- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Energiewirtschaft (und -politik)
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Abfall/Umwelt/Ver-/Entsorgung
- Banken und Versicherungen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Call-Center
- Dienstleistungen allgemein/diverse
- Gastronomie und Hotelgewerbe
- Gesundheitswesen
- Groß- und Einzelhandel
- Kultur und/vs Freizeitwirtschaft
- Öffentlicher Dienst und Behörden
- Reinigungsgewerbe und Haushalt
- Sex-Arbeit
- Soziale Arbeit, Kirche und Wohlfahrts-/Sozialverbände
- Sportwirtschaft
- Transportwesen: (Öffentlicher) Personen (Nah)Verkehr
- Transportwesen: Bahn
- Transportwesen: Hafen, Schiffe und Werften
- Transportwesen: Luftverkehr
- Transportwesen: Post- und Paketdienste
- Transportwesen: Speditionen und Logistik
[Xanten] Was darf ein privater Sicherheitsdienst?
„… Ein privater Sicherheitsdienst soll an den nächsten Wochenenden nachts durch Xanten patrouillieren und aufpassen, dass niemand etwas beschädigt oder beschmiert. Mit dieser Maßnahme reagiert die Verwaltung auf Vandalismus in der Stadt, zum Beispiel im Kurpark und an den Schulen. Wir erklären, was genau geplant ist. Welche Rechte wird der private Sicherheitsdienst haben? Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes haben grundsätzlich nur dieselben Rechte wie andere Bürger auch: Wenn sie sehen, dass jemand eine Straftat begeht, dürfen sie den Verdächtigen solange festhalten, bis die Polizei kommt, um die Personalien aufzunehmen und die Person eventuell festzunehmen. Das ist die sogenannte Jedermann-Festnahme. Der Täter müsse aber auf frischer Tat ertappt werden, außerdem müsse eine Straftat vorliegen und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, erklärte am Dienstag eine Sprecherin vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW). Sollte der Täter weglaufen, dürften die Sicherheitsdienstmitarbeiter ihm auch hinterherlaufen und ihn festsetzen. Ihr Verhalten müsse aber „verhältnismäßig und angemessen“ sein. Was dürfen die privaten Sicherheitskräfte nicht? „Ein privater Sicherheitsdienst ist keine Polizei in light“, sagte die BDSW-Sprecherin. Die Sicherheitskräfte dürften niemanden einsperren, sie dürften auch keine Personalien aufnehmen. „Dafür muss die Polizei kommen.“ Ebenso wenig dürften private Sicherheitsdienste Waffen tragen. „Das Gewaltmonopol liegt beim Staat.“ Die Aufgabe der privaten Sicherheitsdienste liege vielmehr in der Prävention und Abschreckung…“ Rechtlicher Überblick von Markus Werning vom 15. Januar 2019 bei RP online aus Anlass des Einsatzes wg. Vandalismus in Xanten – siehe dazu:
- Einsatz verlängert: Stadt Xanten: Citystreife macht sich bezahlt
„Dank der Security gebe es weniger Vandalismus. Der Rat verlängert den Vertrag bis Ende März 2020. (…)Der Einsatz der Security kostet die Stadt derzeit monatlich rund 3300 Euro brutto. Auch in den kommenden Monaten wird der Sicherheitsdienst Streife laufen. Der Hauptausschuss hat sich für eine Vertragsverlängerung vorerst bis Ende März 2020 für das Stadtgebiet von Xanten ausgesprochen. (…) Bei aller positiven Bilanz haben sich im Hauptausschuss auch kritische Stimmen zur City-Streife geäußert. CDU-Fraktionsmitglied Rainer Groß berichtete, er sei von einigen Bürgern auf ein zweifelhaftes Vorgehen des Sicherheitsdienstes angesprochen worden. So seien schon mehrfach Jugendliche, die sich friedlich im Kurpark aufhielten, „vertrieben“ worden. Auch seien Ausweise ohne ersichtlichen Grund kontrolliert worden. SPD-Fraktionsvorsitzender Olaf Finke stellte die Frage in den Raum, ob die Security zur Ausübung solcher hoheitlichen Tätigkeiten im öffentlichen Raum überhaupt befugt sei – Bürgermeister Thomas Görtz verneinte dies. Für einen Großteil der Ausschussmitglieder ist die Ausübung der Citystreife durch Dritte keine dauerhafte Lösung. Auf den Vorschlag, stattdessen die städtischen Ordnungsbehörden aufzustocken, reagierte Görtz mit Bedenken: Der Einsatz von eigenem Personal am Wochenende und nachts sei in jedem Fall teurer…“ Artikel von Peter Kummer und Deborah Hohmann vom 9. Oktober 2019 bei RP online
- siehe zum Hintergrund auch unseren Beitrag vom September 2018 Die Stadt Gladbach verteidigt den Einsatz von privaten Sicherheitsdienst gegenüber Vorwürfen von Amtsanmaßung und Willkür
- sowie den vom Oktober 2018: Coesfeld: Privater Sicherheitsdienst verletzt Gewaltmonopol und bekommt Rückendeckung