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[„Zweifel an der Arbeitsfähigkeit“ des BRV] Sicherheitsfirma der Uckermark beschäftigt seit Monaten Arbeitsgericht Eberswalde
„Seit Gründung des Betriebsrates liegt eine Sicherheitsfirma mit dem Gremium und deren Mitgliedern im Dauerclinch. Fast im Wochen-Takt gehen Klagen und Anträge ein. Zwei Mal hat Ricardo E. (Name geändert) obsiegt vor Justitia, hat sich erfolgreich gegen seinen Arbeitgeber zur Wehr gesetzt. Aufatmen kann der Mitarbeiter, zugleich Vorsitzender des Betriebsrates, indes noch längst nicht. Im Gegenteil. Das Unternehmen, eine Sicherheitsfirma mit Sitz in der Uckermark, bei der der 54-jährige E. angestellt ist, zahlt ihm seit 20. Dezember keinen Lohn. E. sieht sich gezwungen, sein Entgelt gerichtlich einzufordern. Er klagte. Und so trafen jüngst vor dem Arbeitsgericht Eberswalde Ricardo E. und der Junior-Chef der Firma erneut aufeinander. Zum sogenannten Gütetermin. Eine gütliche Einigung ist indes auch in diesem Fall nicht in Sicht. Dies wurde sogleich klar. Der Arbeitgeber habe „Zweifel an der Arbeitsfähigkeit“ des E., erklärte der Anwalt der Geschäftsführung Richter Steffen Marx. Am 18. Dezember sei E., nachdem er einen Herzinfarkt erlitten hatte, aus der Reha entlassen worden. Der Vertreter der beklagten Partei sprach von „vorgetäuschter Arbeitsfähigkeit“. (…) So geht es am 20. Mai mit dem Kammertermin weiter. Und dies wird nicht das letzte Treffen der Parteien vor Gericht sein. Denn: Die Geschäftsführung versucht erneut, E. fristlos zu kündigen. Der Betriebsrat hat dafür die Zustimmung verweigert. Die Geschäftsführung klagt auf das Ersetzen dieser Genehmigung. Gleichzeitig hat der Arbeitgeber E. auch den Februar-Lohn verweigert…“ Artikel von Viola Petersson vom 11. März 2021 bei moz.de