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Klage gegen Mindestlohn in der Weiterbildung abgewiesen. Bildungsgewerkschaft und ver.di begrüßen LAG-Urteil
„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, das einen Antrag von zwanzig Weiterbildungsunternehmen abgewiesen hat, die den Branchenmindestlohn für pädagogisches Personal in der Weiterbildung nicht bezahlen wollten. „Der Beschluss des LAG Berlin schafft für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung Rechtssicherheit. Das ist ein guter Tag für die Beschäftigten“, sagte Ute Kittel, ver.di-Bundesvorstandsmitglied für den Bereich Bildung, Wissenschaft und Forschung. Andreas Gehrke, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands der GEW, betonte: „Damit kann dem pädagogischen Personal in der Weiterbildung mit Rückforderungen nicht mehr in die Tasche gegriffen werden.“ In der Branche arbeiten rund 20.000 Beschäftigte…“ Pressemitteilung der GEW vom 08.01.2016