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Callcenter: ver.di sieht keine Notwendigkeit für Ausnahmeregelung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
„Angesichts der Diskussion über eine Neuregelung der Bedarfsgewerbeordnungen in den Bundesländern stellt ver.di auch für Callcenter-Beschäftigte die herausgehobene Bedeutung des verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutzes fest. Sie widerspricht damit auch ausdrücklich den Forderungen des Callcenter-Verbandes (CCV), der mit zwei jetzt veröffentlichten Studien eine Ausnahmeregelung im Verbraucherinteresse als notwendig herausstellt…“ ver.di-Pressemitteilung vom 29.07.2015
und dazu eine bundesweite Unterschriftenaktion ab 15.9.2015:
- Gegen Sonntagsarbeit in Call-Centern – ver.di startet bundesweite Unterschriftenaktion
„Unter dem Motto „Sonntagsarbeit – Nein danke!“ startet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) am Dienstag (15. September 2015) eine bundesweite Unterschriftenaktion. Hintergrund ist die anhaltende Diskussion über das Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit in Call-Centern. Auslöser war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 CN 1.13 v. 26. November 2014), das eine Verordnung des Landes Hessen mit weitreichenden Öffnungsregeln für rechtswidrig erklärt und strikte Grenzen gesetzt hatte. Seither machen sich die Interessenverbände der Call-Center-Branche für eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit stark…“ ver.di-Pressemitteilung vom 13.09.2015– die Unterschriftenaktion ist allerdings noch nicht online