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Kulturfördergesetz Nordrhein-Westfalen und ver.di
Im Mai 2014 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung dem von der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Ute Schäfer vorgelegten Referentenentwurf zu einem „Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen“ (KFG) zugestimmt. Nachdem der Referentenentwurf noch vor der Sommerpause 2014 den Kulturverbänden in NRW zugestellt wurde, soll das KFG nun in 3 Lesungen bis zum Jahresende verabschiedet werden. Im Juni 2014 erfolgte dazu eine Stellungnahme des ver.di-Landesbezirks NRW, nachdem der Referentenentwurf zum KFG zuvor in Diskussionen mit den Vorständen der ver.di-Kulturfachgruppen (VS, Theater und Bühnen, bildende Kunst und Musik) dort auf erhebliche Kritik gestoßen war. An dieser Stellungnahme gibt es wiederum Kritik, die wir dokumentieren. Siehe:
- Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der Kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen – Kulturfördergesetz (KFG)
„Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das eine gesetzliche Regelung für die Kulturförderung trifft. Die Landesverfassung verpflichtet das Land zur Förderung von Kunst und Kultur. Das Kulturfördergesetz soll diesen Verfassungsauftrag konkretisieren und ausgestalten. Das geplante Gesetz bedeutet eine kulturpolitische Standortbestimmung, in der die wesentlichen Ziele, Schwerpunkte und Grundsätze der Kulturförderung in Nordrhein-Westfalen definiert werden. Es geht darum, die politische Bedeutung der Kultur und der Kulturförderung des Landes deutlich zu machen und zu stärken sowie zu einer zukunftsfähigen Entwicklung der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens beizutragen. Das Gesetz soll zu mehr Transparenz und Planungssicherheit in der Kulturförderung beitragen. Im Mai 2014 hat das Kabinett dem Referentenentwurf zugestimmt. Gleich im Anschluss daran wurde der Entwurf den nordrhein-westfälischen Verbänden für Kunst, Kultur und Kulturelle Bildung zugeleitet. Nach den Sommerferien beginnt dann das eigentliche Gesetzgebungsverfahren: Der Entwurf wird in den Landtag eingebracht. Dort beraten die Abgeordneten in drei Lesungen über das Gesetzesvorhaben. Das Kulturfördergesetz soll vor Jahresende 2014 im Parlament verabschiedet werden…“ Sonderseite des MFKJKS Nordrhein-Westfalen , dort u.a. Referentenentwurf zum Kulturfördergesetz (KFG)
- Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen (Referentenentwurf) – Stellungnahme der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW)
- Anmerkungen zur Stellungnahme der ver.di NRW zum Referentenentwurf des von der Landesregierung NRW geplanten Kulturfördergesetzes
„… Im Juni 2014 erfolgte dazu eine Stellungnahme des ver.di-Landesbezirks NRW, nachdem der Referentenentwurf zum KFG zuvor in Diskussionen mit den Vorständen der ver.di-Kulturfachgruppen (VS, Theater und Bühnen, bildende Kunst und Musik) dort auf erhebliche Kritik gestoßen war. Die ver.di-Stellungnahme kritisiert den Gesetzentwurf zu recht in folgenden Punkten (…) Wie – um alles in der Welt – kann man nach dieser mehr als zutreffenden Kritik in dem geplanten KFG ein kulturpolitisches Instrument der rot-grünen Landesregierung sehen, den „Stellenwert der Kultur in NRW deutlich herauszustellen und zur Sicherung der kulturellen Versorgung in allen Regionen des Landes beizutragen“, wie es in der Vorbemerkung der ver.di-Stellungnahme heißt? Wie blind will man sich eigentlich noch stellen, um seine hier durchaus bewiesene Erkenntnis- und Kritikfähigkeit zu übertölpeln? Denn es wird mit dem KFG das genaue Gegenteil der herbeiphantasierten Aufwertung der Kultur in NRW und der Sicherung der kulturellen Versorgung in die Wege geleitet, nämlich deren weitere schrittweise Abwicklung…“ Anmerkungen von Friedrich Kullmann, Landesvorsitzender der ver.di-Fachgruppe Musik in NRW
Aus dem Text: „… Dass die Märkte (Banken, Fonds und Konzerne) längst überall dominieren, weiß selbstverständlich auch ver.di NRW. Warum sollte es da im Kulturbereich ohne den notwendigen Widerstand anders zugehen? Wie aber kann man immer noch übersehen, dass die rot-grüne Landesregierung politisch ganz offenkundig v.a. diese Märkte bedient (Beispiel Stärkungspakt) und es sich inzwischen sehr wohl erlauben kann, eine ver.di-Meinung zu vernachlässigen, die noch der vom „Sozialpartner“ schon vor Jahren aufgekündigten Auffassung anhängt, „dass der Zustand der Kultur wesentlich die demokratische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes beeinflusst (…) Investitionen in Kultur sind Zukunftsinvestitionen, die sich auch für künftige Generationen rechnen werden.“ (S.6) Denn es ist zurzeit noch ziemlich still im Land. Die ver.di-Stellungnahme formuliert anstelle von klaren kulturpolitischen Forderungen, die man auch erkennbar fest entschlossen bereit wäre durchzusetzen, eine Menge von lammfrommen Wünschen und „so sollte es eigentlich sein“ – Bestimmungen und mahnt an und betont. Das wird nicht reichen, um mit dem geplanten KFG, das in Wahrheit das Gegenteil von Kulturförderung sein wird, den weiteren Kulturabbau in NRW zu stoppen…“
- Zur Kritik an „Kreativwirtschaft“ erinnern wir an unser Dossier „RUHR.2010 – Kulturhauptstadt Europas – und Kritik“ im LabourNet-Archiv
- Zum aktuellen positiven Beispiel siehe im LabourNet Germany das Dossier: „Frankreich: Streik der Kulturprekären„