erfolgen. Einigkeit erzielten beide Seiten auch bei den Regelungen zur Dienstplangestaltung. Dienstpläne müssen nunmehr spätestens sechs Wochen im Voraus aufgestellt sein. Abweichungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und mit finanziellen Sanktionen belegt. (…) Die Gehälter der Uniklinik-Ärzte erhöhen sich in drei Stufen um insgesamt 6,5 Prozent. Die Steigerungen verteilen sich auf eine Gesamtlaufzeit von 33 Monaten: Rückwirkend zum 1. Oktober 2019 erhöhen sich die Gehälter um 2,5 Prozent, zum 1. Oktober 2020 noch einmal um 2,0 Prozent und zum 1. Oktober 2021 erneut um 2,0 Prozent.“ Presssemiteilung vom 07.03.2020 vom und beim Marburger Bund - Ignoranz der Arbeitgeber macht Ärzte in Unikliniken wütend – Warnstreik am 4. Februar 2020 an 23 Universitätskliniken / Zentrale Kundgebung in Hannover
„Die Ärztinnen und Ärzte an 23 Universitätskliniken treten am Dienstag (4. Februar) in einen ganztägigen Warnstreik. Dazu aufgerufen hat der Marburger Bund, der mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) seit November über die Arbeits- und Tarifbedingungen der Uni-Ärzte verhandelt. Streikende Ärzte aus dem ganzen Bundesgebiet werden am Dienstag zu einer zentralen Demonstration und Kundgebung in Hannover erwartet, wo sich Marburger Bund und TdL am Nachmittag zu ihrer dritten Verhandlungsrunde treffen. Der Berufsalltag der Ärztinnen und Ärzte in den Uniklinika ist geprägt von einer Mehrfachbelastung aus hochspezialisierter Krankenversorgung, Forschung und Lehre. Überlange Arbeitszeiten und eine Vielzahl an Überstunden sind an der Tagesordnung. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit inklusive Dienste und Überstunden beträgt 56,5 Stunden, ein Drittel der Uniklinik-Ärzte (32 %) arbeitet im Schnitt 60 Stunden und mehr pro Woche (Mitgliederbefragung MB-Monitor 2019). Auch deshalb fordert der Marburger Bund einen neuen Umgang der Unikliniken mit der Arbeitszeit ihrer Ärztinnen und Ärzte. Vor allem die hohe Anzahl an Nacht- und Wochenenddiensten raubt Zeit für Erholung, körperlichen Ausgleich, Fortbildung und persönliche Entfaltung. „Die TdL hat sich in den bisherigen beiden Verhandlungsrunden mehr oder weniger taub gestellt. Zeitweilig vermittelte die Arbeitgeberseite den Eindruck, als betrachte sie die Überlast in den Kliniken als individuelles Problem der Ärzte. Diese Ignoranz macht unsere Mitglieder in den Unikliniken wütend. Deshalb gehen sie jetzt auf die Straße und verleihen ihren Forderungen Nachdruck“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes…“ Pressemitteilung vom 3.2.2020 beim Marburger Bund , siehe dazu:- Das Wichtigste zum Warnstreik am 4. Februar 2020
„Der Marburger Bund hat seine Mitglieder an den 23 Universitätskliniken im Tarifbereich der Länder (TV-Ärzte) für den 4. Februar 2020 zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. Eine zentrale Demonstration und Kundgebung wird in Hannover stattfinden (ab 12 Uhr, Treffpunkt Reiterdenkmal/Hauptbahnhof). Bisher haben die Vertreter der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) keine Bereitschaft gezeigt, die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in den Uniklinika zu verbessern. Der Warnstreik am 4. Februar soll deshalb das klare Signal an die Arbeitgeber sein: „Kommt endlich in die Gänge!“ (…) Unsere Forderungen : Manipulationsfreie Zeiterfassung; Nur an maximal zwei Wochenenden im Monat Dienst; Verlässliche Dienstplangestaltung; Klare Höchstgrenzen für Bereitschaftsdienste; Zusätzlicher Urlaub für Nachtarbeit; Sechs Prozent mehr Gehalt; Tarifsicherung: Wirkungen des Tarifeinheitsgesetzes ausschließen…“ Info beim Marburger Bund
- Das Wichtigste zum Warnstreik am 4. Februar 2020