I-SEC / Fraport: Wann ermittelt die Staatsanwaltschaft offiziell?

Dossier

Protest gegen die Untätigkeit der Justiz in Sachen Behinderung der Betriebsratsarbeit durch I-SEC am 07.03.2018 in Frankfurt/M, Foto von Guido Jurock, ver.diAm Frankfurter Flughafen hat die Bundespolizei die Sicherheitskontrollen an den Security-Dienstleister I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH ausgelagert. Die über 1.400 Beschäftigten der I-SEC haben – nach allem was man hört – einen sehr engagierten Betriebsrat (BR), der mit Nachdruck auf Verbesserungen der Arbeitsverhältnisse drängt. Gegen Untätigkeit und Verzögerungen auf Seite des Unternehmens setzt sich der BR regelmäßig mit Fristsetzungen und Einigungsstellen zur Wehr. Die Belegschaft der Security-Firma beklagt zigtausende Überstunden im Monat und einen Personalmangel von etwa 150 Personen, zudem bedenkliche Qualitätsmängel bei den Sicherheitskontrollen durch Übermüdung und unzureichende Pausenregelungen. Die I-SEC Geschäftsführung unter Glenn Murphy und Ran Langer setzte den berüchtigten Betriebsratsfresser Helmut Naujoks auf den konflikterprobten Betriebsratsvorsitzenden Mario S. und seine Kolleginnen und Kollegen an (wir berichteten am 15.9.2017). (…) Der Betriebsrat der I-SEC hat am 25.9.2017 Strafanzeige wegen Betriebsratsbehinderung (§119 BetrVG) gestellt (WaSI, 6.10.2017 [nicht mehr verfügbar]). (…) Der I-SEC Betriebsratsvorsitzende Mario S. kann derzeit wegen eines Hausverbot nicht in den Betrieb – eine Standardmaßnahme aus dem Naujoksschen Werkzeugkoffer. Auch sein Stellvertreter ist inzwischen unter Beschuss. Mario kämpft außerdem per einstweiliger Verfügung gegen die Anfechtung seines Arbeitsvertrags. (…) Aktuell ist im Betrieb ein Aushang aufgetaucht, der den I-SEC-Mitarbeiter*innen Angst machen soll. Angeblich könnte aufgrund der intensiven Betriebsratstätigkeit der Verlust des Auftrags am Frankfurter Flughafen bevorstehen….“ Beitrag vom 23. November 2017 von und bei der Aktion Arbeitsunrecht externer Link. Siehe dazu neu:

  • I-SEC Deutsche Luftsicherheit: Bezahlung bei Dienstabbruch. Wann erhalten die Betroffenen ihr Geld? New
    „… Bei uns gingen in den letzten Tagen Anfragen von Beschäftigten der Firma I-SEC Deutsche Luftsicherheit ein. Offenbar wurden in den Monaten Juli bis September 2017 Mitarbeitern die sich während des Dienstes krank melden mussten, die Stunden nicht korrekt bezahlt. Sollte während einer Schicht eine Erkrankung eintreten und von eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht werden, so ist der Tag an dem der Dienst abgebrochen wurde voll zu bezahlen. Dies ist keine ganz neue Rechtslage. Das einschlägige Urteil des Bundesarbeitsgerichts stammt aus dem Jahr 1971 (BAG vom 4.5.71 1AZR305/70). Dort heißt es für den Fall dass ein/-e Arbeitnehmer/-in im Laufe der Arbeitsschicht erkrankt: „Der Arbeiter erhält für die verbleibende Zeit des Arbeitstages ebenfalls noch Arbeitsentgelt.“ Die Rechtslage ist also eindeutig. Der Betriebsrat hat die Geschäftsführung bereits letztes Jahr auf die fehlerhaften Abrechnungen hingewiesen. Der Arbeitgeber hat daraufhin in einer Mitarbeiterinformation seinen Fehler eingestanden und eine Korrektur versprochen. (…) Dies scheint bis heute nicht geschehen zu sein. Vielleicht ist der Geschäftsführung ja auch der § 266a StGB „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ nicht bekannt. Auf die nicht gezahlten Löhne wären natürlich Steuern und Sozialabgaben entfallen, die Fiskus und Sozialträger nicht bekommen haben. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wir werden die I-SEC auffordern, die Abrechnungen unverzüglich, und zwar mit der nächsten Abrechnung zu korrigieren. Außerdem werden wir die I-SEC auffordern allen Betroffenen gemäß § 288 Abs. 5 BGB 40,00 Euro netto Verzugskostenpauschale zu zahlen…“ Beitrag von Guido Jurock vom 13. März 2018 beim WaSi Hessen externer Link
  • I-SEC: Arbeitsgericht entscheidet für BR-Vorsitzenden 
    Am 07.03.2018 protestierten wir gemeinsam mit aktion ./. arbeitsunrecht gegen die rechtswidrige Behinderung der Betriebsratsarbeit und die Untätigkeit der Justiz. Parallel lehnte das Frankfurter Arbeitsgericht die Zustimmung zur Kündigung des BR-Vorsitzenden ab. Anlass war der Kammertermin beim Frankfurter Arbeitsgericht, in dem über die Kündigung des BR-Vorsitzenden verhandelt wurde. I-SEC hatte beim Betriebsrat die Zustimmung zur Kündigung des BR-Vorsitzende beantragt aber nicht erhalten. Daraufhin sollte das Arbeitsgericht diese Zustimmung des BR ersetzen. (…) Der Antrag der I-SEC – erneut vertreten von Rechtsanwalt Helmut Naujoks – wurde abgelehnt! Für uns nicht verwunderlich, denn die angeblichen Kündigungsgründe sind hanebüchen. Dies hat wohl auch das Arbeitsgericht so gesehen. (…) Wir fordern die Geschäftsführung der I-SEC auf, dem Kollegen umgehend wieder Zutritt zum Betrieb zu gewähren, damit er seine Arbeit als Betriebsrat fortsetzen kann!…“ Bericht von Guido Jurock vom 7. März 2018 bei WaSi-Hessen externer Link samt Bericht und Videos vom Protestmarsch und Zwischenkundgebung sowie dem abschliessenden Protest vor der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen die Untätigkeit der Strafverfolger Behinderung von Betriebsratsarbeit. Siehe auch:

    • Union Busting: Etappensieg für Betriebsräte. Der Sicherheitsdienstleister I-SEC kann sich vor Gericht mit einer Kündigung nicht durchsetzen. Die Firma kämpft mit harten Bandagen.
      Mario S. und Erhan C. sind gelassen, obwohl ihr Arbeitgeber I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH die beiden Betriebsräte unter anderem auf eine Million Euro Schadensersatz verklagt hat. Angeblich haben sie den Ruf des Unternehmens geschädigt, weil Blogs und Zeitungen über die seit September 2017 anhaltenden Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Unternehmen berichten. I-SEC kommt dabei nicht gut weg. Gestern konnte S. in einem der Prozesse einen Erfolg erzielen. (…) Beim gestern entschiedenen Verfahren ging es darum, die fehlende Zustimmung des Betriebsrates zur Kündigung von Mario S. gerichtlich ersetzen zu lassen, was das Arbeitsgericht aber verweigerte. „Das ist ein klarer Sieg für Mario S., eigentlich sollte er nun wieder seine Arbeit aufnehmen können“, bewertet Verdi-Gewerkschaftssekretär Guido Jurock das Urteil. „Ich erwarte aber nicht, dass I-SEC ihn wieder ins Haus lässt“, so Jurock. Nach einer Strafanzeige des Betriebsrates ermittelt mittlerweile die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts der Behinderung der Betriebsratsarbeit gegen die beiden I-SEC-Geschäftsführer Glenn Murphy und Ran Langer geführt…“ Bericht von Martin Brust vom 7.3.2018 bei der FR online externer Link
    • Siehe auch den Aktions-Bericht von und bei der Aktion Arbeitsunrecht externer Link
  • [Petition] Generalstaatsanwaltschaft Hessen: Betriebsräte schützen! Kriminellen Unternehmern und Beratern das Handwerk legen. Nachahmer abschrecken! 
    Derzeit sorgen Fälle von Betriebsratsbehinderung durch den Unrechtsanwalt Helmut Naujoks am Frankfurter Flughafen für Aufsehen und Empörung. Strafanzeigen wegen Betriebsratsbehinderung werden von hessischen Staatsanwälten routinemäßig niedergeschlagen oder eingestellt und haben noch nie zu einer Verurteilung geführt. Eine Kursänderung ist nötig: Aggressionsbereite, kriminelle Unternehmer durch empfindliche Strafen abschrecken! Betriebsräte und Betriebsratswahlen durch beherztes Eingreifen schützen! Die Überlastung hessischer Arbeitsgerichte durch juristische Nachstellungen (Stalking) und institutionellen Rechtsmissbrauch eindämmen! Betriebsratsbehinderung ist kein Kavaliersdelikt, sondern gemäß §119 Betriebsverfassungsgesetz eine Straftat. Sie geschieht zumeist in Tateinheit mit anderen Rechtsbrüchen. Die körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgen für die Opfer sind oft verheerend…“ Online-Petition & Protest-Email an den hessischen Generalstaatsanwalt  Prof. Dr. Helmut Fünfsinn bei aktion ./. arbeitsunrecht externer Link
  • 7. März in Ffm: Protestmarsch zur Staatsanwaltschaft. Betriebsrat schützen, Straffreiheit für kriminelle Unternehmer beenden! 
    Unter den Augen der Staatsanwaltschaft Frankfurt treiben Union Buster wie der Hardcore-Rechtsanwalt Helmut Naujoks in Hessen seit Jahren ihr Unwesen. Deshalb protestieren wir am kommenden Mittwoch in Frankfurt auf der Straße. Eine Online-Petition an den Frankfurter Oberstaatsanwalt ist in Arbeit. Anlass ist Union Busting bei I-SEC und Travelex am Frankfurter Flughafen. Wir haben das Affentheater nach Drehbuch von Naujoks nun lange genug rein dokumentarisch begleitet (Kündigungsversuche, Hausverbote, Missachtung richterlicher Anordnungen, Schadensersatzklagen, Verleumndungen und planmäßige Terminverschiebungen). In Anlehnung an die berühmten drei Affen, die nichts sehen, nichts hören und nichts sagen, verkleiden wir uns mit Affenmasken als Richter_innen, Polizisten und Staatsanwälte in Roben und entsprechenden Plakaten. Die aktion ./. arbeitsunrecht ruft zum Protestmarsch durch Frankfurt auf! am Mittwoch, 7. März 2018, 10.30 Uhr, am Arbeitsgericht Frankfurt, Gutleutstr. 130. Es geht um systematische Demontage unliebsamer Betriebsratsmitglieder und Sabotage der Betriebsratswahlen 2018 am Frankfurter Flughafen…“ Aus dem Aufruf zum Protestmarsch
  • I-SEC ist Kandidat für den Aktionstag Schwarzer Freitag, 13. April 2018: Gegen Union Busting & Betriebsratsbehinderung 
    Aktion Arbeitsunrecht: Betriebsratswahlen 2018: Union Buster melden!Die I-SEC Deutsche Luftsicherheit, mit ca 1.400 Beschäftigten am Frankfurter Flughafen für Sicherheitskontrollen zuständig, engagierte den berüchtigten Hardcore-Arbeitsrechtler Helmut Naujoks, um einen erfolgreichen Betriebsrat systematisch zu zermürben. Naujoks feuerte nach gewohnter Manier Hausverbote, Kündigungsversuche ab, während das Management den Betriebsrat in der Belegschaft systematisch verleumdete. Der Fall ist auch deshalb brisant, weil die Sicherheit an Europas größtem Flughafen auf dem Spiel steht: Die Belegschaft ist personell unterversorgt und überlastet. Der Betriebsrat forderte Neueinstellungen und ein humanes Arbeitspensum. Deshalb geriet er ins Fadenkreuz.“ Info zur Abstimmung bei Aktion Arbeitsunrecht externer Link, siehe auch unser Dossier zur Aktion und die Nominierung bei Aktion Arbeitsunrecht externer Link
  • I-SEC / Naujoks: Sittenwidrige Millionen-Klage gegen BR-Mitglieder
    „… Die Sicherheitsfirma I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH  hat gegen den Betriebsratsvorsitzenden Mario S. und seinen Stellvertreter Erhan C. eine absurde Schadenersatzklage in Höhe von 1 Million Euro gestellt. I-SEC versucht mit Hilfe von Helmut Naujoks das Betriebsratsgremium am Frankfurter Flughafen zu zerschlagen und die Wiederwahl der Betriebsratsvorsitzenden bei der turnusmäßigen Betriebsratswahl 2018 zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt bereits wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 119 BetrVG (…). I-SEC sei, so die krude und völlig substanzlose Behauptung, ein „Reputationsschaden“ entstanden, weil ver.di in einem Bericht vom 15.09.2017 über das aggressive Vorgehen des I-SEC-Managements gegen die den Betriebsrat berichtet hat (…). Schuld an der ve.rdi-Berichterstattung sei, so der aberwitzige Dreh, nicht das betriebsratsfeindliche Management selbst, sondern die beklagten Betriebsratsmitglieder…“ Beitrag von Jessica Reisner vom 26. Januar 2018 bei arbeitsunrecht in deutschland externer Link
  • I-SEC will drittem Betriebsratsmitglied kündigen 
    Das Management der I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH unter Ran Langer und Glenn Murphy reichte am 13.12.2017 einen Antrag auf Zustimmung (§103 BetrVG) zur außerordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung eines dritten Betriebsratsmitglieds ein. Der Betriebsrat hat, wie bei den anderen Kündigungsbegehren gegen Betriebsratsmitglieder von I-SEC, die Zustimmung verweigert. Ein Gerichtstermin ist hierzu noch nicht bekannt. Anhängig sind bereits Kündigungsschutzklagen des Betriebsratsvorsitzenden Mario S. (zwei Kündigungsversuche) und seines Stellvertreters Erhan C. I-SEC hindert durch Ketten unsubsantiierter Hausverbote an der Betriebsratsarbeit und versucht die gewählten Vertreter von der Belegschaft fern zu halten…“ Mitteilung vom 8. Januar 2018 von und bei aktion./.arbeitsunrecht externer Link. Die aktion./.arbeitsunrecht ruft Gewerkschafter, Flughafen-Beschäftigten und Bürgerrechtler_innen auf folgende Gerichtstermine solidarisch zu begleiten:

    • Am Donnerstag, 11. Januar 2018 wird das zweite Hausverbot gegen den Betriebsratsvorsitzenden Mario S. bei der I-SEC Deutsche Flugsicherheit GmbH verhandelt
    • Freitag, 26. Januar 2018 findet die Güteverhandlung zu einer hanebüchenen Schadenersatzforderung gegen Mario S. und Erhan C. statt
  • [13. Dezember 2017] Frankfurt: I-SEC + Naujoks ./. Betriebsratsvorsitzender 
    Am Arbeitsgericht Frankfurt, Saal C3.08 wird am Mittwoch, 13. Dezember 2017 um 16.00 Uhr die Anfechtung des Arbeitsvertrags und das Hausverbot gegen den Betriebsratsvorsitzenden Mario S. bei der I-SEC Deutsche Flugsicherheit GmbH verhandelt. Gutleutstraße 130 Fffm. Der Termin ist eine gute Gelegenheit, den Bad Guy des deutschen Arbeitsrechts Helmut Naujoks auf freiem Fuß zu erleben…“ Meldung von aktion./.arbeitsunrecht mit Hintergründen externer Link
  • I-SEC: Naujoks kneift | Protest vor Sheraton am 6.12.2017  
    Termin [ursprünglich am Mittwoch, 6. Dezember 2017, 14.15] erneut verlegt | Protest und Flugblatt-Aktion vor I-SEC Mitarbeiterversammlung. Stop Union Busting! Die aktion./.arbeitsunrecht ruft dazu auf, am Frankfurter Flughafen gegen Union Busting und für faire Arbeitsbedingungen und demokratische Verhältnisse zu demonstrieren. Mittwoch, 6.12.2017, 13:00 Uhr | Sheraton Airport Hotel Frankfurt…“ Aufruf vom 5. Dezember 2017 externer Link, darin umfangreiche Hintergründe

    • Bericht von Protest und Flugblatt-Aktion vor I-SEC Mitarbeiterversammlung am 6.12.2017 
      Am Mittwoch, 6. Dezember 2017 sagte das I-SEC-Management tatsächlich eine Mitarbeiterversammlung im Sheraton-Hotel am Frankfurter Flughafen ab, weil wir davor Proteste angekündigt hatten. Man befürchte Unruhen, so hieß es bezeichnenderweise. Auch das werten wir als Erfolg unserer Arbeit. Die Mitarbeiterversammlung hätte nur dazu gedient, die Belegschaft weiter gegen den Betriebsrat aufzuhetzen, der momentan mit absurden Kündigungen und Hausverboten aus dem Betrieb gehalten wird. Bei den Protesten kamen an einem Werktag um 13:30 Uhr ca. 10-12 Personen zusammen. Schön war, dass Naujoks-Opfer aus zwei weiteren Betrieben sich erstmals trafen, darunter die BR-Mitglieder von I-SEC und Travelex am Frankfurter Flughafen…“ Aus dem Newsletter von aktion./.arbeitsunrecht vom 11.12.
    • Die Forderungen: „Tarifvertrag verteidigen. Flugsicherheit gewährleisten. Betriebsrat schützen
      Wir fordern zusätzliche Mitarbeiter einzustellen, um den systematischen Missbrauch von Überstunden einzudämmen! Nötig wären deutlich über 100 neue Leute.
      Wir warnen vor Tarifflucht durch I-SEC und den neu gegründeten Unternehmerverband BDLS.
      Wir forden ein energisches Eingreifen des Innenministeriums und der Staatsanwaltschaft, um die systematische Unterversorgung der Sicherheitkontrollen am Frankfurter Flughafen zu beenden und Betriebsratsbehinderung sowie die Anstiftung und Verabredung zu Straftaten zu bekämpfen: Mobbing, juristische Nachstellung (Stalking), Diskriminierung, falsche Anschuldigungen, evtl. Prozessbetrug.
      Helmut Naujos gehört nach unserer Meinung hinter Gitter.
      Wir fordern das Arbeitsgericht Frankfurt auf, deutlich schneller zu handeln! Die gewählten Vertreter der Beschäftigten dürfen nicht länger mit substanzlosen Hausverboten aus dem Betrieb gehalten werden
      .“
  • Frankfurter Flughafen: Wer kontrolliert hier wen? Die Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma sehen sich rüden Maßnahmen ausgesetzt 
    „… nehmen seither juristische Auseinandersetzungen Fahrt auf, die der Umstände und des Schauplatzes wegen nicht allein Sache des Unternehmens sind, in dem sie sich abspielen. Das heißt I-Sec und kontrolliert mit 1300 Beschäftigten einen Großteil der Passagiere am Frankfurter Flughafen samt ihrem Handgepäck, ehe sie in die Maschinen steigen dürfen. Vordergründig spielt sich der Konflikt, der seit einigen Wochen massiv eskaliert, zwischen dem Unternehmen und seinen Betriebsräten ab. Dabei geht es allerdings auch um die Frage, ob die Sicherheitskontrollen an Deutschlands größtem Airport noch sorgfältig und streng genug vollzogen werden. Nein, sagen Arbeitnehmervertreter von I-Sec, die Flugsicherheit sei gefährdet. I-Sec beschäftige zu wenig Personal, diese Mitarbeiter seien völlig überlastet und frustriert. Die Zahl ihrer Überstunden sei astronomisch. Es gehe um Tausende pro Monat. Darunter leide zwangsläufig ihre Konzentrationsfähigkeit und Sorgfalt bei der Arbeit. Auch die eigentlich vorgesehene Rotation der Mitarbeiter an den Sicherheitsschleusen sei kaum möglich. Etwa 150 zusätzliche Leute wären nötig, sagen die Arbeitnehmervertreter. Unter den aktuellen Bedingungen seien Fehler und damit Sicherheitslücken wohl kaum zu vermeiden, warnt ein Insider. Doch sachlich darüber diskutiert wird schon länger nicht mehr bei der Firma I-Sec, die sich selbst als Anbieter „fortschrittlicher Sicherheitsservices für die Luftfahrt“ rühmt. Stattdessen wird mit immer härteren Bandagen gekämpft und zwar zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Mitarbeitervertreter, die Kritik an den Zuständen äußerten, würden systematisch eingeschüchtert, heißt es weiter. (…) Den Vorgängen bei I-Sec verleiht besondere Brisanz, dass sich die Vorgänge am Frankfurter Flughafen in einem unter Sicherheitsgesichtspunkten sensiblen Bereich abspielen. Die Firma agiert dort – und auch an anderen deutschen Airports – im Auftrag der Bundespolizei, deren oberster Dienstherr Innenminister Thomas de Maizière ist…“ Artikel von Markus Balser und Uwe Ritzer in der SZ online vom 09.12.2017 externer Link
  • I-SEC: Staatsanwaltschaft ermittelt wg. Betriebsratsbehinderung 
    Am 25.9.2017 hatte der Betriebsrat des Security-Dienstleisters I-SEC Deutsche Luftsicherheit GmbH Strafanzeige wegen Betriebsratsbehinderung (§119 BetrVG) gegen die Geschäftsführung gestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat laut Pressesprecherin Nadja Niesen Ermittlungen aufgenommen und bejaht einen Anfangsverdacht auf Behinderung der Betriebsratsarbeit. Es laufen Zeugenvernehmungen. Das bestätigte die Behörde am 23.11.2017 gegenüber der aktion./.arbeitsunrecht e.V. Die I-SEC-Geschäftsführer Ran Langer und Glenn Murphy äußerten sich auf Nachfrage der aktion./.arbeitsunrecht bislang nicht zu den Vorwürfen. (…) Mit der Bestätigung der Staatsanwaltschaft Frankfurt dürfte auch eine einstweilige Verfügung in großen Teilen hinfällig oder zumindest schwer haltbar sein, welche die Hamburger Medienkanzlei Nesselhauf  im Auftrag von I-SEC gegenüber der Gewerkschaft ver.di erwirken konnte. Diese kreiste um die Verdachtsberichterstattung des ver.di Blogs WaSi Hessen für das Wach- und Sicherheitsgewerbe gegen die I-SEC-Geschäftsführung…“ Pressemitteilung vom 24.11.2017 von und bei der Aktions Arbeitsunrecht externer Link

Siehe zum Hintergrund:

  • Union-Busting bei I-SEC – Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Geschäftsführer Glenn Murphy!
    „… Zur Erinnerung: Der Geschäftsführer Hr. Glenn Murphy versucht mit Unterstützung des bekannten „Betriebsrats-Killers“ Helmut Naujoks (Frankfurter Rundschau) den Betriebsrats-Vorsitzenden los zu werden und den Betriebsrat vom Arbeitsgericht auflösen zu lassen. Bei einer Firma, die im Auftrag der Bundespolizei Passagierkontrollen nach dem Luftsicherheitsgesetz durchführt ein einmaliger Vorgang! Der Betriebsrat hat daher Anzeige gegen den Geschäftsführer wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit erstattet (§ 119 Betriebsverfassungsgesetz). Nach uns vorliegenden Informationen hat die zuständige Staatsanwaltschaft inzwischen die Ermittlungen aufgenommen! (…) Sowohl der Vorsitzende als auch das Gremium wehren sich außerdem weiter vor dem Arbeitsgericht gegen diese Machenschaften. Der BR-Vorsitzende hat eine einstweilige Verfügung beantragt, um das rechtswidrige Hausverbot und die ebenfalls rechtswidrige Anfechtung seines Arbeitsvertrages aufheben zu lassen. Nach einer Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Umwandlung von einem Urteils- in ein Beschlussverfahren, hat nun das Landesarbeitsgericht den beteiligten Parteien Zeit bis zum 10.11.2017 gegeben, um Stellungnahmen gegen die Beschwerde vorzulegen. Danach wird entschieden in welcher Verfahrensart es weiter geht…“ Bericht von Guido Jurock vom 7. November 2017 bei WaSi Hessen externer Link – dieser Beitrag ist nach einer Unterlassungsklage offline. Aktion Arbeitsunrecht schreibt am 24.11.2017 externer Link dazu: „… Der ver.di-Bundesvorstand hatte nach der einstweiligen Verfügung die Berichterstattung über den Konflikt am Frankfurter Flughafen nicht nur eilfertig zurück gefahren, sondern auch andere Medien in der Republik mit persönlichen Anschreiben und Anrufen aufgefordert, es ihnen gleich zu tun – darunter die aktion./.arbeitsunrecht und das Portal Labournet. Das Berliner ver.di-Justiziariat versäumte es allerdings, bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt nachzufragen. Wir kritisieren dieses butterweiche Vorgehen, das der Union Busting-Strategie von I-SEC objektiv in die Hände spielt. Wir hoffen, dass es eine Ausnahme darstellt. Die Meinungsfreiheit in der Arbeitswelt muss täglich neu verteidigt und erstritten werden!
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=124327
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