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Entfristung eines Wissenschaftlers der Justus-Liebig-Universität Gießen durch das Arbeitsgericht nach 16 befristeten Arbeitsverträgen
„Karola Stötzel, stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Hessen, erklärt aus diesem Anlass: „Wir betrachten das Gießener Urteil als ein starkes Signal an die Hessischen Hochschulen und das Land Hessen, endlich zu einer verantwortungsbewussten Personalpolitik zurückzukehren und dem Missbrauch immer wieder erneut befristeter Arbeitsverträge endlich ein Ende zu bereiten! Die Hochschulen nutzen das Befristungsrecht des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gnadenlos auf Kosten der Beschäftigten aus. Inzwischen sind neun von zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern befristet tätig – oft mit Vertragslaufzeiten von nur wenigen Monaten. Wir freuen uns, dass das Arbeitsgericht Gießen dem nun entgegentritt und damit auch die GEW-Forderung nach der dringend gebotenen Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unterstützt.“
Am Freitag, den 1. August hat das Arbeitsgericht Gießen von der Justus-Liebig Universität die unbe-fristete Einstellung eines Wissenschaftlers gefordert, der über zehn Jahre auf der Grundlage von 16 befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt worden ist. Die Befristung des letzten Arbeitsverhältnisses war dem Arbeitsgericht Gießen zufolge unrechtmäßig, da sie im Rahmen des landeseigenen Drittmittelprojekts LOEWE stattgefunden hat. Aus dem Landeshaushalt finanzierte Projekte dürfen dem Urteil zufolge jedoch nicht als Drittmittel gewertet werden, für die das Wissenschaftszeitvertragsgesetz besonders weitgehende Befristungsmöglichkeiten eröffnet…“ Pressemitteilung der GEW Hessen vom 4. August 2014