- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
walter services in Cottbus: Arbeitgeber behindert Betriebsrat und droht mit Standortschließung
„Bei der Callcenterfirma walter services mit rund 350 Beschäftigten in Cottbus gibt es derzeit heftige Auseinandersetzungen. Der Arbeitgeber hat gegenüber der Belegschaft angekündigt, dass er mit der kürzlich wiedergewählten Betriebsratsvorsitzenden nicht zusammenarbeiten wird. Sollte sich das Gremium nicht anders aufstellen, drohte er an, den Standort schließen und die mehr als 350 Beschäftigten entlassen zu wollen. Außerdem stellte er fest, dass das Vertrauensverhältnis zum Betriebsrat zerrüttet sei. Der Arbeitgeber forderte die Beschäftigten auf, auf den Betriebsrat aktiv einzuwirken und diesen personell anders aufzustellen. Mit derartigen Methoden ein rechtmäßig gewähltes Gremium zu beeinflussen, ist nicht nur ungewöhnlich, sondern auch ungesetzlich. Damit wird der Betriebsfrieden massiv gestört und die Arbeit des Betriebsrates behindert. Daher hat ver.di nun beschlossen, Strafantrag nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz zu stellen. Auch ein Beschlussverfahren auf Unterlassung wird derzeit vorbereitet…“ Pressemitteilung vom 09.05.2018 von ver.di Berlin Brandenburg