Autoverleiher Sixt (nicht nur) am Düsseldorfer Flughafen: Betriebsräte unerwünscht

Dossier

Autoverleiher Sixt am Düsseldorfer Flughafen: Betriebsräte unerwünscht (Kampagne von ver.di)„Ende August hatten sie zur Wahl eines Betriebrates aufgerufen, eine Woche später saßen sie vor der Tür: Eine Mitarbeiterin des Autoverleihers Sixt am Düsseldorfer Flughafen erhielt eine fristlose Kündigung, zwei weitere stellte der Arbeitgeber frei und überreichte ihnen Aufhebungsverträge. Die gekündigte Kollegin habe „in gravierendem Umfang gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen“, so eine Sixt-Sprecherin gegenüber der Tageszeitung Rheinische Post externer Link. Die beiden anderen Mitarbeiterinnen hätten angekündigt, das Unternehmen ohnehin verlassen zu wollen, so die Sprecherin weiter. Die Mitarbeiterinnen bestreiten die Aussagen des Arbeitgebers und auch der zuständige ver.di Gewerkschaftssekretär Özay Tarim sieht einen Zusammenhang zwischen dem Vorgehen der Geschäftsführung gegen die Mitarbeiterinnen und der geplanten Betriebsratsgründung. (…) Gegen die Kündigung werde man dann eben klagen, so Özay Tarim (ver.di) …“ Bericht vom 8. September 2021 bei work-watch.de externer Link und hier dazu:

  • Autoverleiher Sixt will keinen Betriebsrat: Betriebsratsverhinderung und Kündigungen – ver.di geht in die Berufung gegen das billigende Urteil am Arbeitsgericht Stuttgart New
    „Düsseldorf und Frankfurt vor zwei Jahren und jetzt auch Stuttgart – Konflikte um die betriebliche Mitbestimmung beim Autoverleiher Sixt haben fast schon „Tradition“. Immer dann, wenn Mitarbeiter*innen versuchen, einen Betriebsrat zu gründen, gibt es Gegenwehr von der Unternehmensleitung, die fristlose Kündigungen ausspricht und das mit dienstlichem Fehlverhalten begründet. Aktuell gibt es einen Konflikt in der Sixt-Station am Stuttgarter Flughafen. Hier wirft die Unternehmensleitung einer Mitarbeiterin vor, bei der Buchung eines Mietwagens zu Mitarbeiterkonditionen sich selbst einen persönlichen Vorteil verschafft zu haben. (…) Bei allen fristlosen Kündigungen, auch jetzt in Stuttgart, sind die angeführten Gründe von Sixt nach Meinung von ver.di-Sekretär Özay Tarim „an den Haaren herbeigezogen“. Nach seinen Erfahrungen an den beiden anderen Sixt-Standorten ist für ihn klar: Sixt gehe es schlicht und einfach darum, das Unternehmen „betriebsratsfrei“ zu halten. „Betriebsräte brauchen wir bei Sixt nicht“, dieses Credo des Unternehmensgründers wirke bis heute nach. (…) Die Kündigungen dienen für Özay Tarim auch der Einschüchterung der Belegschaft insgesamt. Das habe Methode und es funktioniere. Als beispielsweise in Düsseldorf und Frankfurt im September 2023 endlich die Einladung zur Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes kam, gab es ein negatives Votum der Versammlung. Das sei auf die gezielte Einflussnahme der Unternehmensleitung zurückzuführen, so Tarim. Die engagierten Initiatorinnen verfolgten ihr Ziel damals weiter und bekamen die fristlose Kündigung. Sie haben ihre Prozesse aber gewonnen. Beim Kammertermin am 7. Februar 2024 für die aktuelle Kündigung in Stuttgart erhielt die „Hauptinitiatorin“ nun zur Überraschung von Özay Tarim kein Recht, obwohl die Fakten nach seiner Ansicht klar für die Mitarbeiterin sprechen. Die gekündigte Mitarbeiterin wird – mit Unterstützung von ver.di – in die Berufung gehen.“ Bericht von Bruno Neurath-Wilson vom 21. März 2024 aus ver.di publik Ausgabe 02/2024 externer Link
  • Auch am Flughafen Stuttgart bleibt Sixt ohne Betriebsrat: Arbeitsgericht billigt die fristlose Kündigung der zwei Initiatorinnen, natürlich aus ganz anderen Gründen
    „… Wenn es um fristlose Kündigungen beim Mietwagenkonzern Sixt geht, dann ist die Gewerkschaft Verdi alarmiert. Sie vermutet, dass der Kündigungsgrund letztlich nur vorgeschoben sei, um die Wahl eines Betriebsrats zu verhindern. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hatte solche Kündigungen zuletzt kassiert, Sixt hatte die Vorwürfe trotzdem zurückgewiesen. Ähnlich schien die Lage am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht Stuttgart zu sein. Dabei ging es um eine Mitarbeiterin der Sixt-Station am Stuttgarter Flughafen, der Verdi zufolge wegen des Vorwurfs einer falschen Mietwagenbuchung unter Mitarbeiterkonditionen gekündigt worden sei, nachdem sie einen Betriebsrat gründen wollte. Laut Gericht hat sie für sich ein Fahrzeug gemietet und dabei vorsätzlich einen günstigeren Preis angesetzt. Die Mitarbeiterin, die achteinhalb Jahre bei Sixt arbeitete, bestreitet die Anschuldigung. Das Gericht wies die Klage gegen die fristlose Kündigung nach eigenen Angaben jedoch ab. Die Kammer geht von einem versuchten Betrug der Klägerin aus. Verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim hält die Vorwürfe für völlig aus der Luft gegriffen, die Klägerin werde Berufung einlegen. Die Mitarbeiterin hatte nach Aussagen der Gewerkschaft im September vergangenen Jahres versucht, zusammen mit zwei Kolleginnen einen Betriebsrat zu initiieren. Nach einer Versammlung, bei der sie vergeblich versucht hatte, einen Wahlvorstand zu gründen, erhielt die Hauptinitiatorin die fristlose Kündigung. Auch einer zweiten Initiatorin sei mittlerweile gekündigt worden, laut Verdi soll sie einen Kunden zu lange haben warten lassen. Verdi habe bereits eine Kündigungsschutzklage eingereicht. „Das Recht auf Mitbestimmung wird mit allen Mitteln und Tricks bekämpft, unbequeme Mitarbeiter mit herbeigezogenen Gründen vor die Tür gesetzt“, kritisierte Verdi-Mann Tarim im Vorfeld. (…) Bei Sixt hat es in den vergangenen Jahren bereits mehrere ähnliche Fälle gegeben, zumindest für Außenstehende immer nach dem gleichen Muster. Erkennbar ist eine Koinzidenz der Ereignisse, die damit beginnt, dass ein oder mehrere Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen möchten. Verschiedene Betroffene berichten von Einschüchterungsversuchen Vorgesetzter. Bevor es dann zur Betriebsratswahl kommen kann, erhalten sie aus verschiedenen Gründen eine Kündigung…“ Artikel von Dieter Sürig vom 7. Februar 2024 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link („Sixt bleibt ohne Mitbestimmung“)
  • [Düsseldorf] Doch kein Betriebsrat bei Sixt: Die 3 Betriebsratskandidatinnen nach juristischem Erfolg auch gegenüber ver.di abgetaucht – doch gut abgefunden?
    Vor Gericht haben drei Düsseldorfer Mitarbeiterinnen das Recht auf Mitbestimmung durchgesetzt. Nun sind sie für Verdi plötzlich nicht mehr erreichbar
    Bei Deutschlands größter Autovermietung Sixt wird es auch künftig bundesweit keinen einzigen Betriebsrat geben. Drei Mitarbeiterinnen, die am Standort Düsseldorf als erste Sixt-Beschäftigte ihr Recht auf Mitbestimmung erstritten haben, sind für die Gewerkschaft Verdi plötzlich nicht mehr erreichbar. „Mir hat ein Anwalt geschrieben, dass ich von allen Versuchen der Kontaktaufnahme absehen soll“, sagt Gewerkschaftssekretär Özay Tarim, der den Kampf der drei monatelang unterstützt hat. (…) Die drei Mitarbeiter:innen blieben bei ihrer Forderung nach Schaffung eines Betriebsrats am Sixt-Standort Düsseldorf. Eine vom Gericht in Aussicht gestellte Auflösung ihrer Arbeitsverträge gegen Abfindungen von jeweils 90.000 Euro brutto lehnten sie geschlossen ab. Stattdessen machten sie bei einer Betriebsversammlung am 29. November klar: Einen Wahlvorstand, der Betriebsratswahlen vorbereiten soll, wollten sie wie im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen notfalls auch vom Arbeitsgericht einsetzen lassen. Der Weg für den allerersten Betriebsrat bei Sixt war also frei. Doch keine sieben Wochen später ist davon keine Rede mehr. „Der Anwalt, der mir den Kontakt zu unseren Gewerkschaftsmitgliedern untersagen will, schreibt mir, die drei Mitarbeiterinnen hätten Sixt um die einvernehmliche Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse gebeten“, sagt Verdi-Mann Tarim – „angeblich proaktiv und aus freien Stücken.“ Die drei Frauen hätten „das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlassen“, bestätigt auch ein Sixt-Sprecher auf taz-Anfrage. Die „wirklichen Beweggründe für diesen Schritt“ kenne die Firma nicht, beteuert der Unternehmenssprecher. Trotzdem sei Sixt „nach wie vor der Auffassung, dass es den dreien nicht um die Gründung eines Betriebsrats, sondern um hohe Abfindungen ging“. Das hatte das Unternehmen auch vor Gericht behauptet. Allerdings sei die Autovermietung „diesen Forderungen nicht nachgekommen“. Gewerkschafter Tarim hält das für völlig unglaubwürdig. (…) 14 Monate hätten die Frauen kein Gehalt bekommen, mussten von Arbeitslosengeld und am Ende von Hartz IV leben. „Aber sie haben alle Arbeitsgerichtsprozesse gewonnen. Da glaubt doch niemand, dass sie die Firma jetzt freiwillig zum Nulltarif verlassen“, meint Tarim. Natürlich könne er nicht nachweisen, ob und in welcher Höhe tatsächlich Geld geflossen sei. Allerdings hätten nicht nur Abfindungen von 90.000 Euro Abfindung pro Person im Raum gestanden – auch die Nachzahlung der 14 ungerechtfertigt einbehaltenen Monatsgehälter sei bei allen drei Mitarbeiterinnen noch offen gewesen. (…) Umso mehr ruft der Gewerkschaftssekretär die Belegschaft der Autovermietung auf, sich nicht einschüchtern zu lassen…“ Artikel von Andreas Wyputta vom 15.1.2023 in der taz online externer Link („Doch kein Betriebsrat bei Sixt“)- das Beispiel könnte aber auch zeigen, dass es sich lohnt…
  • Betriebsrats-Freie-Zone Sixt könnte bald Geschichte sein – Betriebsratsinitiatorinnen lehnen mehrfach hohe Abfindungen ab 
    Bisher gibt es in keiner Filiale des Autoverleihers Sixt SE auch nur einen einzigen Betriebsrat. Dies könnte sich bald ändern. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die sechs Kündigungen des Autoverleihers gegen die drei Betriebsratsinitiatorinnen am Standort in Düsseldorf für ungültig erklärt, ihren Anspruch auf Weiterbeschäftigung bestätigt und damit auch den Weg für einen erneuten Versuch einen Betriebsrat zu gründen frei gemacht. Nachdem bereits am 23. Februar 2022 das Arbeitsgericht Düsseldorf die Ungültigkeit der Kündigungen der drei Betriebsratsinitiator:innen feststellte (Az: 10 Ca 4119/21), bestätigte am 8. November 2022 auch das Landesarbeitsgericht die Unwirksamkeit (Az: 8 Sa 243/22) der fristlosen Kündigungen. Damit setzten sich die drei Initiatorinnen in einem jahrelangen Konflikt mit dem Autoverleiher auch auf juristischer Ebene durch. (…) Ob sich Sixt mit dieser erneuten juristischen Niederlage jedoch geschlagen gibt und endlich von seiner Linie, die Gründung eines Betriebsrates mit allen Mitteln zu verhindern, abrückt darf man bezweifeln. Selbst der Vorsitzende Richter Alexander Schneider warnte die Initiatorinnen indirekt vor neuen Schikanen durch Sixt, die ihnen bei Rückkehr an ihren Arbeitsplatz am Düsseldorfer Flughafen drohen dürften. Dies begründete er vor allem mit der Aussage des Sixt-Anwalt Holger Thomas von der Anwaltskanzlei Pusch Wahlig Workplace Law der das Union Busting von Sixt juristisch begleitet und zuvor erklärt hatte, für die Autovermietung komme nur eine Lösung des Falls in Frage und das sei die „Beendigung der Arbeitsverhältnisse“. Dem Sixt-Geschäftsführer Dirk Hünten attestierte der Vorsitzende Richter, dass seine Vorwürfe gegen die drei Frauen „schon fast an Wahn“ grenzten. Auch wenn des Landesarbeitsgericht keine Revision gegen das Urteil zugelassen hat, will Sixt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung prüfen. 
    Betriebsratsinitiatorinnen lehnen mehrfach hohe Abfindungen ab
    Die Personalchefin Katharina Reichenberger soll den Frauen 15.000 Euro und später sogar 150.000 Euro geboten haben, wenn sie die Firma verließen. „Das zeigt, dass Sixt fast jeden Preis zahlen will, um Betriebsräte zu verhindern“, bewertet Verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim die Situation bei Sixt.  Auch eine Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses gegen eine vom Gericht vorgeschlagene Abfindungen von bis zu 90.000 Euro brutto pro Person lehnten sie erneut ab und das obwohl die drei aktuell auf Hartz IV angewiesen sind. Trotz Ablehnung solcher Zahlungen argumentierte Sixt vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, die Frauen hätten die Betriebsratswahl nur angestoßen, um Abfindungen zu kassieren. „Das zeigt noch einmal in aller Deutlichkeit, dass es den Kolleginnen nicht um Abfindungen, sondern um einen Betriebsrat“ geht, so Tarim.  Für den 29. November 2022 haben die Initiatorinnen nun erneut zu einer Versammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes ins Kongresszentrum des Düsseldorfer Flughafens eingeladen. Auch wenn Sixt bereitwillig die Miete für den Raum zahlte, wird sich erst noch zeigen ob sich der Autovermieter tatsächlich geschlagen gibt. Da die Behinderung des Betriebsrats gem. § 119 BetrVG eine Straftat ist, die mit einer Strafe bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann, hatte die Gewerkschaft Verdi  Strafantrag gegen Sixt gestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat den Strafantrag jedoch wegen der Formalie abgelehnt, dass Verdi den Antrag erst mehr als drei Monate nach dem Ereignis gestellt habe. Man könnte leicht den Eindruck gewinnen, die Staatsanwaltschaft hat nur einen Vorwand gesucht, nicht ermitteln zu müssen…“ Beitrag von Kevin Hoffmann vom 30. November 2022 in Frontberichte 11/2022 bei Arbeitsunrecht externer Link
  • Sixt verliert auch in der nächsten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht: Kündigungen unwirksam, Kolleginnen lehnen Abfindung ab 
    Sixt kündigte Mitarbeiterinnen, die in Düsseldorf einen Betriebsrat gründen wollten. Nun kassiert das Unternehmen eine weitere Klatsche. Deutschlands größter Autovermieter, Sixt, hat bei seinem Kampf gegen Betriebsräte erneut eine heftige Niederlage einstecken müssen. Das in mehr als 100 Ländern präsente Unternehmen muss am Standort Düsseldorf drei fristlos gekündigte Mitarbeiterinnen weiterbeschäftigen, entschied das Landesarbeitsgericht in Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt am Dienstag. Eine Revision wurde in allen drei Fällen nicht zugelassen. Die Frauen hatten im August 2021 versucht, eine Arbeitnehmer:innenvertretung zu gründen. (…) Schon im Februar hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf geurteilt, die Kündigungen seien unrechtmäßig. Doch Sixt zog in die nächste Instanz – und argumentierte ernsthaft, die drei Mitarbeiterinnen hätten eine Betriebsratswahl nur angeschoben, um möglichst hohe Abfindungen herausschlagen zu können. Das aber wischte die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts unter dem Vorsitzenden Richter Alexander Schneider vom Tisch: „Was soll das für ein Plan sein“, fragte Schneider Sixt-Geschäftsführer Dirk Hünten – und attestierte ihm, die Vorwürfe gegen die drei Arbeitnehmerinnen grenzten „schon fast an Wahn“. (…) Doch auch die drei Mitarbeiterinnen warnte der Vorsitzende Richter indirekt, und zwar vor neuen Schikanen des Arbeitgebers, die ihnen bei Rückkehr an ihren Arbeitsplatz am Düsseldorfer Flughafen drohen dürften. „Es gibt doch Probleme vor Ort“, mahnte Schneider – schließlich hatte Sixt-Anwalt Holger Thomas zuvor erklärt, für die Autovermietung komme „nur eine Beendigung der Arbeitsverhältnisse“ infrage. Doch die drei blieben standhaft. Eine Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses gegen vom Gericht in den Raum gestellte mögliche Abfindungen von bis zu 90.000 Euro brutto pro Person lehnten sie ab – obwohl ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I abgelaufen ist und alle drei aktuell auf Hartz IV angewiesen sind…“ Artikel von Andreas Wyputta vom 8.11.2022 in der taz online externer Link („Autovermieter gegen Mitbestimmung“)
  • Sixt: „Etappensieg“ auf dem Weg zur ersten BR-Gründung 
    Die Kündigung einer Sixt-Kollegin am Düsseldorfer Flughafen, die zusammen mit zwei weiteren für einen Betriebsrat stark gemacht hatte (work watch berichtete), wurde vom dortigen Arbeitsgericht am 24.Februar als unwirksam erklärt. Damit dürften auch die beiden anderen, gleichlautenden Kündigungen vom Tisch sein.
    Für Gewerkschaftssekretär Özay Tarim ist das Urteil eine weitere Bestätigung für seinen Strafantrag gegen das Unternehmen nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz. „Die Kündigungen haben anscheinend nur der Verhinderung einer Wahl zum Betriebsrat gedient“, so der verdi-Sekretär. (…) Erst Mitte Februar war die Gewerkschaft verdi vor dem Arbeitsgericht Frankfurt mit dem Antrag gescheitert, einen Wahlvorstand in der Sixt-Filiale am dortigen Flughafen gerichtlich bestellen zu lassen. „Einen Betriebsrat beim Autovermieter Sixt wird es in nächster Zeit nicht geben“, schrieb daraufhin ein Gerichtsreporter der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) externer Link. Eine zu voreilige Einschätzung, meint Özay Tarim. Denn erstens würden die Verdi-Kolleg*innen in Frankfurt den Entscheid juristisch anfechten, und zweitens „ist mit dem Etappensieg in Düsseldorf der Weg zur Bestellung des Wahlvorstandes und damit zur ersten Betriebsratswahl bei Sixt geebnet“.“ Meldung vom 1. März 2022 bei work-watch externer Link
  • „Klatsche“ für Sixt: Eine Mitarbeiterin wurde gekündigt, weil sie einen Betriebsrat gründen wollte. Das sei unwirksam, hat das Arbeitsgericht Düsseldorf entschieden 
    „Im Kampf gegen die Gründung von Betriebsräten hat der Autovermieter Sixt eine schwere Niederlage einstecken müssen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat gleich drei fristlose und „hilfsweise ordentlich“ ausgesprochene Kündigungen einer Mitarbeiterin, die sich zusammen mit zwei Kolleginnen am dortigen Flughafen für eine Arbeitnehmer:innenvertretung stark gemacht hat, für unwirksam erklärt. Eine ordentliche Kündigung der Frau komme „nicht in Betracht, weil sie als Initiatorin einer Betriebsratswahl besonderen Kündigungsschutz genieße“, heißt es in einer am Donnerstagnachmittag veröffentlichten Erklärung des Gerichts. Auch weitere Vorwürfe des Arbeitgebers wie etwa „wiederholtes Zuspätkommen“, das die Sixt-Mitarbeiterin vehement bestreitet, hätten maximal eine Abmahnung gerechtfertigt. Zwar wurde eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht zugelassen – doch Ver.di-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim, der die drei Beschäftigten bei der Betriebsratsgründung unterstützt, spricht schon heute von einer „heftigen Klatsche für Sixt“. (…) In Düsseldorf erhielten die beiden anderen Mitarbeiterinnen, die sich ebenfalls für bessere Bezahlung und geringere Arbeitsbelastung stark gemacht hatten, zunächst Abfindungsangebote – und nach deren Ablehnung ebenfalls Kündigungen. Auch in Frankfurt am Main hagelte es nach dem Versuch der Schaffung einer Arbeitnehmer:innen-Vertretung Rauswürfe. (…) An ihrer Forderung nach einer Arbeitnehmer:innen-Vertretung halten die drei Frauen dennoch fest. Angebotene Abfindungen von bis zu 15.000 Euro haben sie abgelehnt, obwohl sie als Gekündigte schon seit Monaten kein Gehalt mehr bekommen. Und nach dem klaren Urteil zugunsten der ersten Betriebsrats-Gründerin setzen auch ihre beiden Kolleg:innen auf Unterstützung durch das Arbeitsgericht: „Die Verfahren sind inhaltsgleich“, sagt Gewerkschafter Tarim. „Wir hoffen deshalb, dass auch die Kündigungen der beiden anderen Kolleg:innen zurückgewiesen werden.“ In Frankfurt, wo der Antrag auf Bestellung eines Wahlvorstands zunächst abgelehnt wurde, will Ver.di jetzt in die zweite Instanz ziehen. Und in Düsseldorf hat Gewerkschaftssekretär Tarim bei der Staatsanwaltschaft wegen „Behinderung der Betriebsratswahl“ Strafantrag gegen Sixt gestellt…“ Artikel von Andreas Wyputta vom 25. Februar 2022 in der taz online externer Link, zu weiteren Details siehe die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Düsseldorf zum Urteil Az. 10 Ca 4119/21 vom 23. Februar 2022 externer Link
  • Arbeitsgericht Frankfurt lehnt ver.di-Antrag auf BR-Wahlvorstand ab, Kündigungsschutzklagen gegen Sixt werden im März und Mai verhandelt
    • Betriebsrats-Gründung: Verdi scheitert mit Klage gegen Sixt
      Einen Betriebsrat beim Autovermieter Sixt wird es in nächster Zeit nicht geben. Die Gewerkschaft Verdi ist vor dem Arbeitsgericht Frankfurt mit ihrem Antrag gescheitert, gerichtlich einen Wahlvorstand zu bestellen, der dann eine Betriebsratswahl am Standort Flughafen Frankfurt organisieren kann. Es wäre der erste Betriebsrat im gesamten Unternehmen überhaupt gewesen. Verdi wirft dem Autovermieter vor, die Bildung eines Betriebsrats am Flughafen Frankfurt behindert zu haben, drei der vier Initiatoren eines Wahlvorstands wurden mittlerweile fristlos gekündigt…“ Artikel von Falk Heunemann vom 15.2.2022 in der FAZ online externer Link
    • Mitbestimmung, nein danke! Wie Sixt gegen die Gründung von Betriebsräten vorgeht
      Der Autovermieter Sixt feuert laut Verdi an mehreren Standorten Mitarbeiter, die einen Betriebsrat gründen wollten. Die Gewerkschaft zieht deshalb vor Gericht. Sixt bestreitet alles – und kann einen ersten Erfolg verbuchen
      Die 10. Kammer des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main: Dort, in Saal C2.1.0, stehen sich am Dienstagmittag Verdi und Sixt gegenüber. Es geht um den Wunsch mehrerer Sixt-Mitarbeiter, im Herbst 2021 einen Betriebsrat am Standort Frankfurt Flughafen zu gründen; und um den angeblichen Versuch von Sixt, genau das zu verhindern.
      Kurz vor der entscheidenden Versammlung an dem Frankfurter Standort wurde drei von vier Initiatoren fristlos gekündigt. Eine klare Behinderung, findet Verdi. Die Gewerkschaft will deshalb per Gericht einen Wahlvorstand einsetzen lassen, um die Betriebsratswahl durchzusetzen. Doch am späten Nachmittag ist klar, dass Verdi damit gescheitert ist. Das Gericht hat den Antrag abgelehnt, ohne Begründung. Man sei nicht wirklich weitergekommen, gibt Philipp Schumann, Gewerkschaftssekretär von Verdi in Hessen, gegenüber Capital zu. (…) Laut Verdi-Vertreter Schumann laufen derzeit Kündigungsschutzklagen, im März und Mai soll darüber verhandelt werden. Streit geht in die nächste Runde: In Düsseldorf geht Verdi nun ebenfalls den juristischen Weg. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, hat die Gewerkschaft dort Strafantrag bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eingereicht…“ Artikel von Jaris Lanzendörfer vom 17.02.2022 bei capital.de externer Link
  • Sixt, Vol. III: Die dritte Kündigung
    Die Sixt-Geschäftsführung wählte eine Methode, die typisch ist für Union-Buster: Am 23.12.21 erhielten drei Mitarbeiterinnen der Filiale am Düsseldorfer Flughafen erneut eine Kündigung, eine von ihnen schon zum dritten Mal innerhalb weniger Monate. Geruhsame Feiertage waren für die Kolleginnen damit passé. Wegen der anhängigen Kündigungsschutzklagen sind die Kündigungen allerdings noch nicht voll wirksam und die engagierten Kolleginnen können nach wie vor die notwendigen Schritte einer Betriebsratsgründung einleiten. Was sie auch getan haben: Für den 11.1.22 hatten sie für eine Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes eingeladen. Fest steht: Die Frauen lassen sich nicht unterkriegen und wehren sich gegen den international operierenden Autoverleiher, der bisher in allen seinen Filialen die Gründung eines Betriebsrates zu verhindern wusste. “Auf die Unterstützung von verdi können sie bauen”, so der verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim. Die Gewerkschaft bereitet einen Strafantrag nach §119 Betriebsverfassungsgesetz vor, der u.a. die Vereitelung von Betriebsratswahlen mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug unter Strafe stellt.  Diesmal, so scheint es, könnten die Union-Buster in der Pullacher Konzernzentrale mit ihrer Verhinderungsstrategie scheitern.“ Meldung vom 13. Januar 2022 bei work watch externer Link
  • Drei Kolleginnen kämpfen weiter für ersten Sixt-Betriebsrat
    „Neuer Anlauf für den bundesweit ersten Betriebsrat bei Autovermieter Sixt. Drei Mitarbeiterinnen hatten für Dienstag erneut zu einer Betriebsversammlung am Flughafen eingeladen, um als Wahlvorstand zu kandidieren, den es für die Durchführung einer Betriebsratswahl braucht. Dort stimmte die große Mehrheit der 18 Wahlberechtigten inklusive des Betriebsleiters von Sixt am Standort gegen die drei Kolleginnen, wie Verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim mitteilte, der der Versammlung beiwohnte. Er hofft nun, dass das Arbeitsgericht den Wahlvorstand einsetzt. Die Versammlung war das nächste Kapitel im langen Kampf für einen Betriebsrat, für den sich die Frauen einsetzen. Begonnen hatte er im August. Nachdem sie zu einer ersten Betriebsversammlung eingeladen hatten, bekam die Hauptinitiatorin die Kündigung, weil sie laut Sixt aus anderen Gründen in „gravierendem Umfang gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen“ habe. Ihre Kolleginnen wurden freigestellt, Abfindungen angeboten. Nachdem die Betriebsversammlung im September nicht stattfinden konnte, da der Raum aus Gründen des Infektionsschutzes für die versammelten Angestellten zu klein gewählt war, gab es für alle drei Einladenden fristlose Kündigungen. (…) Am Dienstag ging die Betriebsversammlung endlich über die Bühne, da sie in einem ausreichend großen Raum stattfand. Aus Sicht von Verdi soll so vor dem Arbeitsgericht die Argumentation von Sixt entkräftet werden, die Initiatoren verfolgten andere Ziele. Das Gericht wird jetzt über die Einsetzung eines Wahlvorstandes entscheiden. (…) Auch am Sixt-Standort Frankfurt wird bald von einem Gericht über die Einsetzung eines Wahlvorstandes zur Organisation einer Betriebswahl entschieden. Die drei Initiatoren in Düsseldorf könnten sich laut Tarim selbst und gegenseitig wählen, was ausreichend wäre.“ Artikel von Alexander Esch vom 11. Januar 2022 bei RP Online externer Link
  • Sixt: Bossing nach Lehrbuch – auch am Frankfurter Flughafen 
    „Drei engagierte Mitarbeiterinnen, drei fristlose Kündigungen: So geht die Geschäftsführung des Autoverleihers Sixt mit Beschäftigten um, die einen Betriebsrat gründen wollen. Das ist der vorläufige Höhepunkt eines Konflikts am Düsseldorfer Flughafen (Work Watch berichtete) – und eine Methode, die offensichtlich auch in anderen Filialen des Autoverleihers Schule zu machen scheint. An einem Freitag Ende August hatten die drei Frauen Einladungen zu einer Betriebsversammlung am 21.September ausgehängt. Dort sollte ein Wahlvorstand gewählt werden, um die Betriebsratswahl einzuleiten. (…) Der Hauptinitiatorin, eine langjährige Sixt-Mitarbeiterin, händigten die Vertreter der Geschäftsführung die fristlose Kündigung aus. Die beiden anderen Mitstreiterinnen erhielten einen Aufhebungsvertrag, den sie unterschreiben sollten, mit einer Abfindungssumme von 10.000 Euro, obwohl sie erst weniger als drei Jahre bei Sixt beschäftigt waren. (…) Beide lehnten das Schweigegeld ab, verweigerten die Unterschrift und kehrten, auch aufgrund des öffentlichen Drucks, in den Betrieb zurück. (…)  [Doch] die Betriebsversammlung konnte nicht stattfinden, die drei Kolleginnen beantragten deshalb beim Arbeitsgericht einen Wahlvorstand einzusetzen.(…)  Stattdessen erhielten die Initiatorinnen Ende Oktober eine Anhörung und Aufforderung zur Stellungnahme: Ihnen wurde unterstellt, sie hätten bewußt einen zu kleinen Raum angemietet, weil sie gar keine Versammlung hätten durchführen wollen. Das sei möglicherweise „Grund für eine [..] Kündigung“. Die Kolleginnen reagierten fristgerecht vor dem 1.November und wiesen den Vorwurf schriftlich zurück. Zwei Tage später erhielten sie alle die außerordentliche Kündigung, unterschrieben von der Personalchefin Reichenberger aus der Firmenzentrale in Pullach. (…) Auch bei Sixt am Frankfurter Flughafen wollten Beschäftigte einen Betriebsrat gründen. Auch hier war anschließend Besuch aus Pullach einige Tage in der Filiale, auch hier erhielten zwei Kolleginnen nach Veröffentlichung der Einladung zur Betriebsversammlung eine fristlose Kündigung.(…) Tarim plant nach §119 Betriebsverfassungsgesetz Strafantrag gegen Sixt einreichen, wegen Behinderung der Betriebsratsgründung. Zusammen mit seinen Frankfurter Kolleginnen und den Sixt-Mitarbeiter*innen will Tarim weiter für Betriebsräte beim erklärten Betriebsratsgegner Sixt kämpfen. „Wenn wir in mindestens zwei Filialen einen Betriebsrat haben, können wir einen Gesamtbetriebsrat einberufen, der dann selbstständig Wahlvorstände bestellen kann“, erklärt Tarim das nächste Etappenziel im Kampf um Arbeitsrechte bei Sixt. Dann werden beim Autoverleiher andere Zeiten anbrechen und er endlich dem üblichen Standard entsprechen, denn andere große Autoverleiher haben längst einen Betriebsrat.“ Bericht vom 12. November 2021 von und bei work-watch.de externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=195135
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