Wohin führt uns ein “Sicherheitsdienstleistungsgesetz” für das private Sicherheitsgewerbe?

Dossier

Nein zum “Sicherheitsdienstleistungsgesetz” für das private SicherheitsgewerbeWerden Grundrechtseingriffe im Wege der Beleihung durch ein geplantes „Sicherheitsdienstleistungsgesetz“ an PRIVATE ermöglicht? (…) Noch ist der Einsatz von Sicherheitsfirmen in Deutschland in der Gewerbeordnung § 34 a Abs. 5 GewO externer Link geregelt. Der BDSW hat bereits „ECKPUNKTE des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft externer Link zur Schaffung eines eigenständigen Gesetzes für private Sicherheitsunternehmen“ vorgelegt. Das Motto für das Gesetz „Deutschland (noch) sicherer machen“ und „der Staat habe das Gewaltmonopol aber nicht das Sicherheitsmonopol“. Mit dieser Losung möchte der BDSW, dass Angestellte von Sicherheitsfirmen zu Hilfspolizisten avancieren. (…) Bedenklich vor allem auch im Hinblick auf die gesamte Rechtsentwicklung in diesem Land. (…) Mit einer Bundesrats- oder Bundesinitiative möchte ein bundesweiter Zusammenhang von asylpolitischen Organisationen in das Gesetzgebungsverfahren eingreifen…“ Regelmässig aktualisiertes Dossier der Aktion Bleiberecht externer Link – siehe dazu:

  • Der Referentenentwurf des Sicherheitsgewerbegesetz enttäuscht (noch?) den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft hinsichtlich hoheitlicher Aufgaben New
    Die Lobby der Arbeitgeber der Sicherheitswirtschaft, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) e. V., zeigt sich enttäuscht über einen Referentenentwurf zum neuen Sicherheitsgewerbegesetz, den das Bundesinnenministerium kürzlich vorgelegt hat. Der BDSW hatte ursprünglich (hoheitliche) Minimalbefugnisse (Personalienfeststellungen & Platzverweisungen) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste im kommunalen Auftrag (private Citystreifen, “public private security”) gefordert, welche nach dem Willen des BDSW im künftigen Sicherheitsgewerbegesetz festgeschrieben werden sollen. Das Ressort von Ministerin Nancy Faeser (BMI) macht mit seinem vorgelegten Referentenentwurf (noch?) klar, dass ihm der Schutz des staatlichen Gewaltmonopols wichtiger ist, als die Gewinninteressen der Sicherheitswirtschaft… Siehe dazu:

    • Referentenentwurf Sicherheitsgewerbegesetz externer Link
    • Meldung des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft externer Link (BDSW) (ohne Datum): „Der vorliegende Entwurf bleibt hinter unseren Erwartungen zurück. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich KRITIS.
      Im neuen Sicherheitsgewerbegesetz sollten verbindliche Basisqualitätsanforderungen für Sicherheitsunternehmen und deren Beschäftige festgeschrieben werden, die im Bereich KRITIS zum Einsatz kommen. Sofern sich KRITIS-Betreiber externer Dienstleister zum Schutz von KRITIS bedienen, sollten nur Unternehmen und Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes zum Einsatz kommen. Für diesen Personenkreis – bei Einsatz in Objekten mit besonderem Gefährdungspotential – ist bereits heute auf gesetzlicher Grundlage eine Zuverlässigkeitsüberprüfung unter Nutzung des Bewacherregisters garantiert. Dieser Themenkomplex wird im Entwurf nicht aufgegriffen. Neben der Anwendung neuer Begrifflichkeiten, die nicht näher definiert werden, sind auch handwerkliche Mängel zu verzeichnen. Die Hoffnung, in einem Gesetz und einer Durchführungsverordnung alle Regelungen für die Sicherheitswirtschaft zusammenzufassen, wurde nicht erfüllt.“
    • KRITIS ist die Abkürzung „kritische Infrastruktur“ (DB-Schinennetz, Bahnhöfe, Energie- & Wasserversorgung etc.); halt alles an wichtiger/lebensnotwendigen Versorgungen für die Bevölkerung, welche auch in Krisenzeiten fuktionieren müssen. Auch da erhofft sich die Sicherheitswirtschaft/der BDSW lukrative Aufträge. Nur geht es selbst dabei auch sehr schnell um die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben; nach dem vom BMI (Ressort Nancy Faeser) vorgelegten Referentenentwurf bekommt die Sicherheitswirtschaft – auch im Rahmen öffentlicher Beauftragungen – so schell auch keine Sonderbefugnisse. Mitarbeiter/-innen privater Sicherheitsdienste dürfen – sofern der Gesetzesentwurf nicht noch dahingehend geändert wird – auch weiterhin nur(!) auf Grundlage der „Jedermannsrechte“ im öffentlichen Raum agieren und dürfen (mindestens in Hessen) keine Ordnungswidrigkeiten für Kommunalbehörden feststellen.
      Durch KRITIS erhofft sich die Sicherheitswirtschaft vestärkt Objektschutzaugaben; vertragsgebundene, langfristige Auftrage – mit der Wirtschaft und dem Staat. Argumentiert wird mittels der gestiegenen „allgemeinen Bedrohungslage“ (Krieg, Spionage u.s.w.) und soll auch – wegen der gestiegenen Spionagebedrohung (China muss da oft als Sündenbock herhalten, obwohl unsere Partnerländer auch nicht viel besser sind) – auf den IT-Sektor/das Internet ausgedehnt werden. Siehe hierzu auf  IT-Technologie spezialisierte Sicherheitsfirmen. Auch in diesem Segment arbeiten Sicherheitsbehörden und Sicherheitswirtschaft eng zusammen…
  • [Vortrag von Volker Eick am 7. März in Freiburg] Staatliches Gewaltmonopol wird über kommerzielle Sicherheitsdienste verlängert 
    Die Branche der privatkommerziellen Securityfirmen wächst rasant. Sicherheitsdienste sind allgegegenwärtig und üben bereichsweise eine erhebliche Macht aus, zum Beispiel in Flüchtlingsunterkünften. Bisher sind sie gesetzlich kaum reguliert, auch für die Ausbildung gibt es nicht annähernd ausreichende Standards. Die Bundesregierung hat ein „Sicherheitsdienstleistungsgesetz“ angekündigt: Wird es die kommerziellen Sicherheitsfirmen einhegen oder durch eine erhöhte Legitimation stärken? Und wie stehen eigentlich staatliche und private „Sicherheits“-Organe zueinander? Wie kommt es überhaupt zu dieser Expansion des kommerziellen Sicherheitsgewerbes? Um solchen Fragen nachzugehen, lädt die Inititative Solidarity City Freiburg am 7. März zu einem Vortrag externer Link „Bericht vom Rand der Dienstleistungspheripherie: Kommerzielle Sicherheitsdienste in Deutschland“ ein. Referieren wird Volker Eick, Politikwissenschaftler und Mitglied im erweiterten Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein. Wir haben vorab mit ihm gesprochen. Der Vortrag findet am Dienstag, den 7. März 2023, um 19:30h im Hörsaal 1010 der Uni Freiburg statt.“ Ankündigung vom  3. März 2023 beim Radio Dreyeckland externer Link, siehe

  • Angriff auf die Grundrechte: Sicherheitsdienste fordern mehr Rechte. Die Zivilgesellschaft ist dagegen. Was bedeutet das für uns? 
    „Die Sicherheitsbranche ist in den letzten Jahren auf bis zu 260.000 Beschäftigte in Deutschland angewachsen und macht einen Umsatz von bis zu zehn Milliarden Euro im Jahr. (…) Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BdSW) fordert nun ein eigenständiges Gesetz zur Regulierung der Sicherheitsbranche und mehr Befugnisse für die eigenen Mitarbeiter. (…) Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BdSW) argumentiert, dass die privaten Sicherheitsdienstleister einen „unverzichtbaren Beitrag” für die Sicherheit in Deutschland leisten. Sie möchten, dass private Sicherheitsdienstleister als systemrelevant eingestuft werden und somit mehr Befugnisse erhalten. In dem neuen Sicherheitsdienstleistungsgesetz soll laut dem BdSW die „Anforderungen an die Qualifikationen und die Systemrelevanz der Sicherheitskräfte“ gesetzlich festgehalten werden. Darüber hinaus werden auch mehr Hürden und Regeln für Streiks bei kritischer Infrastruktur gefordert, da diese Streiks „unkalkulierbare Risiken“ haben könnten. Mit diesen Forderungen möchte der BdSW das Streikrecht so limitieren, dass die Produktion von Waren nicht für Arbeiterrechte eingeschränkt werden kann. In ihrem Eckpunktepapier schreiben sie: „Für die Stabilität der Volkswirtschaft sind jedoch eine gesicherte Energieversorgung, eine gesicherte Mobilität sowie eine störungsfreie Bargeldversorgung von besonderer Bedeutung.“ Dafür sollen kurzfristige Warnstreiks unterbunden werden und neue Regelungen in Kraft treten. (…) Ein Bündnis aus Flüchtlingsgruppen, Streetwork-, Bürgerrechts- und Anwält*innenorganisationen kritisieren die weitreichenden Forderungen der BdSW. Sie erklären, dass besonders gefährdete Gruppen wie Migranten, Jugendliche und Wohnungslose betroffen von Übergriffen und Gewalt durch privaten Sicherheitskräfte seien. „Wir sehen und hören leider immer wieder von Übergriffen kommerzieller Sicherheitsdienste gegen die von uns betreuten Menschen. Wenn ausgerechnet die nun auch noch das Recht zur Personalien-Kontrolle und zur Erteilung von Platzverweisen bekommen sollen – und dass bei deren niedrigen Qualifikationsniveaus –, dann vernachlässigt der Staat seine Fürsorgepflicht endgültig”, beschreibt Andreas Abel von der Straßensozialarbeitorganisation “Gangway” die Auswirkungen der Forderungen. Zusätzlich „bedenklich ist, dass das kommerzielle Sicherheitsgewerbe hoheitliche Rechte fordert, also Rechte, die nach dem Grundgesetz regelhaft nur Staatsbediensteten zustehen”, so Dr. Lukas Theune, Geschäftsführer des RAV und Teil des Bündnisses. Damit könnte man in bestimmten Fällen das Streikrecht aushebeln und damit die Arbeitsrechte erheblich einschränken. Laut Jörg Zitzmann (Akademie für Sicherheit) will die Branche mit dem neuen Gesetz „näher an die Polizei rücken“ und als systemrelevant anerkannt werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Bundesregierung die Wünsche der Branche berücksichtigt.“ Beitrag von Emin Aiche vom 27. Januar 2023 bei Medien Mittweida externer Link
  • Appell von Flüchtlingsgruppen, Streetwork-, Bürgerrechts- und Anwält*innenorganisationen: Keine Ausweitung der Befugnisse für das kommerzielle Sicherheitsgewerbe! 
    Der Koalitionsvertrag der jetzigen Großen Koalition sah eine »Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz« vor. Im Juli 2020 wechselte dafür die Zuständigkeit vom Bundeswirtschafts- in das Bundesinnenministerium. Laut Bundesregierung stoppte die SARS-CoV-2-Pandemie die Planungen. Wir befürchten eine Neuauflage dieses Vorhabens, zumal ein Papier des Bundesverbands der Deutschen Sicherheitswirtschaft vom Frühjahr 2021 auch von einer neuen Regierung hoheitliche Rechte für sich und Beschränkungen des Streikrechts fordert externer Link . Bündnis verschickt ›Wahlprüfsteine‹ an Bundestagsmitglieder und -kandidat*innen: Das Bündnis aus rund 30 bundes- und landesweit sowie international tätigen Organisationen möchte in vier Fragekomplexen Antworten von den Abgeordneten und Kandidat*innen zu den Forderungen des profitorientierten Sicherheitsgewerbes…“ Pressemitteilung des RAV vom 15.9.2021 externer Link – siehe auch:

    • die Fragen im Wortlaut und das das Hintergrundpapier in den Wahlprüfsteinen zur geplanten Neuregelung externer Link sowie einen Artikel darüber:
    • Security-Firmen fordern Gesetz: Ungezügelte Sicherheit. Private Sicherheitsdienste wollen mehr Befugnisse. Flüchtlingsräte und Fußballinitiativen halten dagegen: Schon heute falle die Branche negativ auf.
      Es ist ein offensives Drängen. 260.000 private Sicherheitsbedienstete leisteten in Deutschland einen „unverzichtbaren Beitrag“ für die Sicherheit, heißt es in einem „Forderungspapier“ des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BdSW), dem Lobbyisten der Branche, zur Bundestagswahl. Man sichere Veranstaltungen oder den Nahverkehr, kontrolliere Fluggäste oder schütze ganz aktuell Impfzentren. Dafür brauche es nun ein Sicherheitsdienstleistungsgesetz. Dort müssten Anforderungen an die Qualifikation, eine Tarifbindung oder Systemrelevanz der Sicherheitsleute festgeschrieben werden, so der Verband. Auch brauche es landesrechtliche Ermächtigungen für „Minimalbefugnisse“ oder „Regeln“ im Falle von Streiks bei kritischen Infrastrukturen, etwa obligatorische Schlichtungsverfahren vor jedem Streik, da diese „unkalkulierbare Risiken“ haben könnten. Das Gesetz müsse „unmittelbar nach den Wahlen“ in Angriff genommen werden. Die Forderung trifft nun allerdings auf Widerstand. Mehr als 20 zivilgesellschaftliche Organisationen warnen vor solch einem Gesetz – Flüchtlingsräte, der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein (RAV), Streetworker oder Fußballfanvereinigungen. „Keine Ausweitung der Befugnisse für das kommerzielle Sicherheitsgewerbe“, heißt es in einem gemeinsamen Appell, der am Mittwoch veröffentlicht werden soll. Schon jetzt würden private Wachleute immer wieder in Geflüchtetenunterkünften Be­woh­ne­r:in­nen drangsalieren externer Link, kritisierten die Initiativen. Auch Wohnungslose, Mi­gran­t:in­nen oder Fußballfans würden wiederholt Opfer der Securities. Und dass auch das Streikrecht eingeschränkt werden soll, sei ein „ungeheurer Vorgang“. (…) Die Initiativen wollen sich nun an alle Bundestagsabgeordneten und Kandidierenden wenden, um deren Position zum privaten Sicherheitsgewerbe abzufragen. Der Branchenverband betont dagegen, ihm gehe es nur um „noch mehr Qualität und Seriosität“ und „zeitgemäße“ Rahmenbedingungen. Auch das Innenministerium versicherte auf eine Linke-Anfrage, man strebe „derzeit keine Kompetenzerweiterungen für private Sicherheitsunternehmen“ an. Auch werde man nichts vorschlagen, was „zu einer Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols führen kann“. RAV-Geschäftsführer Lukas Theune traut dem nicht: „Öffentliche Sicherheit ist eine öffentliche Aufgabe und kein Selbstbedienungsladen für profitorientierte Unternehmen.““ Artikel von Konrad Litschko vom 15.9.2021 in der taz online externer Link
  • Keine Befugnis-Erweiterung für private Sicherheitsdienste! 
    „„Die Bundesregierung plant eine Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes, angeblich, um für ‚mehr Sicherheit‘ zu sorgen. Die Änderungen würden unter anderem Asylsuchende in Sammellagern betreffen, in denen private Sicherheitsdienste vermehrt tätig sind. Läge der Bundesregierung der Schutz und die Sicherheit von Geflüchteten wirklich am Herzen, würde sie endlich das Lagersystem abschaffen, wie es Flüchtlingsinitiativen und Betroffene seit Jahren fordern, denn Lager produzieren systematisch Gewalt“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zu der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage zu Fragen zur Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes (Bundestagsdrucksache 19/30823). Jelpke weiter: „In Flüchtlingsunterkünften kommt es immer wieder zu Übergriffen und Eingriffen in die Grundrechte von Schutzsuchenden durch Wachleute. Doch nicht nur Geflüchtete wären von der geplanten Gesetzesänderung betroffen, sondern die ganze Gesellschaft. Denn schon heute übernehmen private Sicherheitsunternehmen zunehmend Aufgaben, die in den Bereich der öffentlichen Sicherheit fallen. Mit der Neuregelung des Sicherheitsgewerbegesetzes droht eine weitere Aushöhlung hoheitlicher Aufgaben des Staates – diese Entwicklung sowie eine mögliche Kompetenzerweiterung für private Sicherheitsunternehmen müssen entschieden bekämpft werden!“…“ Meldung vom 8. Juli 2021 von und bei Ulla Jelpke externer Link, siehe auch die Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke u. a. und der Fraktion DIE LINKE. Fragen zur Neuregelung des privaten Sicherheitsgewerbes – BT-Drucksache 19/30823 externer Link
  • Online-Veranstaltung am 5.07.2021: Mehr Befugnisse für private Sicherheitsdienste? – Ein weiterer Angriff auf die Grundrechte 
    Immer wieder ist die Rolle von kommerziellen Sicherheitsdiensten (Security) in der gesellschaftspolitischen Diskussion ein umstrittenes Thema. Die Befugnisse des Sicherheitspersonals sind intransparent und Übergriffe nicht selten. Seit Jahren fordern die Verbände der Sicherheitsunternehmen mehr Befugnisse für ihre Arbeit. Dies hätte mit einem ersten Gesetz für das Sicherheitsgewerbe, wie es im Koalitionsvertrag der GroKo vorgesehen war, Realität werden können. Durch die Corona-Pandemie verzögert sich dieses Vorhaben, und einen Gesetzesentwurf wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben. Doch das ist noch lange kein Grund aufzuatmen. Denn klar ist, sie werden weiter lobbyieren, und eindeutige Schritte in Richtung Befugnis-Erweiterung wurden bereits unternommen. Ein solches Gesetz könnte empfindlich in unsere Grundrechte eingreifen. Dies würde nicht nur Asylsuchende in Sammellagern treffen. Die Lobby für eine neu aufgestellte ›Hilfspolizei‹ sieht sich auch auf Großveranstaltungen (Fußballspiele, Festivals usw.) und im öffentlichen Raum (betroffen potentiell: Obdachlose, Jugendliche, Betroffene von Rassismus insgesamt) für ›Sicherheit‹ und ›Ordnung‹ zuständig. Wir wollen dazu gemeinsam mit Euch über rechts- und gesellschaftspolitische Fragen diskutieren und haben dazu Referierende eingeladen, die über den aktuellen Stand berichten werden…“ Siehe Details bei der Aktion Bleiberecht externer Link zur Veranstaltung ab 19:00 Uhr von Lager-Watch (Aktion Bleiberecht, Freiburg/Brsg.; Pro Bleiberecht, Mecklenburg-Vorpommern; Bayerischer Flüchtlingsrat) und Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV e.V.)
  • #NoSDLG-E

Siehe zum Thema im LabourNet u.a.:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=191356
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