EuGH fordert Arbeitszeiterfassung von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten: Selbstausbeutung bekämpfen

StechuhrDer Europäische Gerichtshof urteilte: Die Arbeitszeit auch von verbeamteten Lehrkräften und Hochschulbeschäftigten muss stundenweise erfasst werden. Sinkt damit die Arbeitsbelastung? E&W hat beim Fachanwalt Peter Hauck-Scholz nachgefragt. (…) In Hessen haben Lehrerinnen und Lehrer bereits vor Jahren versucht, mit Selbstaufzeichnung ihrer Arbeitszeit gegen Mehrarbeit vorzugehen. Was ist daraus geworden? [Hauck-Scholz:] Die Lehrkräfte in Hessen sind mit diesen Aufzeichnungen vor Gericht gezogen. Sie haben gesagt: Die geltende Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte in Hessen ist unwirksam. Wir arbeiten ja viel mehr. Das ist damals vor Gericht gescheitert. Die richterliche Entscheidung dazu ist lesenswert, weil es eine solche anmaßende Abfertigung der Lehrkräfte ist – von oben herab, das sucht seinesgleichen. Eine derartige Abfuhr ist nach dem Urteil des EuGH nicht mehr möglich…“ Interview von Matthias Holland-Letz mit Peter Hauck-Scholz vom 13.10.2020 bei der GEW externer Link und dazu:

  • Arbeitszeiterfassung an Schulen: Jede Stunde zählt! New
    Längst ist klar, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit zu erfassen, um die Beschäftigten vor gesundheitsgefährdenden Arbeitszeiten zu schützen – auch an Schulen. Doch die Länder spielen auf Zeit.
    Die neueste Meldung stammt aus Bremen: Dort kündigte die Bildungssenatorin Sascha Karolin Aulepp (SPD) Mitte Februar in einer Pressemitteilung an, das Land wolle – gemeinsam mit anderen Bundesländern – eine Pilotstudie zur Erfassung der Arbeitszeit von Lehrkräften durchführen, begleitet von der Telekom-Stiftung. Begründet wird das Projekt mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung. Erreicht werden soll die Umsetzung des Urteils laut Aulepp durch „moderne Arbeitszeitmodelle, die gerecht und flexibel sind“. Und da das Bundesarbeitsgericht (BAG) schon vor fast anderthalb Jahren klargestellt hat, dass das „wie“ einer Arbeitszeiterfassung mitbestimmungspflichtig ist, schiebt die Bremer Bildungssenatorin hinterher, sie sei bereits „mit den Interessenvertretungen im Gespräch“.
    Arbeitszeiterfassung funktioniert bei jedem Arbeitszeitmodell
    Die Ankündigung aus Bremen ist typisch für die Diskussion über Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften. Dabei werden zwei Fragen vermischt, die zunächst einmal unabhängig voneinander sind (…) Falls der Arbeitgeber die Arbeitszeit erfasst und er dabei feststellen sollte, dass die erfasste Arbeitszeit gesundheitsgefährdend ist, so müsste er für die Zukunft die Arbeit anders planen. Aber zunächst ist die Arbeitszeiterfassung, also das schlichte Messen von Stunden und Minuten („Anfang, Ende und Pausen“), mit jedem Arbeitszeitmodell kompatibel. Auch wenn – wie heute in 15 von 16 Bundesländern – nur die Unterrichtsverpflichtung durch den Dienstherrn und Arbeitgeber vorgegeben ist, spricht nichts dagegen, täglich festzuhalten, wann und wie viel jede Lehrkraft gearbeitet hat.
    GEW: Arbeitszeiterfassung ist kein Instrument der Leistungs- und Verhaltenskontrolle.
    Der Gewerkschaftstag der GEW hatte sich 2022 klar für die Erfassung der Arbeitszeit an Schulen ausgesprochen…“ GEW-Beitrag vom 06.03.2024 externer Link mit umfangreichen Hintergründen

Siehe bei der GEW das Special zu Arbeitszeit und Unterrichtszeit externer Link und unser Dossier Europäischer Gerichtshof: Zeiterfassung ist Pflicht

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=179493
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