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Piepenbrock/DSW am Flughafen Düsseldorf: Nach dem Verdacht auf Missbrauch im Umgang mit Kurzarbeitergeld nun massenhaft krankheitsbedingte Kündigungen…
Dossier
„… Es geht um den Missbrauchsverdacht im Umgang mit Kurzarbeitergeld bei DSW. Genauer gesagt geht es um Ungereimtheiten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zwar für die im Dienstplan geplanten Arbeitszeiten. (…) Unser Verdacht gegen DSW ist deutlich begründet und gibt uns dringenden Anlass zum handeln. Deshalb haben wir auch die Bundesagentur für Arbeit eingeschaltet und diesen Sachverhalt dort angezeigt. (…) Mit Beginn der Kurzarbeit hat DSW beispielsweise am Flughafen Bremen die Lohnabrechnungen so umgestellt, dass die Krankentage der Beschäftigten immer pauschal mit KuG-Leistungen (Kurzarbeitergeld) abgerechnet werden. Auch am Flughafen Düsseldorf rechnet DSW seitdem alle Krankentage unzulässigerweise pauschal mit Kurzarbeitergeld ab…“ Aus dem Beitrag von Özay Tarim vom 07.09.2020 bei luftsicherheit-nrw.de – ver.di-Informationen für die Beschäftigten in der Luftsicherheit NRW – siehe dazu die nachfolgenden ca 100 krankheitsbedingten Kündigungen:
- Flughafen Düsseldorf: Auftrag für die umstrittene Firma DSW für mindestens weitere 4 Jahre nun doch bestätigt!
„Flughafen Düsseldorf: Umstrittene Firma DSW bekommt doch noch den Auftrag zur Durchführung der Fluggastkontrollen (§ 5 LuftSiG)! Eine aus unserer Sicht weitere Fehlentscheidung vom Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums! Rüge von der im Vergabeverfahren unterlegenen Sicherheitsfirma I-Sec erfolglos!
Nach langer Hängepartie gibt es nun ein Ergebnis. Die umstrittene Firma DSW soll mindestens weitere 4 Jahre weitermachen. Die Entscheidung des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums, die Fluggastkontrollen am Flughafen Düsseldorf erneut an die Firma Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) zu vergeben, hat für Empörung und Unverständnis gesorgt.
Nachdem die Firma DSW in der Vergangenheit bereits mehrfach in die Kritik geraten war, stellt diese Auftragsvergabe für uns eine klare Fehlentscheidung dar. Trotz einer Rüge der im Vergabeverfahren unterlegenen Sicherheitsfirma I-Sec und den damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten blieb der Staat bei seiner Entscheidung, den Auftrag an die umstrittene Firma DSW zu vergeben. Diese Entscheidung wirft einen dunklen Schatten auf das Vergabeverfahren. Für uns als Gewerkschaft ver.di ist diese Entscheidung des Beschaffungsamts des Bundesinnenministeriums nicht nur schwer nachvollziehbar, sondern auch ein weiteres Beispiel für die unzureichenden Kontrollen und Bewertungen von Sicherheitsdienstleistern. Besonders unverständlich wird die Entscheidung vor dem Hintergrund der wiederholten Verstöße der Firma DSW gegen vertragliche Auftragsverpflichtungen (zwei Abmahnungen im Jahr 2022) und besonders gegen grundlegende Arbeitnehmer- und Mitbestimmungsrechte…“ Meldung vom 18. November 2024 von Özay Tarim, ver.di Gewerkschaftssekretär, in luftsicherheit-nrw.de - Flughafen Düsseldorf: Hat DSW Inflationsausgleichsprämien zweckentfremdet, um Abfindungssummen für kranke Beschäftigte aufzuhübschen? Arbeitsgericht unterstützt den Betriebsrat
„DSW muss nun “die Hosen runterlassen” – Das letzte Wort zur Inflationsausgleichsprämie ist also noch nicht gesprochen! Schluss mit Heimlichtuerei!
Das Sicherheitsunternehmen DSW schweigt nach wie vor zu den nachweislich an mehrere Beschäftigte ausgezahlten Inflationsprämien in Höhe von 3000 €. Auch in den bisherigen Arbeitsgerichtsverfahren rückte DSW nicht richtig mit der Sprache heraus. An wie viele Beschäftigte die Inflationsausgleichsprämie tatsächlich gezahlt wurde, wird weiterhin vom Dienstleister des Bundesinnenministeriums verheimlicht!
Am 07. August 2024 hat nun das Arbeitsgericht in Düsseldorf die Sicherheitsfirma DSW (Vertragspartner des Staates) dazu verpflichtet bzw. verurteilt, dem Betriebsrat die erforderliche Auskunft darüber zu erteilen, an wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs am Flughafen Düsseldorf und in welchem Umfang Inflationsausgleichsprämien gemäß § 3 Nr. 11 c EStG im Zeitraum ab dem 26.10.2022 gewährt bzw. gezahlt worden sind. (…)
Das Mitgliedsunternehmen DSW des Arbeitgeberverbands BDLS hatte augenscheinlich die Inflationsausgleichsprämie in mehreren Fällen dafür benutzt, um Abfindungssummen für bestimmte Beschäftigte (u. a. an jene mit vielen Krankentagen) bei einem Aufhebungsvertrag deutlich aufzuhübschen. Seitdem diese heimliche Aktion aufgeflogen ist (wir hatten hier mehrfach berichtet), wird von der DSW keine Inflationsausgleichsprämie mehr angeboten bzw. ausgezahlt. Wurde hier etwa die Inflationsausgleichsprämie zweckentfremdet und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt? Diese Fragen werden aktuell in verschiedenen Arbeitsgerichtsverfahren geklärt. (…) In den erstinstanzlichen Gerichtsverfahren konnten einige Beschäftigte mit unserer gewerkschaftlichen Unterstützung zumindest etwa ein halbes Dutzend Personen nennen, die nachweislich eine Inflationsprämie in Höhe von 3000 € erhalten haben. Der Arbeitgeber dagegen hat sich erneut in den Gerichtsverfahren total bedeckt gehalten und sich auch nicht zu diesen von uns und den Klägern genannten Personen geäußert. Letztendlich musste dann das Arbeitsgericht entscheiden, ob in diesen Fällen der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde. Zu unserer Überraschung hat aber das Gericht die berechtigte Klage einiger Beschäftigten in der ersten Instanz abgewiesen. (…)
Am 07. August 2024 wurde die Auskunftsklage des Betriebsrates gegen DSW am Arbeitsgericht Düsseldorf verhandelt. Die Klage des Betriebsrats gegen die Verweigerungshaltung von der DSW war erfolgreich. ERGEBNIS: Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat DSW verurteilt, dem Betriebsrat Auskunft darüber zu erteilen, ob und welchen Arbeitnehmern des Betriebs am Flughafen Düsseldorf in welchem Umfang Inflationsausgleichsprämien gemäß § 3 Nr. 11 c EStG im Zeitraum ab dem 26.10.2022 gewährt worden sind! Diese erfolgreiche Klage des Betriebsrates ist wohl jetzt die einzige Möglichkeit, um endlich zu erfahren, wie viele Beschäftigte bei DSW am Flughafen Düsseldorf tatsächlich eine Inflationsausgleichsprämie erhalten haben…“ Beitrag von Özay Tarim vom 19. August 2024 in luftsicherheit-nrw.de („Flughafen Düsseldorf: Arbeitsgericht verurteilt DSW dem Betriebsrat Auskunft über bereits gezahlte Inflationsausgleichsprämien zu erteilen“) – darin die umfangreichen Hintergründe - Sicherheitsfirma DSW verspricht Beschäftigten Besserung
„… Nach wiederkehrender Kritik an langen Schlangen vor den Sicherheitskontrollen am Düsseldorfer Flughafen hat das zuständige Unternehmen DSW in einem Schreiben an die Mitarbeiter Probleme eingeräumt. Man habe erkannt, dass «für eine reibungslose und qualitativ hochwertige» Erbringung der Leistungen am Flughafen eine „Umstrukturierung“ nötig sei, heißt es nach dpa-Informationen in dem Schreiben. (…) Man habe bereits ein Restrukturierungsteam zusammengestellt, teilte die zuständige Geschäftsführerin der Belegschaft in dem Schreiben mit. Man wolle sich nun ein Bild machen und mit Betriebsrat und Bundespolizei „Verbesserungsmöglichkeiten erarbeiten und umsetzen“. In dem Schreiben bestätigte die Geschäftsleitung zudem, dass man eine bislang zuständige Führungskraft zum 19. Oktober abberufen habe. Darüber hatten mehrere Medien berichtet. Ende September hatte das Sicherheitspersonal am Flughafen für bessere Arbeitsbedingungen demonstriert. Die Beschäftigten seien unzufrieden, sagte damals ein Verdi-Sprecher. Der Personalmangel am Flughafen führe zu einer hohen Arbeitsbelastung, das wolle man nicht länger hinnehmen. Nach Angaben der Gewerkschaft gibt es zahlreiche krankheitsbedingte Kündigungen, Kurzarbeit und zu wenig Personal. Jüngst hatte es vor allem an Wochenenden immer wieder Schlangen und Verzögerungen an den Sicherheitskontrollen gegeben.“ Meldung vom 20. Oktober 2021 von und bei airliners.de - Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu den ca 100 krankheitsbedingten Kündigungen bei DSW am Flughafen: 30 Kündigungen gelten als Massenentlassung – Kündigungen unwirksam
„Entlässt ein Unternehmen in größerem Umfang Beschäftigte wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten, muss dies der Bundesagentur für Arbeit als Massenentlassung angezeigt werden. Geschieht dies nicht, sind die Kündigungen unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und am Freitag mitgeteilt. Ein Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten, das Sicherheitsdienstleistungen am Flughafen Düsseldorf erbringt, hatte innerhalb eines Monats 34 Beschäftigte aus krankheitsbedingten Gründen entlassen. Ab 30 Kündigungen sei dies als Massenentlassung anzeigepflichtig, bei kleineren Unternehmen auch deutlich eher, so das Gericht.“ Agenturmeldung vom 15.10.2021 als Online Extra der jungen Welt , siehe dazu:- Anzeigepflicht gilt auch bei krankheitsbedingten Massenentlassungen
„Arbeitgeber sind nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verpflichtet, der Agentur für Arbeit Massenentlassungen anzuzeigen. Das gilt auch, wenn die Kündigungen aus krankheitsbedingten Gründen erfolgten, stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf klar…“ Beitrag von David Schahinian vom 25.10.2021 bei betriebsratspraxis24.de
- Anzeigepflicht gilt auch bei krankheitsbedingten Massenentlassungen
- DSW Düsseldorf: Sicherheitspersonal in der Fluggastkontrolle fühlt sich in das Jahr 2017 zurückversetzt!
„Flughafen Düsseldorf: Sicherheitskräfte in der Fluggastkontrolle leiden erneut unter schlechten Arbeitsbedingungen sowie erheblichem Personalmangel – wie im Jahr 2017!
Mit “Bleib-Gesund-Prämien” und Fremdpersonaleinsatz sollen zu Herbstferienbeginn die Personallücken gestopft werden! Die LuftsicherheitsassistentInnen am Flughafen Düsseldorf hatten die Hoffnung, dass durch den Auftragswechsel zum 01. Juni 2020 endlich die Arbeitsbedingungen in der Fluggastkontrolle besser werden. Die Bedingungen beim Vorgängerdienstleister Kötter Aviation hatten schon den Beschäftigten viele Jahre zuvor einiges abverlangt. Der Höhepunkt der desaströsen Arbeitsbedingungen waren die Chaos-Tage im Jahr 2017. Die Situation damals war geprägt von extremen Arbeitsbelastungen, die u. a. durch erheblichen Personalmangel verursacht waren. Die Folge: hoher Krankenstand! Diesen Missstand quittierten die Beschäftigten konsequenterweise mit Überlastungsanzeigen! (…) Nie wieder sollten Probleme in der Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf entstehen. Pustekuchen! Nichts von alledem ist tatsächlich eingetroffen. Noch nicht einmal hat DSW bis heute geschafft, die Beschäftigten vollständig mit adäquater Dienstkleidung auszustatten. Auch dieser Sicherheitsdienstleister muss nun erneut auf Fremdpersonal zurückgreifen und Sonderprämien für bestimmte Arbeitstage ausrufen, um die vorhandenen Personallücken zur Herbstferienzeit zu stopfen. Diese Maßnahmen zeigen deutlich, wie krachend DSW mit seiner Personalpolitik von Anfang an gescheitert ist. (…) Schon in den letzten Wochen wurden die Missstände in der Fluggastkontrolle am Flughafen Düsseldorf immer wieder öffentlich sichtbar. Selbst Schüler, die erst seit 4 Tagen eine Ausbildung zum Luftsicherheitsassistenten absolvieren, werden in den Herbstferien am Flughafen Düsseldorf in der “Wannenrückführposition” eingesetzt. Sogar eine Schulungsmaßnahme von qualifizierten Sicherheitskräften wurde für Freitag (08.10.2021) gestrichen, sodass inklussive der Ausbilder alle 15 Luftsicherheitskräfte plus Verwaltungsmitarbeiter in der Fluggastkontrolle zum Einsatz kommen werden. Das bedeutet, dass bis auf den “Hausmeister” alle verfügbaren Personen zum Einsatz gebracht werden. Dieses Tablo zeigt das vollkommene Personaldesaster des DSW-Geschäftsführers Peter Lange. Letzte Woche haben die DSW-Beschäftigten mit einer Protest-Aktion im Flughafen-Terminal sehr eindrucksvoll ihren Unmut über die schlechten Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Luftsicherheit zum Ausdruck gebracht. Mit Transparenten wie “Schluss mit Überlastung” sowie “Keine Kostenspiele zu Lasten der Gesundheit von Beschäftigten in der Luftsicherheit” haben unsere Kolleginnen und Kollegen deutlich gemacht, dass die Arbeitsbedingungen in der Fluggastkontrolle dringend verbesserungsbedürftig sind. (…) Letzte Woche überreichten nach der Protest-Aktion einige Sicherheitskräfte dem Arbeitgeber eine Überlastungs- bzw. Gefährdungsanzeige. Hintergrund ist der Personalmangel, der zuletzt immer wieder Grund für lange Schlangen vor den Sicherheitskontrollen war. DSW war wiederholt nicht in der Lage, die von der Bundespolizei eingeforderte Personalstärke zu stellen. Es fehlten in der Spitze bis zu 100 Sicherheitskräfte. Der Personalmangel führt zwangsläufig zur hohen Arbeitsbelastung bei unseren Kolleginnen und Kollegen. Aktuell liegt der Krankenstand bei über 20 Prozent! Nach den nun eingereichten Überlastungsanzeigen kam es für die Beschäftigten zu einer überraschenden Entwicklung. Verkehrte Welt beim Auftraggeber sowie bei der Sicherheitsfirma. Die Bundespolizei hatte wohl angewiesen, die Sicherheitskräfte wegen der Überlastungsanzeige von ihren hoheitlichen Luftsicherheitsaufgaben abzuziehen. DSW nahm dann auch tatsächlich diese Kolleginnen und Kollegen von der Kontrollstrecke und suspendierte sie. In einem Arbeitgeber Aushang dazu, kündigte sogar der Geschäftsführer Peter Lange an, dass diese Beschäftigten eventuell nicht mehr dem Anforderungsprofil für die Luftsicherheitsaufgabe entsprechen würden. (…) Unmittelbar nach den Suspendierungen unserer Kolleginnen und Kollegen haben wir das Bundesinnenministerium sowie die Bundespolizei aufgefordert, auf DSW einzuwirken und die Beschäftigten umgehend in der Fluggastkontrolle wieder einzusetzen. Wenige Stunden später setzte tatsächlich auch ein Umdenken ein, und die Beschäftigten durften wieder an ihre Arbeitsplätze zurück. Die Überlastungsanzeige geht aus dem Arbeitsschutzgesetz hervor, und verpflichtet sogar die Beschäftigten auf Missstände hinzuweisen sowie diese dem Arbeitgeber gegenüber anzuzeigen. Verantwortlich für diese Personalmiesere ist DSW. Knapp 100 krankheitsbedingte Kündigungen wurden scheibchenweise von November 2020 bis jetzt ausgesprochen. Kolleginnen, die sich vor dem Arbeitsgericht erfolgreich gegen die DSW-Kündigungen gewehrt haben, werden trotz Frauenmangels in der Fluggastkontrolle nicht zum Einsatz gebracht. Auch könnten die bis zum Frühjahr 2021 befristet Beschäftigten, die nur wegen der Kurzarbeit keine Vertragsverlängerung erhalten hatten, jetzt wieder eingestellt…“ Artikel von Özay Tarim vom 8. Oktober 2021 bei luftsicherheit-nrw.de - Rund 75 Beschäftigte des Deutschen Schutz- und Wachdienst (DSW) kommen Mittwoch zur „aktiven Mittagspause“ im Terminal zusammen
„Aufgrund der seit dem Frühsommer anhaltenden Personalmisere in der Luftsicherheit am Flughafen Düsseldorf kommen am Mittwoch rund 75 Beschäftigte des Deutschen Schutz- und Wachdienst (DSW) zu einer „aktiven Mittagspause“ im Terminal zusammen. Die Gewerkschaft Verdi kritisiert bereits seit Monaten die Personalsituation am Flughafen und fordert, „die Kostenspiele zu Lasten der Gesundheit von Beschäftigten in der Luftsicherheit zu beenden“, wie es in einer Verdi-Mitteilung heißt. Knapp 100 krankheitsbedingte Kündigungen, anhaltende Kurzarbeit sowie zu knappe Personalbegrenzungen hatten in der Vergangenheit wiederholt zu langen Schlangen und Verzögerungen bei der Passagierabfertigung sowie zu einer erhöhten Arbeitsbelastung für die Beschäftigten geführt…“ Meldung vom 28.09.2021 bei NZZ online - Knapp 100 Kündigungen bei DSW am Flughafen Düsseldorf!
„Desaster bei DSW am Flughafen Düsseldorf – knapp 100 krankheitsbedingte Kündigungen, hohe Arbeitsbelastung und erheblicher Personalmangel!
Die Geschäftsführung des Piepenbrock-Tochterunternehmens DSW nutzte die Pandemie-Phase, um Personalabbau durch die Hintertür zu betreiben. Wir bezeichnen es deshalb durch die Hintertür, weil die aktuell gültige Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit betriebsbedingte Kündigungen während des Kurzarbeitszeitraums bei DSW am Flughafen Düsseldorf ausschließt. Langjährige Beschäftigte werden seit November 2020 fortlaufend und peu à peu krankheitsbedingt gekündigt. Dabei wird auch das Kündigungsschutzgesetz (Massenentlassungsanzeige) systematisch umgangen. Bis jetzt sind es knapp 100 Kündigungen von LuftsicherheitsassistentInnen. Die Folge aus dieser inakzeptablen Vorgehensweise für die Sommermonate 2021: Erheblicher Personalmangel und hohe Arbeitsbelastung in der Fluggastkontrolle!
Krankheitsbedingte Kündigungen während der Pandemie: Es ist erschreckend, wie DSW seit der Auftragsübernahme der Fluggastkontrollen im Juni 2020 am Flughafen Düsseldorf handelt. Von Missachtungen der Arbeitnehmerrechte bis hin zu Verletzungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und vieles vieles mehr. Die Geschäftsführung hat sich aber offenbar ein bestimmtes Ziel für die Pandemie-Phase gesetzt: nämlich krankheitsbedingte Kündigungen von Luftsicherheitsbeschäftigten. Das Motto lautet also, wenn die Beschäftigten wegen der Kurzarbeit nicht betriebsbedingt gekündigt werden dürfen, dann kündigt man eben krankheitsbedingt. Bei den betroffenen Beschäftigten handelt es sich um Kolleginnen und Kollegen, die viele Jahre zuvor bei der Sicherheitsfirma Kötter Aviation unter schlechten Arbeitsbedingungen Fluggastkontrollen durchgeführt hatten. Die entstandenen Krankheitstage der Beschäftigten fallen fast auschließlich in die Zeit vor DSW, aber mit in die Zeit des amtierenden Geschäftsführers Peter Lange. (…) Einige Kolleginnen und Kollegen haben vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf erfolgreich die Kündigungen von DSW abgewert. Trotzdem werden diese Beschäftigten (mit einem positiven Gerichtsurteil) nicht in der Fluggastkontrolle wieder eingesetzt. Die Belegschaft hat den Eindruck, dass dieser Dienstleister seit jetzt mehr als einem Jahr aktiv gegen die eigenen Beschäftigten agiert. Nach dem missbräuchlichen Umgang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während der Kurzarbeit, versucht DSW auch den Urlaubsanspruch der Beschäftigten zu reduzieren. Die online-Betriebsversammlungen wurden ebenfalls torpediert, sodass das auch hierbei das Arbeitsgericht zu Gunsten des Betriebsrates entscheiden musste. Ist diese Firma denn tatsächlich für die Luftsicherheitsaufgabe geeignet? Die Beschäftigten werden in dieser Branche ständig auf “Herz und Nieren” kontrolliert und bekommen schon bei einer kleinen vermeintlichen Verfehlung eine Abmahnung. Als Dank noch oben drauf die krankheitsbedingte Kündigung, obwohl die Beschäftigten seit Jahren unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden müssen. Diese Arbeitgeber müssen froh sein, dass die Beschäftigten unter diesen Rahmen- und Arbeitsbedingungen überhaupt noch zur Arbeit erscheinen. Der Betriebsrat hat mittlerweile über ein Dutzend Arbeitsgerichtsverfahren gegen diesen Arbeitgeber führen müssen. Wir erwarten nun auch endlich die Umsetzung eines gesundheitförderndes Schichtsystems (4 Tage arbeiten 2 Tage frei), die offenbar in der neuen Auftragsvergabe Berücksichtigung fand. Ebenfalls müssen auch Arbeitszeitmodelle in der Luftsicherheitsbranche möglich gemacht werden, indem sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wiederfindet. Jetzt muss das Ministerium handeln! Gemeinsam mit unseren Betriebsratsmitgliedern werden wir nicht weiter zu sehen, wie der Krankenstand von aktuell über 20 % weiter in die Höhe steigt, Beschäftigte sogar vermehrt den Dienst abbrechen müssen, weil es an Personal fehlt und die Arbeitsbelastung immer weiter zunimmt. All das findet tatsächlich unter der Flagge des Staates am Flughafen Düsseldorf statt! Schluss mit Überlastung! Keine Kostenspiele zu Lasten der Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen in der Luftsicherheit!“ Meldung bei ver.di Düssel-Rhein-Wupper, Besondere Dienstleistungen (ohne Datum), siehe ähnliche vom 14. September 2021 bei luftsicherheit-nrw.de - Union Busting am Flughafen Düsseldorf: DSW verhindert Betriebsversammlung
„… Nachdem die DSW zunächst die Verhandlungen über die Verlängerung der Betriebsvereinbarung zum Kurzarbeitergeld sabotierte, konnte der Betriebsrat sich vor der Einigungsstelle durchsetzen. So wurde eine erneute Betriebsvereinbarung abgeschlossen, welche das Kurzarbeitergeld aufstockt und bis zum 31.12.2021 betriebsbedingte Kündigungen verhindert. Zudem musste sich DSW verpflichten die falsch abgerechneten Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall nachzuzahlen. Doch mit all diesen Schikanen nicht genug. Die DSW versucht auch den Betriebsrat von der Belegschaft zu isolieren, in dem sie faktisch seit einem Jahr eine Betriebsversammlung verhindert. Seit Januar 2021 versucht der Betriebsrat eine digitale Betriebsversammlung zu organisieren. Bisher verweigert die DSW-Geschäftsführung jedoch die Kostenübernahme und die Bereitstellung eines entsprechenden Videokonferenz-Tools. Der Betriebsrat hat daher nun Klage beim Arbeitsgericht Düsseldorf eingereicht. In einer ersten Güteverhandlung am 10.05.2021 konnte selbst der Richter die Geschäftsführung nicht zum einlenken bewegen, so dass nun ein regulärer Kammertermin stattfinden muss…“ Aus Frontberichte 09/2021 von Kevin Hoffmann vom 28. Mai 2021 bei Arbeitsunrecht - Piepenbrock/DSW muss Kurzarbeitergeld zurückzahlen!
„Piepenbrock-Tochterunternehmen DSW muss systematisch falsch abgerechnete Entgeltzahlungen für Krankheitstage während des Kurzarbeitszeitraums zurückzahlen! (…) Den Erfolg konnte der Betriebsrat dann verbindlich im Einigungsstellenverfahren erzielen. DSW hatte im Frühjahr 2021 einseitig das Scheitern der Verhandlungen für die Verlängerung der Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit erklärt und die Einigungsstelle angerufen. Der Arbeitgeber hatte das Ziel, keinerlei Zugeständnisse bei Kurzarbeiterleistungen zu machen. Dennoch konnte der Betriebsrat gemeinsam mit uns die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes für einen bestimmten Zeitkorridor sowie den Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen für alle 1.100 Beschäftigten am Flughafen Düsseldorf bis zum 31.12.2021 durchsetzen. Erst in dieser Einigungsstelle ist dem Betriebsrat verbindlich gelungen, die rückwirkenden Korrekturen für den Zeitraum Juni bis Oktober 2020 der falsch abgerechneten Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall für geplante Dienste schriftlich zu fixieren. Erinnerung: Frist zur Forderungsanzeige noch bis zum 31. Mai 2021!…“ Meldung von Oezay Tarim vom 26. Mai 2021 bei luftsicherheit-nrw.de - Betriebsrat erzwingt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bei Piepenbrock
„… Seit März 2020 zahlt Piepenbrock einem großen Teil seiner 650 Mitarbeiter in Berlin und Brandenburg Kurzarbeitergeld aus, ohne das dafür eine notwendige Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vorlag. Für den Betriebsrat war klar: „Wer zum Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung arbeitet, kann nicht mit einem Kurzarbeitergeld von nur 60 beziehungsweise 67 Prozent abgespeist werden“. Vollzeitbeschäftigten blieben dabei lediglich rund 800 Euro zum Leben. Da die meisten Reinigungskräfte jedoch nicht in Vollzeit angestellt sind, nochmals deutlich weniger. (…) Die Beendigung der bereits angelaufenen Umsetzung der angedrohten Kündigungswelle und sein Recht auf Mitbestimmung konnte der Piepenbrock-Betriebsrat gerichtlich über das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit einer Einstweiligen Verfügung erreichen. (…) Betriebsrat und IG BAU haben die betroffenen KollegInnen zudem darüber aufgeklärt, dass die von Piepenbrock einseitig vorgenommene Einkommensreduzierung ebenfalls nicht rechtens war. Viele haben daraufhin mithilfe der IG BAU die Differenz zum üblichen Monatslohn vor dem Arbeitsgericht eingefordert. Die Hartnäckigkeit des Betriebsrats zahlt sich aus: Das Kurzarbeitergeld wird nun, nach einer Regelung welche mit Hilfe einer Einigungsstelle zustande kam, auf 100% aufgestockt und das obwohl der Betriebsrat sich zunächst nur das Ziel gesetzt hatte das Kurzarbeitergeld auf mindestens 85% aufstocken zu lassen…“ Aus Frontberichte 06/2021 von Kevin Hoffmann vom 14. April 2021 bei Arbeitsunrecht - Airport in Düsseldorf: 40 krankheitsbedingte Entlassungen bei Flughafen-Security – fast alle haben bereits Klage eingereicht
“Das für die Gepäckkontrollen am Flughafen zuständige Unternehmen Deutsche Schutz- und Wachdienst (DSW) hat vor Weihnachten 40 Mitarbeiter „krankheitsbedingt“ entlassen. Wie Verdi weiter mitteilt, haben nahezu alle betroffenen Mitarbeiter Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. (…) Laut Verdi haben die Klagen aufgrund von Formfehlern große Aussicht auf Erfolg. Die Gewerkschaft vermutet, dass die Agentur für Arbeit nicht wie vorgeschrieben vorher vom Unternehmen informiert wurde. Bei Entlassungen von mehr als 30 Mitarbeitern in 30 Tagen gilt diese Pflicht für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter. Bei der DSW sind es rund 1100. Zudem sei der Betriebsrat nicht nach gesetzlich festgelegten Vorgaben informiert worden, was wiederum von ihm gerügt worden sei. Wie viele Fehltage bei den betroffenen Mitarbeitern in den vergangenen Jahren zusammenkamen, ist Verdi nicht bekannt. Mindestens müssten es sechs Wochen pro Jahr sein. Aus Sicht von Özay Tarim könne der Schritt des Unternehmens im Einzelfall legitim sein. Aus seiner Sicht habe aber nicht nur der Zeitpunkt der Kündigungen kurz vor Weihnachten ein Geschmäckle. Er weist darauf hin, dass DSW eigentlich eingeplante Arbeitszeiten von kranken Mitarbeitern unrechtmäßiger Weise mit Kurzarbeiter-Geld abgerechnet hatte. Das sei nach Überprüfung der Agentur für Arbeit, die von Verdi darauf hingewiesen wurde, im November geändert worden. Just danach erfolgten die Kündigungen…“ Artikel von Alexander Esch vom 04.01.2021 bei RP online : Airport in Düsseldorf: Entlassungen bei Flughafen-Security. Fast alle der 40 betroffenen Mitarbeiter haben bereits Klage eingereicht. Die Gewerkschaft sieht einen Formfehler beim Unternehmen DSW - Piepenbrock/DSW: Arbeitsagentur ermittelt Betrug mit Kurzarbeit am Flughafen Düsseldorf?
„Die Sicherheitskontrollen am Düsseldorfer Flughafen stehen unter keinem guten Stern. Eine Securityfirma gab den Auftrag vorzeitig ab und es gibt einen hohen Krankenstand beim Personal, das sich wegen Corona eh schon in Kurzarbeit befindet. Und genau die könnte jetzt zum nächsten Problem werden. Als einige Mitarbeiter im Juli von ihrem neuen Arbeitgeber, dem „Deutschen Schutz- und Wachdienst“ (DSW), die ersten Gehaltsabrechnungen bekamen, staunten sie nicht schlecht: In den Dokumenten fehlten nämlich alle Krankentage, die im Monat zuvor neben den Kurzarbeitertagen von „Kötter Aviation Security“ noch korrekt angeben worden waren. Klingt nach einem simplen Druckfehler, ist es aber offenbar nicht. Denn bis heute fehlen diese Angaben. Und das wirft die Frage auf, ob der „DSW“ hier ein faules Spiel spielt. (…) Mittlerweile ist auch klar, dass es nicht bei einer Anzeige gegen den Dienstleister am Flughafen geblieben ist. So laufen jetzt Ermittlungen gegen den Sicherheitsdienstleister – in Düsseldorf und Osnabrück, wo die Muttergruppe des „DSW“ – „Piepenbrock“ – ihren Hauptsitz hat. Und nach EXPRESS-Informationen ist die Lage in dem Fall für die Firma nicht rosig. Obwohl das Verfahren noch läuft, sehen selbst unternehmernahe Arbeitsrechtsexperten beim Arbeitgeber Hinweise auf ein geplantes Handeln.“ Artikel von Jonas Meister vom 08.10.20 beim express.de
Siehe auch:
- Dezember 2023: Jetzt wird es dreckig! Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW) am Flughafen Düsseldorf lässt kranke sowie “unliebsame” Beschäftigte beschatten bzw. verfolgen!
- Oktober 2023: Flughafen DUS: Deutscher Schutz- und Wachdienst (DSW), diskriminiert Sicherheitsfachmänner wegen russischem Akzent
- vom Mai 2020: Kündigungen statt Aufstockung des Kurzarbeitergeldes: So unsolidarisch ist Piepenbrock in Berlin zu seinen Beschäftigten