Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gegründet

Dossier

Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen ArbeitAm 28. Januar 2020 wurde in Frankfurt am Main das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gegründet. Zahlreiche bundesweite und überregionale Institutionen der Sozialen Arbeit streiten von nun an gemeinsam für diese wichtige Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht erhebt folgende Forderungen: 1. Reform des § 53 StPO durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO. 2. Zusätzliche Aufnahme entsprechender Verschwiegenheitspflichten als arbeitsrechtliche vertragliche Nebenpflichten in die Arbeitsverträge aller Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit…“ Siehe die Homepage des Bündnisses externer Link und weitere Informationen:

  • Zum Internationalen Tag der Sozialen Arbeit am 19.03.2024 ruft das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit zur Kundgebung in Berlin auf New
    Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit! Es ist an der Zeit, dass unsere Stimmen gehört werden und der unhaltbare Zustand, unter dem Beschäftigte leiden nur, weil sie ihre Arbeit machen, endlich verändert wird! Vertrauen schützen! Veränderung braucht Vertrauen! Fast im Knast! Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!
    Soziale Arbeit basiert auf dem Vertrauen zwischen Klient*innen und Fachkräften. Dieses Vertrauen kann nur dann gedeihen, wenn alle sich sicher sein können, dass Informationen vertraulich behandelt werden. Jedoch werden immer wieder Sozialarbeitende bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht vorgeladen, um Auskunft zu geben und über ihre Klient*innen auszusagen. Hiermit wird die auf Vertrauen beruhende Beziehung zu ihnen nachhaltig zerstört und künftige Arbeitsbeziehungen werden womöglich bereits vor Beginn verunmöglicht, mindestens erschwert! Die für die meisten Arbeitsfelder fehlenden gesetzlichen Regelungen zum strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gefährden diese Vertraulichkeit und damit die Grundlage unserer Arbeit. Seit Jahren fordern wir als breites Bündnis innerhalb der Profession ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit. Daher: Es ist an der Zeit, dass unsere Stimmen gehört werden und der unhaltbare Zustand, unter dem Beschäftigte leiden nur, weil sie ihre Arbeit machen, endlich verändert wird!…“ Aufruf zur Kundgebung externer Link (mit Begründung) für Dienstag, 19. März 2024, 15:30 – 17:30 Uhr, Justizministerium, Mohrenstraße/ Jerusalemstraße, Berlin. Siehe als aktuelles Beispiel:

    • Soziale Arbeit unter Druck
      Im Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und dem dortigen Fanprojekt haben die betroffenen Kolleg*innen Strafbefehle wegen Strafvereitelung in Höhe von jeweils 120 Tagessätzen á 60 Euro erhalten. Dies erfolgte im Zuge von Aussageverweigerungen der Mitarbeitenden des Fanprojekts, welche sich auf ihre Schweigepflicht bezogen, um das Vertrauensverhältnis zu ihren Adressat*innen und somit ihre sozialarbeiterische Arbeitsgrundlage zu schützen. Die Folgen waren Ordnungsgelder, Androhung von Beugehaft und nun Strafen in einer völlig verheerenden Dimension. Sollten die Strafbefehle Rechtsgültigkeit erlangen, wären die Betroffenen vorbestraft und schließlich auch mit massiven Strafzahlungen konfrontiert. Neben den persönlichen Schicksalen sieht das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit (BfZ) hier auch einen massiven Eingriff in die Profession und Berufspraxis der Sozialen Arbeit.
       „Wir müssen hier von einer eklatanten Bedrohung der Sozialen Arbeit insgesamt sprechen“, erklärt Georg Grohmann, Sprecher des BfZ. „Die Bundesregierung muss endlich aufwachen und ihr Desinteresse an dieser Thematik beenden, soll Soziale Arbeit weiterhin für die Gesellschaft wirksam sein.“ Matthias Stein, ebenfalls Sprecher des BfZ, ergänzt: „Bereits die Bestrafung der Kolleg*innen ist indiskutabel, die Höhe der Strafe skandalös! Wir stehen hinter den Mitarbeiter*innen des Fanprojekts und sichern ihnen unsere Unterstützung zu.“…“ Pressemitteilung vom 15.3.2024 externer Link beim Bündnis
  • Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit: AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zur Modernisierung der Strafprozessordnung
    Im September 2023 hat das AWO Präsidium beschlossen, für die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit einzutreten. Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden. Diesem Beschluss ist eine lange Diskussion in der sozialarbeiterischen und juristischen Fachwelt vorangegangen, in der die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Berufsgruppen der Sozialen Arbeit eingefordert wurde. Jetzt hat die sich die AWO als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege klar positioniert. Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden…“ AWO-Meldung vom 28.02.2024 externer Link zum Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Benjamin Raabe externer Link 
  • [ver.di] Zeugnisverweigerungsrecht für die Beschäftigten der Sozialen Arbeit
    Der ver.di-Bundesfachgruppenvorstand Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit fordert schon lange die Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit (siehe dazu auch unser Selbstverständnis). Diese Forderung wird angesichts des jüngsten Angriffs auf die Verschwiegenheit und Vertraulichkeit der Sozialarbeiter*innen, die täglich mit sensiblen Informationen umgehen, immer dringlicher. Ein aktueller Fall von Mitarbeiter*innen des Karlsruher Fanprojekts, die mit Beugehaft konfrontiert sind, verdeutlicht die Notwendigkeit dieses Schrittes. Das Karlsruher Fanprojekt ist eine Einrichtung für aufsuchende Arbeit im Bereich Fußball und erfüllt eine wichtige Rolle in der örtlichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit (§§13 und 11 des Sozialgesetzbuchs VIII). Die Tatsache, dass Beschäftigte der Sozialen Arbeit aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit mit Beugehaft bedroht sind, ist inakzeptabel und gefährdet die professionelle Unterstützung junger Menschen. Hintergründe zur Situation in Karlsruhe:  Fast im Knast?! – Stellungnahme zu Vorladungen der Karlsruher Fanprojekt-Mitarbeitenden – Zeugnisverweigerungsrecht (zeugnis-verweigern.de) externer Link
    Die Soziale Arbeit, insbesondere die Mobile Jugendarbeit und die Straßensozialarbeit (sog. Streetwork) erfordern den täglichen Umgang mit vertraulichen Informationen, die die Privatsphäre und persönliche Entwicklung junger Menschen betreffen. Ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen und anderer Beschäftigten in der Sozialen Arbeit ist unerlässlich, um eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren Adressat*innen aufzubauen und zu pflegen. (…)
    Beschäftigten der Sozial Arbeit, die eine Aussage verweigern und die ihnen anvertrauten Geheimnisse oder Informationen nicht preisgeben wollen, drohen Bußgeld oder Beugehaft. Das ist inakzeptabel und beeinträchtigt professionelles Handeln und die Qualität des Arbeitsbündnissses. Die psychische Belastung und Unsicherheit wegen möglicher rechtlicher Konsequenzen schrecken potenzielle Fachkräfte ab und verschärfen den bereits existierenden Fachkräftemangel in der Sozialen Arbeit. Daher rufen wir die politischen Entscheidungsträger*innen dazu auf, unverzüglich die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gesetzlich zu verankern. Wir unterstützen die Forderungen des Bündnisses für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit uneingeschränkt und treten gemeinsam für die Rechte und den Schutz der Beschäftigten in der Sozialen Arbeit ein. Die gesetzliche Verankerung dieses Rechts ist nicht nur die Basis für das konstruktive Arbeitsbündnis und den Schutz für die Beschäftigten, sondern ein entscheidender Schritt zur Steigerung der Attraktivität dieser Berufe…“ Meldung vom 10.10.2023 externer Link beim ver.di-FB Öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=219000
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