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Hotel Astor in Altenburg/Thüringen will Betriebsratsvorsitzende kündigen
„Altenburg in Thüringen: Das Hotel Astor versucht die Betriebsratsvorsitzende zu kündigen. Erst im Februar 2024 hatte die Belegschaft überhaupt einen Betriebsrat gegründet. Die Belegschaft hatte die Gekündigte mit großer Mehrheit zur Betriebsratsvorsitzenden gewählt. (…) Dieser Familienbetrieb hat die Wahl allerdings angefochten, da die Betriebsratsvorsitzende gleichzeitig die Direktorin des Hotels ist. (…) Allerdings wird Jens Löbel von der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG wie folgt zitiert: „Wenn eine Direktorin nicht einmal die Farbe der Duschvorhänge bestimmen darf, dann ist sie bestimmt keine leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes“. (…) Die Kündigung gegen die Betriebsratsvorsitzende wird mit einer negativen Gesundheitsprognose begründet. Und das auf Basis einer zweiwöchigen Krankschreibung. Sollte das Gerichte die angefochtene Wahl vom Februar 2024 für gültig erklären ist dieser Kündigungsversuch allerdings ohnehin hinfällig…“ Aus den Union Busting News 6/24 von Jessica Reisner vom 4. April 2024 der Aktion gegen Arbeitsunrecht, siehe zuvor die NGG Ost:
- Auf den Verkauf des Hotel Astor in Altenburg folgen für Betriebsratsvorsitzende fristlose Kündigung und Hausverbot – NGG will „bis zur letzten Instanz“ vor Gericht
- Nach Verkauf des Hotel Astor in Altenburg soll Betriebsratsvorsitzende fristlos gekündigt werden – Gewerkschaft unterstützt engagierte Betriebsrätin
„„Es ist einfach skandalös, was hier passiert.“ Kommentiert der Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Thüringen die fristlose Kündigung der Betriebsrätin.
Zum 01.12.2024 wurde das Hotel Astor von der Travdo-Hotelgruppe an einen neuen Besitzer, die Altenburger Hotel- & Betriebsgesellschaft mbH verkauft. Schon im ersten Gespräch machte der neue Eigentümer klar, dass er in keiner Weise gewillt ist, den seit Februar 2024 bestehenden Betriebsrat zu akzeptieren. So wurde unserer Kollegin mitgeteilt, dass lieber alle Beschäftigten entlassen werden, als dass es einen Betriebsrat gäbe. Das stellt eine Straftat nach § 119 BetrVG dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird.
Im Nachgang wurde die demokratisch gewählte Betriebsratsvorsitzende mehrfach in ihrer Funktion als Direktorin beschnitten. Erste Anzeichen für eine Diskreditierung unserer Kollegin stellt die Abstufung von der Direktorin zum Zimmermädchen dar. Auch dass unsere Kollegin nicht mehr die Dienstpläne erstellen darf, stellt eine unmittelbare Behinderung dar. Auch die Mitbestimmung bei der Erstellung der Dienstpläne wurden ihr untersagt.
Nachdem wir als Gewerkschaft NGG den Arbeitgeber aufgefordert haben, unsere Kollegin unverzüglich als Direktorin des Hotels Astor in Altenburg mit all ihren Aufgaben und Weisungsrechten weiter zu beschäftigten und die Rechte des Betriebsrates vollumfänglich zu wahren und die Mitbestimmungsrechte nicht zu beschneiden, wurde der Betriebsratsvorsitzenden ein Hausverbot und die fristlose Kündigung ausgesprochen. (…)
„Die Behinderung der demokratischen Mitbestimmung stufen wir künftig als Offizialdelikt ein“. So steht es im Koalitionsvertrag der Berliner Ampelkoalition geschrieben. Die NGG fordert in diesem Zusammenhang weiterhin die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften. „Zu oft kommen Arbeitgeber mit der Behinderung von Betriebsräten durch.“ so Löbel weiter.
„Wir werden in jedem Fall rechtlich gegen die Kündigung und das Hausverbot vorgehen. Natürlich erhält die Kollegin unsere volle Unterstützung.“ betont Löbel abschließend.“ Pressemitteilung vom 17. Dezember 2024 der NGG-Landesbezirk Ost , siehe auch: - Thüringen: Hotel-Mitarbeiterin fristlos gekündigt! Kollegen stinksauer – „Einfach skandalös, was hier passiert.“
„In einem Thüringer Hotel braute sich ein Skandal zusammen. Die Gewerkschaft ist auf 180 – und wendet sich mit schweren Vorwürfen an die Öffentlichkeit.
Es sind beunruhigende Szenen, die sich hinter den Türen des Thüringer Hotels „Astor“ in Altenburg abspielt haben sollen. Nach dem Eigentümerwechsel zum 1. Dezember 2024 scheint der neue Betreiber, die Altenburger Hotel- & Betriebsgesellschaft mbH, einen klaren Kurs zu fahren – und der soll sich, so der Vorwurf, gezielt gegen den Betriebsrat richten.
Schon bei der ersten Begegnung soll der neue Eigentümer aus Thüringen unmissverständlich klargestellt haben, dass er den seit Februar 2024 bestehenden Betriebsrat nicht dulden werde. Doch was sich dann ereignet haben soll, wäre eine komplett neue Dimension des Konflikts. (…)
Thüringen: Gewerkschaft will vor Gericht ziehen
Denn nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz handelt es sich bei der Einschränkung von Betriebsratsarbeit um eine Straftat. Die Strafen fallen nicht gerade gering aus – bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe stehen hier im Raum. „Wir werden in jedem Fall rechtlich gegen die Kündigung und das Hausverbot vorgehen“, betonte NGG-Regionalchef Löbel. (…) „Natürlich erhält die Kollegin unsere volle Unterstützung“, verdeutlichte Löbel. Die Gewerkschaft machte klar, dass sie diesen Fall bis zur letzten Instanz verfolgen wird.“ Artikel von Maren Heller vom 20.12.2024 in thueringen24.de
- Nach Verkauf des Hotel Astor in Altenburg soll Betriebsratsvorsitzende fristlos gekündigt werden – Gewerkschaft unterstützt engagierte Betriebsrätin
- Thüringen: Hotel-Kette schmeißt Mitarbeiterin raus! Die Vorwürfe wiegen schwer – „Einfach unverschämt“
„Eine Gewerkschaft erhebt schwere Vorwürfe gegen eine große Hotel-Kette, die auch mehrere Häuser in Thüringen betreibt. Eine Mitarbeiterin soll rausgeschmissen worden sein und das – so die Gewerkschafter – aus einem ganz bestimmten Grund. Sie sehen in der Kündigung ein perfides Spiel und wenden sich mit ihrem Protest jetzt an die Öffentlichkeit. Im Zentrum des ganzen Dramas steht ein Hotel in Altenburg (Thüringen).
Die Gewerkschaft „Nahrung – Genuss – Gaststätten“ (NGG) ist sauer – mächtig sauer. „Das ist ‚Union Busting‘ aus dem Lehrbuch“, sagt etwa NGG-Chef Jens Löbel. „Union Busting“ ist Gewerkschafter-Slang und meint so viel wie das gezielte Zerschmettern von Betriebsräten oder Versuchen, einen Betriebsrat zu gründen. Die Vorwürfe der NGG richten sich dabei gegen die Travdo Hotel Gruppe, die deutschlandweit 22 Hotels betreibt – mehrere davon auch in Thüringen. (…)
Im Februar dieses Jahres haben die Mitarbeiter im Hotel Astor in Altenburg einen Betriebsrat gewählt. Eine Angestellte soll dabei mit großer Mehrheit zur Betriebsratschefin gewählt worden sein. Die Wahl wurde laut NGG aber von der Betreibergruppe angefochten, weil es sich bei der Mitarbeiterin – aus der Sicht der Arbeitgeber – um eine leitende Angestellte halten soll. Mitarbeiter in Führungspositionen sind bei einer Betriebsratswahl grundsätzlich nicht wahlberechtigt. Das hat den Grund, dass sie durch ihre Nähe zur Chefetage schnell Mal in Interessenskonflikte kommen können. Die Sache wird jetzt vor Gericht ausgehandelt, ein Termin steht aber noch aus. Die NGG will den Einspruch aber nicht so recht nachvollziehen. „Wenn eine Direktorin nicht einmal die Farbe der Duschvorhänge bestimmen darf, dann ist sie bestimmt keine leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes“, so Löbel. Nach Darstellung der NGG wurde die entsprechende Mitarbeiterin jetzt sogar entlassen. Wegen einer „negativen Gesundheitsprognose“, heißt es. „Dabei war die Kollegin gerade einmal zwei Wochen krank“, sagt der NGG-Chef. Aus seiner Sicht wäre ein solche Kündigung bei einer Betriebsrätin ohnehin nicht zulässig, weil Betriebsräte einen erhöhten Kündigungsschutz genießen. Für ihn ist klar: „Das Verhalten der Travdo Geschäftsführung ist einfach unverschämt.“…“ Artikel von Benjamin Pogadl vom 28.03.2024 in thueringen24.de - Erst Anfechtung der Betriebsratswahl – dann fadenscheinige Kündigung der Betriebsratsvorsitzenden: Travdo Hotel Gruppe will einzigen Betriebsrat zerschlagen
„Das ist Union Busting aus dem Lehrbuch.“ kommentiert Jens Löbel, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG), Region Thüringen, das Vorgehen der Travdo Hotel Gruppe wütend.
Die Travdo Hotel Gruppe betreibt derzeit 22 Hotels bundesweit, eines davon ist das Hotel Astor im thüringischen Altenburg.
Im Februar 2024 haben dort die Beschäftigten als erstes Hotel der Travdo Hotel-Gruppe einen Betriebsrat gewählt. Die Betriebsratsvorsitzende wurde mit großer Mehrheit von der Belegschaft gewählt. Der Arbeitgeber hat die Betriebsratswahl angefochten, da er der Meinung ist, dass die Betriebsratsvorsitzende eine leitende Angestellte ist. Der Gerichtstermin steht noch aus.
„Wenn eine Direktorin nicht einmal die Farbe der Duschvorhänge bestimmen darf, dann ist sie bestimmt keine leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes.“ so Löbel weiter.
Benachteiligung der Betriebsratsvorsitzenden
Nachdem die Betriebsratsvorsitzende ihr Amt angenommen hat, wurde sie von sämtlichen Meetings der Hotel-Gruppe, zu denen sie sonst eingeladen war, ausgeladen. „Für uns stellt das eine Benachteiligung der Betriebsratsvorsitzenden dar. Das Gesetz verbietet ausdrücklich, Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Betriebsratstätigkeit zu benachteiligen.“ sagt Jens Löbel. Die vorsätzliche Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist eine Straftat, die nach § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Betriebsratsvorsitzende wurde personenbedingt gekündigt
Am 26.03.2024 erhielt die Betriebsratsvorsitzenden eine personenbedingte Kündigung. „Der Arbeitgeber spielt hier seine ganze Macht aus und will unsere Kollegin psychisch kleinkriegen.“ kommentiert Löbel den Vorgang. Betriebsräte haben einen erhöhten Kündigungsschutz. So können sie nur wegen verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden. Das ist hier nicht der Fall. „Travdo Hotels hat der Betriebsratsvorsitzenden wegen einer negativen Gesundheitsprognose gekündigt. Dabei war die Kollegin gerade mal zwei Wochen krank. Das Verhalten der Travdo Geschäftsführung ist einfach unverschämt.“ zeigt sich Löbel empört…“ Pressemitteilung vom 27. März 2024 der NGG-Landesbezirk Ost