Gendern mit Sonderzeichen an Schulen in Sachsen-Anhalt verboten – weitere Länder (wollen) folgen

Dossier

GEW Sachsen-Anhalt: Bildung für Vielfalt. Solidarisch gegen Rechts!In Sachsen-Anhalts Schulen darf künftig weder im Unterricht noch in offiziellen Schreiben gegendert werden. Ob die Gendersprache mit Sternchen, Unterstrich oder Doppelpunkt gebildet wird, spielt dabei keine Rolle. Das Bildungsministerium folgt damit einer Entscheidung des Rats für deutsche Rechtschreibung. Ob und in welchem Maße das Gendern geahndet wird, müssen die Lehrer selbst entscheiden…“ Meldung vom 15. August 2023 bei MDR SACHSEN-ANHALT externer Link und Proteste wie Richtigstellung sowie „NachahmerInnen“ in Hessen und nun (u.a.) Bayern:

  • Genderverbot an Hochschulen: Landesstudierendenvertretung Sachsen kritisiert falschen Fokus auf unnötige Regelungen New
    „Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) verurteilt die Aufforderung zur Unterlassung des Verwendens geschlechtergerechter Sprache mit Sonderzeichen an den Hochschulen des Freistaates Sachsen. In einem kürzlich veröffentlichten Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) werden Hochschulen aufgefordert, von Sonderzeichen in Verwaltungsdokumenten abzusehen. Auch die Lehrer*innenbildung soll sich dabei streng nach dem Amtlichen Regelwerk richten. Die KSS sieht in dieser Regelung einen unnötigen Eingriff in die Autonomie der Hochschulen und die Freiheit von Studierenden und Lehrenden, Sprache als Mittel zur Gleichstellung und Inklusion einzusetzen. „Jeder sollte selbst entscheiden, ob geschlechtergerechte Sprache genutzt wird. Vorschriften dazu sind unnötig und greifen in unsere persönliche Freiheit ein. Es gibt viele dringende Probleme an den sächsischen Hochschulen. Das Verbot von geschlechtergerechter Sprache mit Sonderzeichen gehört definitiv nicht dazu“, erklärt Paul Steinbrecher, Sprecher der KSS. (…) Die KSS fordert das Staatsministerium auf, sich den tatsächlichen Herausforderungen an den Hochschulen zu widmen, statt unnötige Verbote in der Sprache durchzusetzen…“ KSS-Pressemitteilung vom 7. Oktober 2024 externer Link
  • Verbot von Gender-Sternchen soll an Berliner Schulen „erst“ zum Schuljahresbeginn 2026 umgesetzt werden
    Das Verbot von Gender-Sternchen und anderen Sonderzeichen an Schulen soll in Berlin erst in zwei Jahren umgesetzt werden. Zum Schuljahresbeginn 2026 werde das den Lehrerinnen und Lehrern entsprechend mitgeteilt, antwortete der Senat auf eine Anfrage des Abgeordneten Alexander King (BSW). Zur konkreten Einhaltung der Regeln müsse es noch Abstimmungen geben. Hintergrund für die Regelung ist ein Beschluss der Kultusministerkoferenz (KMK). Die KMK hatte im Juli in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass Wörter mit Gender-Sternchen weiterhin nicht zur amtlichen deutschen Rechtschreibung gehören. Das sei auch im neuen amtlichen Regelwerk der Rechtschreibung so enthalten. „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“, heißt es dort. In den Schulen soll die Neufassung nach KMK-Angaben spätestens zum Schuljahr 2027/28 verbindlich umgesetzt werden. Einige Bundesländer haben aber schon entsprechende Richtlinien erlassen…“ Meldung vom 15.08.24 bei rbb24 externer Link („Verbot von Gender-Sternchen an Berliner Schulen kommt erst 2026“)
  • Notenabzug bei Gendern nun auch in  Sachsen – der Deutsche Philologenverband fordert von Kultusministern Einheitlichkeit statt Flickenteppich (egal welche?)
    • Nächstes Schuljahr: Sachsen droht bei Gendern mit Notenabzug
      Der sächsische Kultusminister kündigt an, dass Schüler*innen, die geschlechtergerechte Sprache verwenden, im nächsten Schuljahr mit schlechteren Noten bestraft werden. Die schwarz-grün-rote Landesregierung in Sachsen will künftig Schüler*innen für die Nutzung von geschlechtergerechter Sprache bestrafen: In schriftlichen Arbeiten wird die Verwendung von Genderstern, Binnen-I, Unterstrich, Doppelpunkt oder anderem nicht nur als Fehler markiert, „sondern auch in die Benotung einbezogen“, erklärte Kultusminister Christian Piwarz (CDU) kurz vor dem Ende der Sommerferien im Freistaat. Nach dem im Juli vom Rat für deutsche Rechtschreibung veröffentlichten neuen Regelwerk gehöre die Verwendung von Sonderzeichen zur Kennzeichnung der Geschlechtsidentität innerhalb eines Wortes „nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“. (…) Der Kampf der Landesregierung gegen das Gendern war bereits in der Vergangenheit scharf kritisiert worden. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) befürchtete bereits 2021 als Folge des Genderverbots an Schulen eine Abwanderung von Personal (queer.de berichtete). Auch Sprachwissenschaftler*innen kritisierten das sächsische Verbot…“ Meldung vom 1.8.2024 bei queer.de externer Link

    • Was gilt wo? Philologen verlangen von der KMK einheitliche Gender-Regeln
      Angesichts des offiziellen Inkrafttretens der Anpassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung und der diesbezüglichen Zustimmung der Kultusministerkonferenz (News4teachers berichtete externer Link) mahnt der Deutsche Philologenverband (DPhV) die Kultusministerinnen und Kultusmnister zur Einheitlichkeit im Umgang mit den Regeln der deutschen Rechtschreibung in der Schule. Erst gestern hatte Sachsen angekündigt, es künftig als Fehler werten zu wollen, wenn Schülerinnen und Schüler mit Sonderzeichen gendern. (…)
      Neu im Regelwerk ist auch ein Abschnitt zu Sonderzeichen in Wörtern, wie sie von Befürworterinnen und Befürwortern einer geschlechtersensiblen Sprache genutzt werden. «Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie», heißt es. Der Rat betont in seinen Erläuterungen allerdings, dass die Schule zwar der Ort der Vermittlung der orthografischen Normen sei. Vorgaben für die schulische Bewertung seien aber nicht die Aufgaben des Rates. Derzeit handhaben die Bundesländer den Umgang mit Sonderzeichen mit Geschlechterbezug sehr unterschiedlich. Uniongsgeführte Bundesländer haben zuletzt Genderverbote in Schulen mit viel politischem Getöse durchgesetzt. Entstanden ist (mal wieder) ein Flickenteppich: In Schleswig-Holstein oder Hessen sind Abzüge bei der Notengebung beim Verwenden von Sonderzeichen im Wortinneren als Ausdruck geschlechtergerechter Schreibung laut Philologenverband möglich. In Bayern und Rheinland-Pfalz seien Sonderzeichen zwar nicht erwünscht, hätten aber in der Praxis der Notengebung keine Konsequenzen. Das Bildungsministerium in Bremen befürworte dagegen die Möglichkeit des Einsatzes des Doppelpunktes im Wortinneren als Ausdruck geschlechtergerechter Schreibung. Bei anderen Bundesländern sei eine klare Positionierung nur schwer erkennbar
      …“ Agenturmeldung vom 1. August 2024 bei News4teacher externer Link

  • Genderverbote für Lehrmittel: Bayerns Kultusminister Anna Stolz setzt nun sogar Paarformen („Schülerinnen und Schüler“) auf den Index
    Der Kulturkampf geht weiter: Die bayerische Staatsregierung bereitet eine Ausweitung ihrer Genderverbote an Schulen und Hochschulen vor. Nun sollen auch Lehrmittel bereinigt werden – dies sieht eine Neufassung der Zulassungsverordnung vor, an der das Kultusministerium arbeitet. Sogar Paarformen wie „Schülerinnen und Schüler“ kommen damit auf den Index. Die GEW hält das für abstrus.  (…) Das von der Freie-Wähler-Politikerin Anna Stolz geführte Kultusministerium wolle die sogenannte Zulassungsverordnung ändern und hier „sprachliche Vorgaben“ (so der Originalton in den Unterlagen zur Verbändeanhörung) machen: „Lernmittel …werden…nur zugelassen, wenn sie… keine mehrgeschlechtlichen Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, … enthalten sowie übertriebene Paarformbildung vermeiden“, heißt es im Wortlaut. Ziel sei, so die Begründung, „eine einheitliche…Schreibweise an Schulen.“
    Pikant: Paarformen („Schülerinnen und Schüler“) werden selbst vom Rat der Deutschen Rechtschreibung verwendet, auf den sich die bayerische Landesregierung bei ihren Genderverboten beruft. Der Rat hatte unlängst noch bekräftigt, dass Wortbinnenzeichen wie der Genderstern „nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“ gehören. Gleichzeitig hat er seine Auffassung bekräftigt, dass man alle Menschen mit geschlechtergerechter Sprache ansprechen soll.
    Zu den Plänen der Staatsreigerung sagt Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern: „Dies wäre ein eindeutiger gesellschaftlicher, emanzipatorischer und menschenrechtlicher Rückschritt. Das hier fortgeführte und ausgeweitete Genderverbot soll offenbar allein den regierenden Verbotsparteien CSU und FW dienen, als durchsichtiges rechtspopulistisch ausgerichtetes wahltaktisches Manöver.“ Die GEW Bayern und der DGB Bayern lehnten in der Anhörung des Ministeriums diese Änderung der Zulassungsverordnung ab und forderten, die geplante Ausweitung des Genderverbots zu unterlassen…“ Beitrag vom 14. Juli 2024 in News4teachers externer Link – siehe Hintergründe hier unten:
  • CSU/FW-Staatsregierung Bayern bereitet Ausweitung vor: Genderverbote aufheben! Keine Ausweitung auf Lernmittel an Schulen und auf Schulbuchverlage!  
    Zulassungsverordnung für Lehrmittel an Schulen soll weitere Verbote festschreiben. GEW Bayern fordert: Schluss mit diesen Sprachverboten!
    Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern.“ Das garantiert uns die Bayerische Verfassung. Sie legt auch fest: „Vorzensur ist verboten.“ Genau das aber scheint die Staatsregierung vorzuhaben: Das Kultusministerium will in der Folge des Genderverbots von CSU und FW nun auch den Schulbuchverlagen verbieten, Gendersterne u. ä. in Schulbüchern und allen anderen Lehrmaterialien zu verwenden. Dass es hier nicht nur um die bloß formale Beachtung von Rechtschreibregeln geht, sondern um das Äußern von inhaltlichen Standpunkten, sprich Meinung, ist offensichtlich, so die GEW Bayern, die Bildungsgewerkschaft im DGB. Das Ministerium will die sogenannte Zulassungsverordnung ändern und hier „sprachliche Vorgaben“ (so der Originalton in den Unterlagen zur Verbändeanhörung) machen: „Lernmittel …werden…nur zugelassen, wenn sie… keine mehrgeschlechtlichen Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, … enthalten sowie übertriebene Paarformbildung vermeiden.“ Ziel sei, so die Begründung, „eine einheitliche…Schreibweise an Schulen.“ Dazu sagte Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern, heute in Nürnberg: „Dies wäre ein eindeutiger gesellschaftlicher, emanzipatorischer und menschenrechtlicher Rückschritt. Das hier fortgeführte und ausgeweitete Genderverbot soll offenbar allein den regierenden Verbotsparteien CSU und FW dienen, als durchsichtiges rechtspopulistisch ausgerichtetes wahltaktisches Manöver.“ Die GEW Bayern und der DGB Bayern lehnten in der Anhörung des Ministeriums diese Änderung der Zulassungsverordnung ab und forderten, eine Ausweitung des Genderverbots zu unterlassen. (…) Zudem nimmt die GEW an: Mit dem Genderverbot für Lehrmittel wird ein eindeutiges Signal an die bayerischen Lehrkräfte gesendet: Benutze nichts, was nicht dem bayerischen Genderverbot entspricht! Daher ist zu befürchten, dass dadurch gutes und sinnvolles Unterrichtsmaterial, beispielsweise von „Schule ohne Rassismus“, von der Bundeszentrale für politische Bildung oder von anderen Organisationen, die in ihrem Material gendersensible Schreibweisen benutzen, nicht mehr zum Einsatz kommt.“ Pressemitteilung vom 08.07.2024 der GEW Bayern externer Link („Genderverbote aufheben! Keine Ausweitung auf Lernmittel an Schulen“)
  • „Genderverbot“ in Bayern: Bildungsgewerkschaft GEW empfiehlt den Beamt*innen zu remonstrieren und stellt Vorlage bereit
    Nachdem der Freistaat Bayern seine Beamt*innen angewiesen hat, Schreibweisen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt zu unterlassen, die die Diversität der Gesellschaft besser abbilden, empfiehlt die GEW den staatlichen Beamt*innen zu remonstrieren.
    Die GEW Bayern positioniert sich klar gegen eine Politik der Verbote, Einschüchterung und Diskriminierung. Dazu die Landesvorsitzende Martina Borgendale: „Wir leben in einer diversen Welt, in der es Beschäftigten des Staates erlaubt sein muss, in ihrer Sprache und ihrem Schriftwesen diese Diversität abzubilden. Beamt*innen, die unsere Ansicht teilen, können ein deutliches Zeichen setzen, indem sie remonstrieren. Dieser Schritt ist nötig, weil die bayerische Regierung seit März dieses Jahres von den Beschäftigten im öffentlichen Dienst verlangt, dass sie zu einer Schreibweise zurückkehren, die die Binarität der Gesellschaft suggeriert, die es nicht gibt. Damit steht die Erfüllung des Bildungsauftrages auf dem Spiel.“
    Aus diesem Grund hat die Bildungsgewerkschaft neben der Beantwortung von häufig auftretenden Fragen zum „Genderverbot“ im Rahmen von zur Verfügung gestellten FAQs (Link siehe unten) nun auch eine Vorlage zur Remonstration erstellt und ihren betroffenen Mitgliedern zugeschickt. Dort heißt es unter anderem: „Gegen die per KMS verfügte Weisung vom 19. März 2024 keine verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren, insbesondere mit Genderstern, mit Binnen-I, mit Unterstrich und mit Doppelpunkt zu verwenden, remonstriere ich ausdrücklich.“
    Das Remonstrationsrecht bzw. die Remonstrationspflicht ergibt sich aus § 36 BeamtStG (Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern). Dort heißt es unter anderem: „Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen.“…“ Pressemitteilung vom 03.06.2024 der GEW Bayern externer Link samt Vorlage zur Remonstration und weiterer Infos
  • Cooler Move gegen das Gender-Verbot in Hessen: SchülerInnen machen beim Abitur mit Absicht Gender-„Rechtschreibfehler“
    Manche Abiturienten in Hessen machen womöglich absichtlich einige Rechtschreibfehler. Sie wollen beim Gendern ein Statement zu setzen. Das vermutet zumindest die hessische Landesschulsprecherin. Die Schonfrist für Schülerinnen und Schüler sei laut dem Kultusministerium allerdings abgelaufen. (…) Das CDU-geführte Kultusministerium in Wiesbaden teilte der dpa mit, ihm seien entsprechende Protestankündigungen von Abiturienten nicht bekannt. In den vergangenen zwei Prüfungsjahren hatte das Ministerium wegen Corona-Schulausfällen vermutet, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler die Positionierung des Rates für deutsche Rechtschreibung von 2021 kennen konnten – daher die damalige Milde bei Korrekturen. Doch jetzt sei wieder „das Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung bei der Korrektur und Bewertung der schriftlichen Prüfungen anzuwenden“. Auch bei den Abschlüssen an Haupt- und Realschulen. Landesschulsprecherin Terhorst kritisierte, die Schulen seien über diese Neuregelung drei Tage vor den Osterferien informiert worden. Ebenfalls nur drei Tage danach begann bereits das Abitur…“ Meldung vom 25.04.2024 in RND externer Link („Gender-Verbot in Hessen: Schüler machen beim Abitur mit Absicht Gender-Rechtschreibfehler“)
  • [Sowas kommt von sowas in Bayern] Gymnasium verbietet queere AG: Im Freistaat Bayern beklagen vor allem queere Jugendliche Diskriminierung
    „… Das Simon-Marius-Gymnasium im 16.000 Einwohner*innen zählenden Gunzenhausen hat laut einem Bericht der „Nürnberger Nachrichten“ (…) bereits vergangenes Jahr die OSQAR-AG, eine queere Arbeitsgruppe an Schulen, verboten. Zu den Gründen äußerte sich die Schulleiterin nur schmallippig. Die AG war demnach zu Beginn des Schuljahres 2021/22 gegründet und dann im Juni 2023 verboten worden. „Die Menschen, die die AG verboten haben, verstehen nicht, was sie für uns bedeutet hat“, zitierten die „Nürnberger Nachrichten“ eine Ex-Schülerin. Eine andere Schülerin erklärte, als Begründung für das Verbot habe die Schule erklärt: „Die Schule bildet keinen institutionellen Rahmen für so eine AG“. (…) In der AG, die sich einmal die Woche traf, sprachen Schüler*innen über queere Themen, färbten T-Shirts in Regenbogenfarben oder besuchten eine Ausstellung zu queerem Leben im NS-Dokuzentrum München. Das Verbot scheint im bayerischen Trend zu liegen, denn aus dem Bundesland kamen zuletzt immer mehr Meldungen, dass die Queerfeindlichkeit zunimmt: So teilte die Regierung letztes Jahr mit, dass sich die queerfeindlichen Übergriffe binnen einen Jahres mehr als verdreifacht hätten (…). Laut einer im Dezember veröffentlichten Umfrage erlebten 19 von 20 jungen queeren Menschen Diskriminierung. (…) Die Staatsregierung tut dabei wenig für LGBTI-Rechte: So ist Bayern das einzige der 16 deutschen Bundesländer, das noch keinen Aktionsplan gegen Queerfeindlichkeit aufgelegt hat. Zuletzt zog die Landesregierung von CSU und Freien Wählern die Daumenschrauben mit einem Verbot geschlechtergerechter Sprache noch an…“ Meldung vom 19. April 2024 bei Queer.de externer Link
  • Obacht Gender-Polizei! Lehrkräfte und die GEW in Bayern wenden sich gegen das Verbot gendergerechter Sprache in Zeiten des Rechtsrucks
    • Petition: Stoppt das Genderverbot! Für eine offene und bunte Gesellschaft!
      Wir fordern die sofortige Rücknahme des Verbots gendergerechter Sprache an Schulen, Hochschulen und Behörden in Bayern. Mit diesem Verbot greift die CSU populistisches Gedankengut der AfD auf und übersieht eine bunte und offene Gesellschaft, die ihre Pluralität und Diversität auch in einer geschlechtergerechten Sprache gespiegelt haben möchte. Denn: Sprache schafft Realität.
      Wir als Lehrkräfte werden mit diesem Verbot gezwungen, die Gleichbehandlung unserer Schüler*innen zu missachten und unseren Erziehungsauftrag zu ignorieren. Das ist nicht nur unfair – das ist im höchsten Maße fahrlässig und zwingt viele Lehrkräfte dazu, gegen ihr Menschenbild zu agieren.
      Es wäre wünschenswert, wenn die bayerische Landesregierung ihren Aktionismus auf die Lösung der akuten und realen Problematiken im Bildungssystem legen würde, anstatt auf Diskriminierung, Verbote und Bevormundung zu setzen. Der Personalmangel ist nur einer von vielen gravierenden Missständen. Es ist zu bezweifeln, dass ein solches Verbot im Jahr 2024 zur Attraktivität des Lehrberufes beiträgt
      …“ Petition bei campact von „Lehrkräfte gegen das Genderverbot“ externer Link an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) und die bayerische Landesregierung mit über 20,000 Unterschriften
    • Obacht Gender-Polizei! Verbot gendersensibler Sprache an bayerischen Schulen
      Auf dem Kreuzzug der bayerischen Staatsregierung gegen angeblich „ideologiegetriebene“ Sprache, soll im Schriftverkehr künftig auf eine populistische Verbotspolitik. Konkret im Visier stehen das Gendersternchen, das große Binnen-I, Doppelpunkt und Gendergap. Für Beamt*innen besteht bei wiederholter Verwendung von unerwünschter Gender-Sprache potenziell disziplinarrechtliche Konsequenzen.
      Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Augsburg positioniert sich klar für geschlechtergerechte Sprache. Ferner setzt sie sich dafür ein, dass ihre Mitglieder nicht durch aus dem Ärmel geschüttelte Gender-Verbote bevormundet werden. Die populistische Verbotspolitik der bayerischen Staatsregierung anstatt sich um tatsächliche Probleme an bayerischen Schulen zu kümmern, grenzt an puren Hohn!
      Lehrkräfte im Visier: Gender-Verbot als Gefahr in Zeiten des Rechtsrucks
      Das Klima für Lehrkräfte ist mit dem Erstarken der AfD in den vergangenen Jahren merkbar rauer geworden. Besonders hervorzuheben sind hier die „Meldeplattformen“ für AfD-kritische Lehrkräfte. Solche Plattformen wurden zurecht kritisiert und verboten. Der Druck, unter den solche Taktiken Lehrkräfte setzen, würde auch eine Bildung für Demokratie im Sinne des Grundgesetzes erschweren. Mit dieser Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung reicht der Freistaat Bayern rechtspopulistischen und rechtsextremen Denunziant*innen ein zuverlässiges Mittel, um progressive Lehrkräfte einzuschüchtern bis hin zu einer Verdrängung aus dem Lehrer*innenberuf. Weniger als mitgemeint:
      Gender-Verbot versucht queere Menschen unsichtbar zu machen
      Was die verbotenen Formen von geschlechtergerechter Sprache gemeinsam haben, ist der Versuch durch die Schreibweise mit einem Binnenzeichen auch Menschen, die weder Mann noch Frau sind, ansprechen zu wollen. Damit greifen diese Formulierungen die gesellschaftliche Realität, dass sich Menschen sich dem männlichen und weiblichen Geschlecht nicht zugehörig fühlen, auf. Diese wird im deutschen Recht bereits durch die Geschlechter-Kategorie „divers“ abgebildet. Wenn die bayerische Staatsregierung also versucht mit einem Verbot das Rad der Zeit zurückzudrehen, ist das ein offener Versuch diverse Personen sprachlich unsichtbar zu machen
      …“ Meldung der GEW Augsburg vom 04.04.2024 externer Link bei der GEW Bayern – siehe auch:
    • Gegen Denk- und Sprachverbote – Bildung muss frei bleiben
      Der stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Bayern, Florian Kohl mit einem Kommentar zum „Genderverbot“ in allen bayerischen staatlichen Behörden, und damit auch in Schulen und Hochschulen. (…)
      Es hat schon seinen Grund, dass vor allem die CSU das „Genderverbot“ so laut und deutlich präsentiert und medial aufbläst. Es ist mehr als nur ein Sprach- und Schreibverbot. In einem von der AfD erschaffenen „Kulturkampf“ ergreift sie Partei und führt einen harten Schlag gegen eine menschenfreundliche und humane Community aus, die angeblich die Freiheiten aller bedroht. Dabei bleibt die CSU ihrer Rhetorik treu: Man kämpfe eben gegen alles, was dem einfachen Mann (!) vorschreiben wolle, was man zu essen, zu trinken, zu konsumieren und wie man zu sprechen habe. Und sorgt mit einem autoritären Verbot ohne vorherige Absprache mit den betroffenen Ministerien genau für das Gegenteil: Deutschland lacht über die Verbotspartei CSU. Wer applaudiert? Die AfD, die ebenfalls gegen „linksgrüne Sprach- und Sprechvorgaben“ ist – die es freilich nie gab. Billigen Stimmenfang im rechten Lager könnte man das nennen, populistische Ablenkungsmanöver von den wahren Problemen – die CSU hat sich mit ihrer Entscheidung, ohne Not in den vermeintlichen „Kulturkampf“ einzusteigen, aber auch für eine politisch ultrarechte Seite entschieden.
      Menschen verwenden das Wortbinnenzeichen in ihrer Sprache, um eine weltanschauliche Haltung auszudrücken, die ungerechte und ausgrenzende Strukturen überwinden und alle Menschen sichtbar machen will. Die Welt ist nicht binär und die Vorstellung von „Männlein und Weiblein“ auch wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Dank der gesellschaftlichen Entwicklung ist schwul, lesbisch, bisexuell, trans, inter oder queer zu sein kein Tabu mehr – und das ist im Sinne einer demokratischen, offenen und freien Gesellschaft auch gut so.
      Und dennoch: Wir sind weit von der Gleichberechtigung aller Menschen in unserer Gesellschaft entfernt, und das fängt schon bei der klassischen Dichotomie Mann und Frau an. Vorurteile, Bedrohung, Diskriminierung und Gewalt begleiten queere Menschen nach wie vor in ihrem Alltag. Es ist gut und wichtig, dass sich Menschen, allen voran Betroffene, Gedanken darüber machen, wie Diskriminierung bekämpft werden kann, damit niemand in unserer Gesellschaft Angst haben muss, weil er*sie nicht einer vermeintlich mehrheitlichen Norm entspricht. Und es ist gut und wichtig, wenn auch dafür gestritten wird, dass diese Haltung selbstverständliche Grundlage unseres Zusammenlebens wird. Dazu gehört natürlich auch das Denken über Sprache und das Sichtbarmachen von Denkmustern und -strukturen, die erst durch den Sprachgebrauch entstehen. Gerade an Schulen und Hochschulen müssen diese Diskussionen und Debatten in angstfreien Räumen möglich sein.
      Sprache erzeugt Bilder. Mit ihrem „Genderverbot“ hat die bayerische Staatsregierung nicht nur einen bestimmten Sprachgebrauch verboten, sondern auch Bilder in den Köpfen der Menschen – und bewegt sich dabei in unheilvoller Tradition
      …“ Kommentar von von Florian Kohl vom 27.03.2024 bei der GEW Bayern externer Link
  • Verdrehte Fakten in den Begründungen für Hessens Gender-Verbote. Geschlechtergerechte Sprache soll verboten werden
    Wir, das Bündnis “Vielfalt für ein starkes Hessen”, mit 29 queeren Organisationen, und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), sind irritiert von den aktuellen Entwicklungen in Hessen. Aufgrund des Gender-Verbots für Schüler*innen hat das Bündnis letzte Woche erneut ein Gesprächsangebot an die Hessische Landesregierung gestellt. Einen Tag später legte sie weiter nach. Nun wird auch den Minister*innen das Gendern mit Sonderzeichen verboten. Eine Ankündigung auf CDU-Kanälen verweist auf die BILD-Zeitung und spricht herablassend von einem “Irrsinn von Genderstern”. Diese Art der Sprache erinnert uns sehr stark an das antifeministische und bei der rechtsextremen AfD beliebte Narrativ des sogenannten Genderwahns (…) Während eine Übernahme von solchen antifeministischen und antiqueeren Narrativen durch konservative Parteien nicht neu ist, sind wir irritiert davon, dass die SPD dies ebenfalls mitträgt. Insbesondere, nachdem sie der queeren Community im Wahl-O-Mat Hessen vor der Wahl die gegenteilige Position versprach. Dabei werden im öffentlichen Diskurs außerdem viele Fakten verdreht oder weggelassen, was zu Irrtümern führt. Diese möchten wir hier gerne klarstellen…“ Stellungnahme vom 02. April 2024 bei der GEW Hessen externer Link von Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Bündnis “Vielfalt für ein starkes Hessen” mit Informationen und Möglichkeiten zum Engagement
  • Aufruf zum „Anschwärzen“? Söder rät bei Gendersternchen in Elternbriefen, die Schulleitung oder gar das Kultusministerium einzuschalten…
    Sollen Eltern sich beschweren, wenn sie trotz des bayerischen Verbots einen Schulbrief mit Genderstern erhalten? Ministerpräsident Söder rät, die Schulleitung oder gar das Kultusministerium einzuschalten. Lehrer sind teils gelassen, teils empört.
    Vor einer Woche hat die bayerische Staatsregierung ein Genderverbot ab dem 1. April beschlossen – für den dienstlichen Schriftverkehr in Verwaltung, Schulen und Hochschulen. Für Lehrkräfte, die zum Beispiel in Elternbriefen trotzdem weiter ein Gendersternchen verwenden, soll es bald „dienstrechtliche Konsequenzen geben“. Im „Bild-Talk“ hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kürzlich erklärt, an wen sich Eltern künftig mit entsprechenden Beschwerden richten sollen. Es gebe „unterschiedliche Möglichkeiten“, sagte Söder auf die Frage, wo sich Eltern beschweren könnten, wenn sie „einen Brief bekommen aus einer Schule und dann doch ein Lehrer gendert“. Der Ministerpräsident führte aus: „In der Schule, beim Schulleiter, beim Klassenleiter selbst oder auch beim Schulforum. Und wenn gar nichts geht, dann einfach eine E-Mail ans Kultusministerium schreiben, die sind rund um die Uhr im Einsatz und regeln die Probleme.“
    Fleischmann: „Jetzt reicht es dann langsam“
    Simone Fleischmann, Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), reagiert empört auf Söders Aussagen im „Bild-Talk“. Jetzt reiche es dann irgendwann, sagt Fleischmann auf BR24-Anfrage. „Wenn wir jetzt auch noch anfangen, dass Eltern bestimmte Lehrkräfte wegen Formulierungen in Elternbriefen beim Kultusministerium melden – wo kommen wir denn da hin?“ Von vielen Lehrerinnen und Lehrern erhalte sie ähnliche Rückmeldungen, sagt Fleischmann. „Die sagen zu mir: Jetzt sollen wir aufhören, so zu reden und zu schreiben, wie viele jüngere Menschen es gerade tun. Per Dienstanweisung. Das hat mit der Realität an den Schulen nichts zu tun.“…“ Beitrag von Maximilian Heim und Petr Jerabek vom 26.3.2024 in BR24 externer Link („Ärger über Söders Gender-Aussage: Aufruf zum „Anschwärzen“?“), siehe auch:

      • Söder fordert Eltern via „Bild“ auf, gendernde Lehrkräfte dem Kultusministerium zu melden – GEW: „Massiv abstoßend“
        „… Fleischmann hatte kürzlich angesichts zunehmender Gewalt an Schulen einmal mehr klargestellt, dass Kinder „am Modell lernen“, sich dementsprechend eine Verrohung von Sprache und gesellschaftlicher wie politischer Diskurskultur negativ auf Schulen auswirkt. „Jetzt erleben Kinder und Jugendliche also das Modell Denunziantentum, das Eltern nach Söders Vorstellungen anwenden sollen. Einen solchen ‚Lernerfolg‘ kann niemand wollen“, so heißt es auf der Homepage des BLLV externer Link.
        Fleischmann: „Wenn wir jetzt auch noch anfangen, dass Eltern bestimmte Lehrkräfte wegen Formulierungen in Elternbriefen beim Kultusministerium melden – wo kommen wir denn da hin? Ganz sicher nicht zu einer Kultur des Miteinander und gegenseitigen Vertrauens, das die Bildungsforschung immer wieder als unerlässlich für gelingende Bildung identifiziert.“ An den Schulen vor Ort herrsche ohnehin nur noch Kopfschütteln über das, was da von oben diktiert wird, speziell bei jüngeren Kolleginnen und Kollegen, berichtet die BLLV-Präsidentin: „Die sagen zu mir: Jetzt sollen wir aufhören, so zu reden und zu schreiben, wie viele jüngere Menschen es gerade tun. Per Dienstanweisung. Das hat mit der Realität an den Schulen nichts zu tun.“
        Auch die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Martina Borgendale, zeigt sich verärgert. Abgesehen davon, dass der Ministerpräsident „hier mit Kanonen auf Spatzen schießt, finden wir diesen Aufruf zur Denunziation total daneben“, sagt sie dem Bayerischen Rundfunk. Dies sei auch „extrem unklug“, wenn man neue Lehrkräfte und Lehramtsstudierende gewinnen müsse. „Studierende finden das Gendern oft wichtig in einer offenen Gesellschaft und fordern auch am Arbeitsplatz persönliche Freiheiten ein.“ Wenn der Ministerpräsident nun dazu aufrufe, nicht konforme Lehrkräfte anzuschwärzen, „wirkt das massiv abstoßend“. Borgendale verweist darauf, dass sich im Unterricht durch das Verbot nichts ändere. „Dort musste schon zuvor den Regeln der deutschen Rechtschreibung gefolgt werden.“ Insofern wirke „Söders Jagd“ auf Gendersternchen in Elternbriefen vor allem populistisch und bemühe ein Randthema, das die AfD stark thematisiere…“ Beitrag vom 27. März 2024 bei News4teachers externer Link
      • Siehe einige weitere Stellungnahmen zum Thema bei BLLV externer Link
      • und „Bayern verbietet Gendern in Schulunterricht und Behördenschreiben“ hier weiter unten
  • Deutscher Lehrerverband zu gendersensibler Sprache
    Der Deutsche Lehrerverband fordert die Verwendung einer respektvollen Sprache, die gleichzeitig gendersensibel ist. Dazu gehören Formulierungen wie „Lehrkräfte“, „Kinder und Jugendliche“, „Heranwachsende“, „Schülerinnen und Schüler“, „Mitglieder der Schulleitung“ und „Sekretariatsteam“. Wir verwenden keine Gendersternchen, Gendergaps oder Binnen-I. Dies ist eine Frage der korrekten Orthografie und Grammatik. Außerdem basiert die vermeintliche Notwendigkeit solcher Sonderzeichen auf einer binären Sichtweise der Menschen, auch in Fällen, in denen das Geschlecht keine Rolle spielt. Als Lehrkräfte orientieren wir uns dabei am Beschluss des Rates für deutsche Rechtschreibung. Dieser ist die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und gibt das amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus. (…) Es geht um respektvolle Formulierungen, die gleichzeitig gendersensibel sind, ohne dies explizit zu kennzeichnen. Das Gendersternchen kann schließlich auch als ausgrenzend verstanden werden.“ Pressemitteilung vom 25.3.2034 beim Deutschen Lehrerverband externer Link
  • [Hessen] „Weder fair noch praxistauglich, juristisch angreifbar“: Kultusministerium plant Gender-Verbot für Abschlussprüfungen 
    Die GEW Hessen spricht sich gegen das vom Kultusministerium angekündigte „Gender-Verbot“ für die anstehenden zentralen Abschlussprüfungen für den Haupt- und Realschulabschluss sowie das Abitur aus. Neben den grundsätzlichen Argumenten gegen ein solches Sprachverbot weist sie auf erhebliche schulpraktische und rechtliche Probleme hin, die angesichts der Vorgehensweise drohen. Aktuellen Presseberichten zufolge plant das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, dass die Verwendung von Sonderzeichen bei den ab April anstehenden Abiturprüfungen als notenrelevanter Fehler gewertet werden muss. (…) Zudem wies er auf Umsetzungsprobleme hin: „Wie sollen Lehrkräfte jetzt noch ihren Schüler:innen die neuen Regelungen vermitteln?“ Zudem sei bislang keineswegs eindeutig geklärt, welche möglichen Schreibweisen als zulässig gelten sollen und welche nicht. Die GEW befürchtet daher Rechtsunsicherheit, weil die Bewertung der Abschlussprüfungen anfechtbar wird…“ Pressemitteilung der GEW Hessen vom 21. März 2024 externer Link
  • Bayern ver­bietet Gen­dern in Schul­un­ter­richt und Behör­den­sch­reiben – das explizite Verbot richtet sich vor allem an die Lehrkräfte
    Im Dezember hatte Söder erstmals Schritte gegen Gendersprache in Bayern angekündigt, nun hat die Staatsregierung Ernst gemacht: Das Gender-Verbot an Schulen und Behörden soll „die Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenhalten“.
    In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache künftig ausdrücklich verboten. Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO). Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden. Diese Regelung sei nun aber nochmals „klarstellend ergänzt“ worden, teilte die Staatskanzlei mit. Nach der Regelung sind Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. „Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen“, hieß es weiter. Das Verbot gelte für die Verwaltung, Schulen und Hochschulen, vor allem für offizielle Schreiben, Internetseiten von Behörden und Schulen, Elternbriefe, Schulbücher, Internetseiten und auch Jahresberichte.
    Die amtliche Regelung der Rechtschreibung ist auch Grundlage des Unterrichts an den bayerischen Schulen. Daher werde das Kultusministerium die Schulen über die präzisierten Vorgaben zur Gendersprache informieren. Zudem sollen die Vorgaben für die Lernmittel angepasst werden.
    Lehrkräfte dürfen nicht gendern, Schüler dürfen neugierig sein
    Damit richtet sich das nunmehr explizite Verbot vor allem an die Lehrkräfte, betonte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU): im gesamten dienstlichen Schriftverkehr, also auch bei Schreiben an Eltern, der kompletten internen Kommunikation und im Unterricht. Das sei eine klare und konsequente Linie, „die wir mit Augenmaß verfolgen“. Besonders wichtig sei es der Staatsregierung, dass niemand benachteiligt werde, wenn er oder sie auf geschlechtersensible Sprache verzichte. Der Bayerische Lehrerverband erklärte, er begrüße die Gendervorgaben weitestgehend, hätte sich aber mehr Selbstbestimmung und entsprechende Freiheiten für die Schulen vor Ort gewünscht. Immerhin seien „die befürchteten weitergehenden Verbote ausgeblieben“, sagte Verbandspräsidentin Simone Fleischmann. (…)
    Halten sich Lehrkräfte nicht an die Vorgaben, drohten ihnen als Landesbeamte dienstrechtliche Konsequenzen, so Herrmann. Kommunale Behörden müssen sich dagegen praktisch nicht an die neuen Vorgaben halten, räumte Herrmann ein. Er gehe aber von einer Signalwirkung aus, wenn der Freistaat hier derart vorangehe. Welche Konsequenzen etwa Lehrern drohen, wenn sie sich nicht an die Regelungen halten, erklärte er nicht…“ Beitrag vom 19.03.2024 bei LTO.de externer Link („Bayern ver­bietet Gen­dern in Schul­un­ter­richt und Behör­den­sch­reiben“) – die GEW Bayern hat sich bereits zuvor geäußert (siehe weitere Stellungnahmen hier weiter unten, bei Söders Ankündigung):

    • Offener Brief an den Bayerischen Landtag: Geschlechtergerechtigkeit und queere Sichtbarkeit stärken statt diskriminierendes Genderverbot
      Ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, queeren Verbänden, hochschulpolitischen Akteur*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen wendet sich in einem offenen Brief an den Bayerischen Landtag, um gegen das von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte Genderverbot in Bayern zu protestieren. (…) Der DGB Bayern, die DGB-Jugend Bayern, die EVG Bayern, die GEW Bayern und der LSVD Bayern initiierten nun einen offenen Brief an die Fraktionsvorsitzenden im Bayerischen Landtag, der von weiteren 53 Organisationen unterstützt wird. Das Bündnis fordert die Abgeordneten auf, das von der Staatsregierung angekündigte Vorhaben eines Genderverbots zu verhindern und sich stattdessen für Geschlechtergerechtigkeit, Akzeptanz und Repräsentanz queerer Menschen mit ihren vielfältigen Lebensrealitäten einzusetzen…“ Meldung vom 07.02.2024 der GEW Bayern externer Link zum Offenen Brief externer Link
  • Offener Brief von Lehramtsstudierenden gegen ein Gender-Verbot an Sachsen-Anhalts Schulen
    Lehramtsstudierende der MLU haben einen Offenen Brief an die Bildungsministerin Eva Feußner und Ministerpräsident Rainer Haseloff formuliert, in dem sie das Verbot zur Nutzung von Sonderzeichen im Rahmen einer geschlechtergerechten Sprache in Schulen kritisieren, welches seit Sommer 2023 in Sachsen-Anhalt per Brief der Bildungsministerin verfügt wurde. Offener Brief vom 16.02.2024 externer Link bei der Gleichstellungsbeauftragten der Uni Halle externer Link
  • Söder kündigt Gender-Verbot auch für Bayerns Schulen und Behörden an – IG Metall Bayern als erste dagegen
    • Söder kündigt Gender-Verbot für Bayerns Schulen und Behörden an
      IG Metall Bayern: "Servos Söder*in, wir gendern weiter"In seiner ersten Regierungserklärung hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder gegen das Gendern an Schulen ausgesprochen. Kritik gab es vor allem an der Ampel. An Bayerns Schulen und in Behörden soll zukünftig das Gendern verboten werden. „Für Bayern kann ich sagen: Mit uns wird es kein verpflichtendes Gendern geben. Im Gegenteil: Wir werden das Gendern in Schule und Verwaltung sogar untersagen“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in seiner ersten Regierungserklärung…“ Agenturmeldung am 5. Dezember 2023 in der Zeit online externer Link
    • Söder verteidigt geplantes Genderverbot gegen laute Kritik
      Verbände werfen Bayerns Ministerpräsidenten Spaltung vor. Auch aus der Kulturszene gibt es kritische Töne. Die Umsetzung bleibt fraglich…“ Meldung vom 7. Dezember 2023 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • Gender-Wirrwarr in Bayern: Liebe Söderinnen und Söder…
      Nicht nur das Gendern ist umstritten – sondern offensichtlich auch, was damit gemeint ist. Was bleibt an bayerischen Schulen erlaubt?…“ Beitrag von Claudia Wangerin vom 08. Dezember 2023 in Telepolis externer Link
    • Söders Gender-Verbot: Viel Wirbel und offene Fragen
      Bisher betonte Ministerpräsident Söder, jeder könne in Bayern reden, wie er wolle. Jetzt will er das Gendern in Schulen und Verwaltung verbieten. Welche Pläne gibt es? Drohen Sanktionen? Wie reagieren Lehrerverbände?
      Es waren keine 20 Sekunden der 76-minütigen Regierungserklärung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) externer Link – die Wirkung aber war groß: Im Landtagsplenum gab es für die Ankündigung eines Gender-Verbots begeisterten Beifall der Abgeordneten von CSU, Freien Wählern und AfD, kurz darauf verschickten mehrere Medien die Nachricht als „Eilmeldung“. Doch was bedeutet Söders Ankündigung konkret? Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es? Kann es in Bayern künftig Strafen fürs Gendern geben? Was sagen Lehrer- und Elternvertreter dazu? Und was bedeutet Gendern eigentlich? Die wichtigsten Fragen und Antworten. (…) Nähere Angaben machte Söder in seiner Rede nicht. Auch aus der Staatskanzlei ist nicht mehr zu erfahren. Auf die BR24-Anfrage, wann das Verbot konkret kommen soll, wie es aussehen könnte und welche Sanktionen denkbar wären, teilte ein Sprecher lediglich mit: „Gestern in der Regierungserklärung ist alles gesagt worden, Details werden nun erarbeitet.“ Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte wenig später, gerade an Schulen und in der Verwaltung sei es wichtig, eine verständliche Sprache zu pflegen – „und nicht das Erlernen unserer Muttersprache unnötig zu erschweren“. Mit dem Gender-Verbot halte sich der Freistaat „konsequent an die klare Empfehlung des Rates für deutsche Rechtschreibung, so wie es andere Länder auch schon tun, zum Beispiel Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein“. In der Tat: In einigen Bundesländern gelten bereits Verbote oder es gibt entsprechende Bestrebungen. (…) Die bayerische Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) reagierte zurückhaltend auf Söders Vorstoß. „Wir haben an den Schulen bereits einen klaren Leitfaden zur sprachlichen Repräsentanz der Geschlechter“, teilte Stolz auf BR-Anfrage mit. Das Ministerium werde jetzt prüfen, ob es Änderungsbedarf gebe. „Eines ist mir ganz wichtig: Wir wollen und werden gute und verlässliche Regelungen für alle Beteiligten finden.“ Dagegen versicherte der für die Hochschulen zuständige Wissenschafts- und Kunstminister Markus Blume (CSU), in seinem Bereich werde das Verbot „selbstverständlich“ umgesetzt. Konkreter wurde er allerdings nicht…“ Beitrag von Petr Jerabek vom 06.12.2023 im BR externer Link
    • Bayern bekommt ein Gender-Verbot – ein konservativer Nachrüstungsbeschluss zur cancel culture?
      „… Gesellschaftspolitisch mag man auch fragen, was in unseren Regierenden vor sich geht. Ob das eine Art konservativer Nachrüstungsbeschluss zur vielzitierten „cancel culture“ ist, um das identitätspolitische Arsenal zu erweitern, über Bierfeste, Kreuzerlass und Trachtenkult hinaus? Oder nur sprachliche Notwehr gegen das Bürger:innenmeister:innenamt oder ungute Versuche, Tätigkeiten wie „gärtnern“ zu gendern? Bei der Gelegenheit: Ist „ärztlich“ eigentlich eine männliche Form? Man darf mit dem bayerischen Ministerpräsidenten natürlich auch politisch strategisch fragen: „Haben wir keine anderen Probleme in Deutschland?“, eine Frage aus der gleichen Regierungserklärung. Ein paar wichtigere Probleme fielen mir durchaus ein.“ Kommentar von Joseph Kuhn vom 6. Dezember 2023 in Scienceblogs externer Link
    • Bei der GEW Bayern noch nichts gefunden, die IG Metall Bayern twitterte aber am 6. Dez. das tolle beiliegende Foto externer Link – mit unglaublichen Kritiken darunter
  • Gender-Verbot auch in Hessen: Verfassungswidrige Sprachverbote 
    • [Unterschriftensammlung von Wissenschaftler*innen in Hessen] Für eine demokratische, inklusive Wissenschaft und Gesellschaft 
      Wir, hessische Wissenschaftler*innen, Hochschulmitarbeiter*innen und Zentren der Geschlechterforschung, sind irritiert über das im Eckpunktepapier der zukünftigen hessischen Regierungskoalition notierte Vorhaben, einen allgemeinen Verzicht des „Genderns mit Sonderzeichen“ in öffentlich-rechtlichen Institutionen vorzuschreiben. Das Verbot einer inklusiven Sprache an Hochschulen stellt u.a. einen massiven Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar und wird allein aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein. Wir erwarten von den zukünftigen Koalitionspartner*innen, von derart populistischen Ansinnen Abstand zu nehmen, den Passus zu streichen und für eine rechtskonforme Politik und eine demokratische, inklusive Wissenschaft und Gesellschaft einzutreten.“ Statement vom 23. November 2023 externer Link hessischer Wissenschaftler*innen, Hochschulmitarbeiter*innen und Zentren der Geschlechterforschung für eine demokratische, inklusive Wissenschaft und Gesellschaft
    • Verfassungswidrige Sprachverbote
      In Hessen haben sich CDU und SPD für ihre Koalitionsverhandlungen auf ein Eckpunktepapier externer Link geeinigt, in dem sie auch ankündigen, festzuschreiben, „dass in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat der deutschen Sprache erfolgt“. Gemeint ist damit ein Verbot geschlechtergerechter Sprache nicht nur für Schulen, sondern auch für grundrechtsberechtigte (und ‑verpflichtete) Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Ein solches Verbot wäre offensichtlich verfassungswidrig – doch seine Ankündigung bringt politischen Profit. (…) Der „Verfassungsbruch in Permanenz“ (Elisabeth Selbert) hat eine neue Intensität erreicht, seitdem Antifeminismus und Anti-Gender von rechtspopulistischen und rechtsextremistischen Bewegungen als Brückenideologien in die gesellschaftliche Mitte genutzt werden (hier und hier). Egal, wie die persönliche Haltung zu geschlechtergerechter Sprache aussehen mag, die Diskriminierung von Frauen und geschlechtlichen Minderheiten als Politikform ist eine Gefahr für den demokratischen Rechtsstaat. Dies wird deutlich, wenn selbst eklatant verfassungswidrige Vorschläge rechtspolitisch ernsthaft diskutiert werden.
      Gleichberechtigung, Gleichstellung, Antidiskriminierung oder Geschlecht erwähnen CDU und SPD im Eckpunktepapier nicht. Die Ankündigung von Sprachverboten erfolgt unter dem Punkt „Freiheit“. Da ein flächendeckendes Verbot geschlechtergerechter Sprache keinen Freiheitsgewinn für irgendwen bedeutet, geht es hier offensichtlich um die Unterstützung von Fake News, wie sie auch dem hessischen Volksbegehren gegen „Gendersprache“ zugrunde liegen.  (…) Das geplante Sprachverbot in Hessen zielt auf eine der aktuell am stärksten von Diskriminierung und Gewalt betroffenen Minderheiten in Deutschland ab. Die Botschaft ist deutlich: Die Versagung des ihnen von der Verfassung garantierten Schutzes könnte Regierungsprogramm werden. Dieses Vorgehen trifft den Rechtsstaat im Kern. Die Absichtserklärung zum Erlass eines offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes mag primär der Abfischung des Volksbegehrens oder der Ablenkung von anderweitigen politischen Grundentscheidungen bzw. deren Unterlassen dienen, es bleibt dabei: Angekündigter Verfassungsbruch darf nicht zur politischen Normalität werden
      .“ Artikel von Ulrike Lembke vom 24. November 2023 im Verfassungsblog externer Link, siehe zuvor:
    • Neue Koalition in Hessen: Aufregung um geplantes Gender-Verbot
      CDU und SPD wollen in hessischen Schulen, Unis und Rundfunkanstalten bestimmte genderneutrale Schreibweisen verbieten. Das sorgt für gemischte Reaktionen.
      Jubel beim „Volksbegehren gegen Genderzwang“. Die zukünftige schwarz-rote Koalition in Wiesbaden habe sich des Anliegens der Bürgerinitiative und damit „dem Willen der Mehrheit der hessischen Bevölkerung“ angenommen, teilte die Initiative aus Kassel am Dienstag mit. Das Eckpunktepapier von CDU und SPD gehe in die richtige Richtung, aber von einem Gesetz sei bisher nicht die Rede. Die „Bürgerinitiative für eine Amtssprache ohne Gendern“ habe daher einen großen politischen Erfolg errungen, müsse ihr Volksbegehren aber weiter vorantreiben. Kein Punkt in dem Eckpunktepapier von CDU und SPD hat bisher so viel öffentlichen Wirbel erzeugt wie der zur gendergerechten Sprache. (…) In dem Sondierungspapier heißt es, man wolle „festschreiben“, dass staatliche und öffentlich-rechtliche Institutionen wie „Schulen, Universitäten, Rundfunk“ auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichten sollen – gemeint sind wohl Schreibweisen mit dem sogenannten Genderstern, einem Unterstrich oder dem Doppelpunkt (…) Die CDU hatte das Thema Gendern im Landtagswahlkampf als eins von mehreren „Blutdruckthemen“ angesprochen…“ Artikel von Jutta Rippegather und Hanning Voigts vom 15.11.2023 in der FR online externer Link
  • Lehrmaterialien mit Gender-Sonderzeichen bleiben in Sachsen-Anhalt erlaubt
    Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt müssen Materialien mit Gender-Sonderzeichen nicht aus dem Unterricht verbannen. Das hat das Bildungsministerium klargestellt. Das Haus von Eva Feußner reagierte damit auf Proteste gegen einen Schulleiterbrief zum Thema. (…) Vorausgegangen war am Dienstag eine Diskussion im sozialen Medium „X“ – ehemals Twitter. Ein Nutzer schrieb etwa: „Mir ist es als Politiklehrer in Sachsen-Anhalt ab sofort verboten, u.a. bestimmtes Unterrichtsmaterial der Bundeszentrale für politische Bildung zu nutzen!“ Lehrer sollten darauf hinweisen, wenn Materialien nicht Rechtschreibregeln entsprechen. Das sei nicht der Fall, sagte Ministeriumssprecher Elmer Emig. Allerdings sollten Lehrer bei der Verwendung von Lehrmaterialien mit Sonderzeichen wie Gendersternchen, Binnen-I oder Doppelpunkt darauf hinweisen, dass diese nicht den geltenden Rechtschreibregeln widersprechen. (…) Ausgangspunkt für die Debatte war ein Brief von Eva Feußner an die Schulleitungen im Land externer Link. In Vorbereitung des Schuljahres hatte die CDU-Politikerin neben anderen Aspekten wie Personalversorgung und Digitalisierung auch das Thema Gender-Sonderzeichen angesprochen und deren Verwendung untersagt. (…) Das Bildungsministerium ergänzte am Mittwoch, die Vorgaben zur Einhaltung der Rechtschreibregeln würden für alle nachgeordneten Behörden des Landes gelten, darunter auch für die Landeszentrale für politische Bildung. Auch hier würden in Publikationen statt Gender-Sonderzeichen Wendungen wie „Schülerinnen und Schüler“ oder neutrale Begriffe wie „Lehrkräfte“ verwendet. Dort, wo dies anders sei, handele es sich um ältere Publikationen.“ Artikel von Alexander Walter vom 16.08.2023 in der Volksstimmer online externer Link
  • der sich auf den Thread von @Schattenspiele vom 15.8.2023 externer Link bezieht:
    „#Genderverbot
    Ich bin fassungslos: Mir ist es als Politiklehrer in #SachsenAnhalt ab sofort verboten, u.a. bestimmtes Unterrichtsmaterial der Bundeszentrale für politische Bildung zu nutzen!
    Noch kurioser: Es gibt Lehrwerke, die das Bildungsministerium selbst gefördert hat, die nun ebenfalls nicht mehr verwendet werden dürfen.
    In einem Teil Deutschlands sind nun offiziell wieder Fach- und Lehrbücher verboten!! Ich hätte nie geglaubt, so etwas zu erleben.
    Ich überlege ernsthaft, einen Versetzungsantrag zu stellen, um aus diesem Bundesland fortzuziehen. Und ich werde nicht der einzige sein, wie ich höre. Vielleicht gehe ich einfach nach THÜ. Vielleicht auch direkt in den Westen. Toll gemacht, liebes @MBSachsenAnhalt!
    PS: Gewerkschaften wie die GEW oder Verdi, die ebenfalls gendern, dürfen in Schulen keine Mitglieder mehr werben oder informieren. Große Unternehmen (die gendern fast alle) nicht mehr um Azubis werben oder müssen ihre Plakate umgestalten. Das ist die Konsequenz.
    PPS: Ein Beispiel. Material des Landesarchivs Sachsen Anhalt, 2022. Der Leiter der Landeszentrale für pol. Bildung LSA hat das Vorwort geschrieben. In der Publikation wird mit Doppelpunkt gegendert. Ab sofort darf ich dieses Material nicht mehr im Unterricht verwenden. Zeitzeug:innen des Holocaust kommen in dieser Publikation zu Wort. Nur leider nicht in meinem Unterricht. #Genderverbot…“
  • Bisher weder bei der GEW noch ver.di etwas dazu gefunden…
  • Die klare Botschaft des Rates für Deutsche Rechtschreibung lautete übrigens, „die Sonderzeichen zu tolerieren“, weil die Entwicklung noch nicht abgeschlossen sei…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=214354
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