- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
Plattform-Ökonomie von Uber bis Airbnb: Der „unabhängige Arbeitnehmer“
„Lieferheld, Uber, Airbnb – Arbeitnehmer können ihr Angebot von Leistungen per Online-Plattform vermitteln lassen. Das Problem: Wie sind die Erbringer dieser Services arbeitsrechtlich zu behandeln? (…) Je nach Blickwinkel bedeutet diese Entwicklung eine anbrechende Blütezeit für Freiberufler oder den nächsten Meilenstein der fortschreitenden Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse. Die einen loben die Flexibilität während die anderen vor der Dumpinghölle für die „Generation Praktikum“ warnen. In einer Gesellschaft, in der die unkündbare Festanstellung als Idealbild propagiert wird, bilden solche Portale eine Ausbeutungsmaschinerie von Scheinselbstständigen. Für diejenigen, die ihre Abhängigkeit von der Erwerbswirtschaft hinter sich lassen wollen, ist die Plattform-Ökonomie das Betriebssystem einer Gesellschaft, das selbstbestimmtes Arbeiten ermöglicht. Unabhängig davon, wie man zu diesem Geschäftsmodell steht, stellt sich die Frage, wie diejenigen, die ihre Dienste auf diesen Plattformen anbieten, arbeitsrechtlich zu qualifizieren sind. Weder die Regeln für Angestellte noch die für Selbstständige repräsentieren die zugrundeliegenden Interessen hinreichend…“ Artikel von Nico Kuhlmann vom 26.05.2016 bei lto