Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche steigt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßen, dass das Bundeskabinett den Mindestlohn für pädagogisches Personal in der Aus- und Weiterbildung erneut für allgemeinverbindlich erklärt hat. Damit sind auch tariflose Unternehmen und deren Beschäftigte an diese Lohnuntergrenze gebunden. Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2016 in den alten Bundesländern auf 14 Euro und in den neuen Bundesländern auf 13,50 Euro pro Stunde. Ab Januar 2017 beträgt er in Ost und West einheitlich 14,60 Euro. Der Mindestlohn gilt für pädagogisches Personal, das überwiegend Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen nach den Sozialgesetzbüchern II und III aus- und weiterbildet…“ Gemeinsame Presseinformation von ver.di und der GEW vom 7. Dezember 2015 bei der GEW externer Link

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