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Klage gegen Betriebsrat: Arbeitsgericht Augsburg lässt Burger King abblitzen
„Eine Niederlage musste die Fast Food Kette „Burger King“ vor dem Arbeitsgericht in Augsburg hinnehmen, das die gerichtliche Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsrats erwirken wollte. Der Betriebsrat habe Tageseinnahmen in Höhe von 1950 Euro gestohlen, argumentierte Burger King. Als der Gesamt-Betriebsrat seine Zustimmung zur Kündigung verweigerte, zog das Unternehmen vor das Arbeitsgericht…“ Meldung beim Bayrischen Rundfunk vom 28.01.2014