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Tarifeinigung in der Weiterbildung: Mindestlohn steigt ab 2023 in 4 Schritten deutlich
„… „Das Tarifergebnis kann sich sehen lassen und wir gehen davon aus, dass es gelingt, den Tarifvertrag wieder für allgemeinverbindlich erklären zu lassen“, sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. (…) Die öffentlich geförderte berufliche Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern SGB II und III qualifiziert im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Arbeitssuchende in allen relevanten Feldern für den Arbeitsmarkt. Vor zehn Jahren hat ver.di für diesen Bereich zum ersten Mal einen Mindestlohntarifvertrag durchgesetzt, der dann nach den Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Dem war ein drastisches Absinken der Gehälter und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in der Branche in der Folge der Sozialstaatsreformen der Bundesregierung Mitte der 2000er Jahre vorangegangen. Mit dem allgemeinverbindlichen Mindestlohn wurde hier eine untere Haltelinie eingezogen, die die schlimmsten Auswüchse verhindert. Noch immer liegen die Gehälter allerdings zwischen 20 und 30 Prozent unter denen vergleichbarer Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes.“ ver.di-Pressemitteilung vom 11. April 2022 , siehe für Details diejenge der GEW:
- GEW: „Löhne steigen kräftig!“ – Bildungsgewerkschaft zum Abschluss der Tarifverhandlungen Mindestlohn in der Weiterbildung
„Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der Weiterbildung wird in den kommenden Jahren kräftig steigen. Das ist das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. (BBB). Die Tarifvertragsparteien wollen den Mindestlohntarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklären lassen. Damit würde dieser für alle direkt tarifgebundenen Betriebe und zudem für alle der insgesamt rund 32.000 pädagogisch Beschäftigten in der öffentlich geförderten Weiterbildung gelten. Die Tarifeinigung sieht vier Erhöhungsschritte vor: Ab dem 1. Januar 2023 um 4 Prozent, ab dem 1. Januar 2024 um weitere 4 Prozent, ab dem 1. Januar 2025 um weitere 4,25 Prozent, ab dem 1. Januar 2026 um weitere 4,5 Prozent. „Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Es sichert den Beschäftigten in Zeiten hoher Inflation die dringend notwendigen Gehaltssteigerungen und honoriert ihre hohe Leistungsbereitschaft“, betonte Daniel Merbitz, GEW-Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik, am Montag in Frankfurt a.M. mit Blick auf das Ergebnis. „Der Tarifvertrag zieht eine bundesweit einheitliche Untergrenze ein. Unternehmen, die Dumpinglöhne zahlen, dürfen auf dem Markt keine Chance haben.“ Der Tarifvertrag, der den Mindestlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung regelt, gelte seit mehr als zehn Jahren. Er habe sich als wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung und -steigerung in der Weiterbildungsbranche bewährt, sagte Merbitz: „Der garantierte Mindestverdienst für die Beschäftigten liegt weit über dem gesetzlichen Mindestlohn.“ GEW-Pressemitteilung vom 11. April 2022