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Landesarbeitsgericht bestätigt Streikrecht für Bewacherinnen und Bewacher von kerntechnischen Anlagen
Quelle: Pressemitteilung von ver.di vom 15.08.2012
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg, Streiks an kerntechnischen Anlagen zuzulassen. Im Rahmen der Auseinandersetzungen um einen Sozialtarifvertrag mit den Bewachungsunternehmen an 14 Kernkraftwerken hatte der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Arbeitskampfmaßnahmen beantragt. Nach dem dies zunächst vom Arbeitsgericht Berlin zurückgewiesen worden war, hat nun auch das LAG entschieden und die Klage auf Unterlassung von Warnstreiks zurückgewiesen…“