- Automobilindustrie
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- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
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- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
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- Banken und Versicherungen
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- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
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- Transportwesen: Speditionen und Logistik
- Wachdienste und Sicherheitsgewerbe
[Lebenshilfe-Gerichtstermin am 30. November in Berlin] Betriebsräte sind wichtig – wir sind nicht nichtig!
„Der Betriebsrat der LHS Lebenshilfe in der Schule gGmbH braucht Eure Unterstützung: Am 30. November 2017 muss sich der Betriebsrat der LHS vor dem Kammergericht gegen die Nichtigkeitsklage des Arbeitgebers verteidigen. Die LHS gehört zum Lebenshilfe-Konzern und ist mit über 600 Mitarbeitern der größte freie Träger für Schulhilfe in Berlin. Nach den Betriebsratswahlen am 13. Juli 2017 beantragte der Arbeitgeber aus unhaltbaren Gründen die Feststellung der Nichtigkeit der Wahl, um danach die Zusammenarbeit mit dem neu gewählten Gremium zu verweigern. Trotz der Tatsache, dass BR und KBR bereits einen neuen Wahlvorstand eingesetzt haben, der die Neuwahlen vorbereitet, beharrt der Arbeitgeber auf dem Verfahren – um sich so möglichst lange der Mitbestimmung zu entziehen und den gewählten Betriebsrat mürbe zu machen. Die öffentliche Verhandlung beginnt um 11:45 Uhr in Raum 236 des Arbeitsgerichts Schöneberg, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin Wir laden euch herzlich ein zur Beobachtung der Verhandlung und wollen anschließend im Rahmen einer kleinen Kundgebung mit heißem Tee und Glühwein mit allen Unterstützer*innen den Ausgang des Verfahrens feiern“ Mitteilung vom 17. November 2017 von und bei Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht und neu dazu:
- Arbeitsgericht entscheidet zugunsten des Betriebsrats der LHS
„Am letzten Donnerstag verteidigte sich der Betriebsrat der Lebenshilfe in der Schule gGmbH erfolgreich gegen den Versuch des Arbeitgebers, die Betriebsratswahl vom 13. Juli 2017 annullieren zu lassen. (…) Das Arbeitsgericht entschied am Ende klar für den Betriebsrat und wies alle Anträge des Arbeitgebers ab. Zudem bemerkte der Vorsitzende Richter, dass der Arbeitgeber durch sein Verhalten gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen hätte und schon allein deshalb die Wahl nicht anfechten könne. Es ist also ein eindeutiger und wichtiger Sieg für den Betriebsrat der LHS und für alle Kolleginnen und Kollegen, die in der Schulhilfe tätig sind. Ab jetzt kann niemand mehr anzweifeln, dass der Betriebsrat rechtmäßig im Amt war und ist. Wir hoffen, dass dieser Erfolg vor Gericht auch andere Betriebsräte ermutigt und bewirken wird, dass in den Unternehmen des Lebenshilfe künftig ähnliche Versuche der Wahl- und Betriebsratsbehinderung unterbleiben…“ Brief der Betriebsräte der Lebenshilfe in der Schule veröffentlicht am 5. Dezember 2017 von Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht